Kündigen Sie NABU ohne Aufwand
Wir erstellen ein rechtlich gültiges Kündigungsschreiben für Sie und versenden es in Ihrem Namen. Kein Anrufen oder Selbstschreiben nötig.
Unsere Garantien und Grenzen
Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht
Was wir garantieren
- Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an NABU
- Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
- Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
- Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
- Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen
Was wir NICHT garantieren können
- Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
- Die Reaktionszeit des Anbieters
- Einen Rückschein vom Anbieter
- Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
- Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert
Anbieter-Übersicht
Alles Wissenswerte zur Kündigung von NABU
Warum NABU kündigen?
Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.
Kündigungsfrist bei NABU
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende der Jahresmitgliedschaft. Ihre Kündigung muss daher in der Regel spätestens am 31.10. beim Mitgliederservice eingehen. Nur dann endet die Mitgliedschaft zum Jahresende. Achten Sie auf einen Versandnachweis und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung des Beendigungszeitpunkts.
Die Vorteile von Falwo
- Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
- DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung
Häufig gestellte Fragen
Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von NABU – kurz beantwortet.
Grundlegende Fragen zur Kündigung
Wer steckt hinter NABU?
NABU ist der Naturschutzbund Deutschland e.V., ein eingetragener, gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin. Der Verband besteht seit 1899 und bietet Mitgliedschaften zur Unterstützung von Naturschutzprojekten an. Er betreibt einen zentralen Mitgliederservice für Beitrags- und Vertragsfragen. Bei Fragen wenden Sie sich an den Mitgliederservice.
Ist NABU seriös?
Ja, NABU ist ein eingetragener Verein und ein langjähriger Naturschutzverband. Bei formellen Anliegen nutzen Sie den offiziellen Mitgliederservice mit klaren Kontaktdaten und Ansprechpartnern. Sie erreichen den Service per E-Mail, Post, Fax oder Telefon. Der Service kümmert sich um Beitrags- und Vertragsfragen.
Welche Angaben brauche ich für die Kündigung?
Geben Sie in Ihrem Schreiben die Mitgliedsnummer, Vor‑ und Nachname sowie Straße, Hausnummer, PLZ und Ort an. Fügen Sie das Datum hinzu und unterschreiben Sie bei postalischer oder faxbasierter Übermittlung. Kündigen Sie im Namen Dritter, legen Sie eine unterschriebene Vollmacht bei und nennen Telefon sowie E‑Mail für Rückfragen.
Was passiert wenn man NABU kündigt?
Nach Eingang Ihrer Kündigung läuft die Mitgliedschaft in der Regel bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode weiter. Leistungen bleiben bis zum Vertragsende bestehen, und NABU bucht Beiträge gegebenenfalls noch ab. Nennen Sie im Schreiben vorhandene SEPA‑Mandate und widerrufen Sie diese zum Beendigungszeitpunkt. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung mit dem konkreten Beendigungsdatum an.
Welche Kündigungsvorlage gibt es für NABU?
NABU bietet ein verschlüsseltes Online‑Formular an. Alternativ senden Sie eine E‑Mail an service@nabu.de, ein unterschriebenes Schreiben per Post oder ein Fax. Geben Sie stets Ihre Mitgliedsnummer, Namen, Anschrift und ein Datum an, zum Beispiel 30.04.2026. Bewahren Sie eine Kopie auf und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit dem Beendigungszeitpunkt an.
Kann ich NABU in der App kündigen?
NABU führt die App nicht als formalen Kündigungsweg auf. Nutzen Sie stattdessen das Online‑Formular, E‑Mail, Fax oder ein unterschriebenes Schreiben per Post. Dokumentieren Sie den Versand und verlangen Sie eine schriftliche Rückmeldung mit dem Vertragsende. Speichern Sie Screenshots oder Sendeprotokolle als Beleg.
Kündigungsfristen & Widerruf
Wie lange vorher muss ich NABU kündigen?
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende der Jahresmitgliedschaft. Ihre Kündigung muss daher in der Regel spätestens am 31.10. beim Mitgliederservice eingehen. Nur dann endet die Mitgliedschaft zum Jahresende. Achten Sie auf einen Versandnachweis und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung des Beendigungszeitpunkts.
Kann ich meinen NABU‑Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
NABU nennt kein allgemeines 14‑tägiges Widerrufsrecht für Mitgliedschaften. Wollen Sie kurz nach dem Beitritt widerrufen, kontaktieren Sie den Mitgliederservice unter service@nabu.de oder 030‑284984‑4000. Klären Sie den Fall direkt mit dem Service. Senden Sie bei Bedarf Belege oder Nachweise per E‑Mail, damit der Service den Widerruf prüfen kann.
Kann ich das Kündigungsdatum bei NABU vorausdatieren?
Sie können in Ihrem Schreiben ein gewünschtes Beendigungsdatum angeben. Die Wirksamkeit hängt von den vertraglichen Fristen ab. In der Regel gilt die Frist von zwei Monaten zum Jahresende. Formulieren Sie das Datum klar und verlangen Sie eine schriftliche Zusage zum konkreten Enddatum.
Welche Mindestlaufzeit hat meine NABU‑Mitgliedschaft?
Die Standardmitgliedschaft beim NABU ist eine Jahresmitgliedschaft, die NABU jährlich abrechnet. Der Verein sieht in der Regel keine kürzere Mindestlaufzeit vor. Die Kündigungsfrist beträgt meist zwei Monate zum Jahresende; beachten Sie die Fristen in Ihrer Beitrittserklärung und fragen Sie bei Unklarheiten den Mitgliederservice.
Wann verlängert sich meine NABU‑Mitgliedschaft automatisch?
Wenn Sie fristgerecht nicht kündigen, verlängert sich Ihre Mitgliedschaft automatisch um ein Jahr. Stellen Sie sicher, dass die Kündigung mindestens zwei Monate vor dem Jahresende beim Mitgliederservice eingeht. Nur dann verhindern Sie die automatische Verlängerung. Bewahren Sie einen Beleg für den Versand auf.
Ablauf, Kontakt & Kündigungswege
Wie kann ich NABU kündigen?
Sie können die Mitgliedschaft per E‑Mail an service@nabu.de oder per Fax an 030‑284984‑2450 beenden. Alternativ senden Sie ein unterschriebenes Schreiben per Post an NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V., Charitéstraße 3, 10117 Berlin. Nennen Sie in jedem Schreiben Ihre Mitgliedsnummer, vollständigen Namen, Adresse und ein Datum. Unterschreiben Sie bei postalischer oder faxbasierter Übermittlung und bewahren Sie einen Beleg für den Versand auf.
Kann ich NABU per E‑Mail kündigen?
Ja, Sie können Ihre Mitgliedschaft per E‑Mail an service@nabu.de beenden. Geben Sie dabei die Mitgliedsnummer, Vor‑ und Nachname, Anschrift und das Datum an. Speichern Sie die gesendete Mail und bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung mit dem Beendigungszeitpunkt. Bewahren Sie den Mail‑Beleg als Unterlage auf.
Kann ich NABU per Fax kündigen?
Ja, Sie können ein unterschriebenes Kündigungsschreiben per Fax an 030‑284984‑2450 senden. Bewahren Sie das Fax‑Sendeprotokoll als Beleg auf. Bitten Sie zusätzlich um eine schriftliche Zusage oder senden Sie das Schreiben per Einschreiben. So sichern Sie den Zugang und das Ende der Mitgliedschaft.
Kann ich NABU per Post kündigen?
Senden Sie Ihr unterschriebenes Kündigungsschreiben per Post an NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V., Charitéstraße 3, 10117 Berlin. Der Versand per Einschreiben dient als eindeutiger Beleg für den Zugang. Vermerken Sie Ihre Mitgliedsnummer und ein Datum (z. B. 31.03.2026) und verlangen Sie eine schriftliche Rückmeldung zum Beendigungszeitpunkt.
Kann ich NABU online kündigen?
Ja, NABU bietet ein verschlüsseltes Online‑Formular unter https://www.nabu.de/spenden-und-mitmachen/mitgliederservice/27826.html an. Speichern Sie die Seite nach dem Absenden oder machen Sie einen Screenshot als Beleg. Kontrollieren Sie anschließend Ihr E‑Mail‑Postfach auf eine schriftliche Zusage zum Beendigungszeitpunkt. Bewahren Sie alle Unterlagen für eventuelle Rückfragen auf.
Kann ich NABU telefonisch kündigen?
Telefonische Gespräche dienen beim NABU primär der Beratung. Der Mitgliederservice akzeptiert formelle Beendigungen in der Regel nicht ausschließlich telefonisch. Rufen Sie für Rückfragen 030‑284984‑4000 an. Senden Sie die eigentliche Erklärung schriftlich per E‑Mail, Fax, Post oder über das Online‑Formular. So haben Sie einen eindeutigen Beleg für den Zugang.
Welche Adresse nutze ich zum Kündigen von NABU?
Postalisch senden Sie an NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V., Charitéstraße 3, 10117 Berlin. Faxen Sie an 030‑284984‑2450 oder mailen Sie an service@nabu.de. Das Online‑Formular steht ebenfalls zur Verfügung. Wählen Sie eine Versandart mit Beleg, etwa E‑Mail‑Protokoll, Fax‑Sendebericht oder Einschreiben, um den Zugang sicher zu dokumentieren.
Wie kündige ich die Familien‑, Einzel‑ oder Club‑Mitgliedschaft von NABU?
Geben Sie im Schreiben klar an, welche Mitgliedschaftsart (Einzel, Familie, Club) Sie beenden möchten und nennen Sie Ihre Mitgliedsnummer. Die Fristen bleiben in der Regel identisch, meist zwei Monate zum Jahresende. Beitragsbeispiele: Einzel ab 48 EUR/Jahr, Familien +7 EUR/Jahr zum Basisbeitrag, Club ab rund 500 EUR/Jahr.
Sonderfälle: Preiserhöhung, Umzug ins Ausland & Erbe
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei NABU?
Ein Sonderkündigungsrecht besteht etwa bei Beitragserhöhungen, bei einem Umzug ins Ausland oder bei dauerhafter Nichterfüllung vertraglich zugesicherter Leistungen. Melden Sie den Fall schriftlich beim Mitgliederservice und legen Sie geeignete Unterlagen als Beleg bei. Fordern Sie eine schriftliche Zusage über die Annahme der außerordentlichen Kündigung und das Beendigungsdatum an.
Wie kündige ich außerordentlich bei NABU?
Bei einem außerordentlichen Kündigungsgrund senden Sie eine schriftliche Erklärung mit klarer Begründung an den Mitgliederservice. Fügen Sie passende Unterlagen als Beleg bei, dokumentieren Sie Fristen und Antworten. Bitten Sie um eine schriftliche Zusage des Beendigungszeitpunkts. NABU prüft den Fall und informiert Sie über das Ergebnis.
Kann ich bei Beitragserhöhung NABU kündigen?
Ja, bei Beitragserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Senden Sie die Kündigung nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung und dokumentieren Sie diese Mitteilung als Beleg. Bitten Sie explizit um eine schriftliche Zusage, dass die außerordentliche Kündigung akzeptiert wurde. Bewahren Sie den Versandbeleg und die Mitteilung für eventuelle Rückfragen auf.
Kann ich bei Umzug ins Ausland NABU kündigen?
Ein Umzug ins Ausland kann einen Sonderkündigungsgrund darstellen. NABU prüft solche Fälle in der Regel im Einzelfall. Senden Sie die Erklärung mit geeigneten Unterlagen zum Wohnortwechsel, zum Beispiel einer Abmeldebestätigung. Fordern Sie eine schriftliche Zusage über das Beendigungsdatum an und bewahren Sie die Unterlagen als Beleg auf.
Wie kündige ich NABU als Erbe?
Als Erbe informieren Sie den NABU‑Mitgliederservice und senden eine Sterbeurkunde. Legen Sie gegebenenfalls einen Erbnachweis oder eine Testamentskopie bei und nennen Sie Ihre Kontaktdaten. Fügen Sie bei Bedarf eine Vollmacht bei und bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung über das Ende der Mitgliedschaft.
Wie kündige ich NABU durch eine bevollmächtigte Person?
Eine bevollmächtigte Person sendet die Erklärung mit einer unterschriebenen Vollmacht sowie den üblichen Mitgliedsdaten (Mitgliedsnummer, Name, Anschrift, Datum). NABU kann in Einzelfällen eine Beglaubigung oder zusätzliche Unterlagen verlangen. Bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung zum Beendigungszeitpunkt. Bewahren Sie Vollmacht und Versandunterlagen als Beleg auf.
Kann ich NABU bei Insolvenz kündigen?
Wenn NABU vertraglich zugesicherte Leistungen dauerhaft nicht erbringt oder eine Insolvenz die Leistungserfüllung beeinträchtigt, können Sie die Mitgliedschaft außerordentlich beenden. Dokumentieren Sie Mängel und Leistungsstörungen und gewähren Sie NABU gegebenenfalls eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Senden Sie die außerordentliche Erklärung schriftlich mit Unterlagen an den Mitgliederservice und bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung.
Nach der Kündigung: Geld, Daten & Vertragsende
Kann ich mein Geld zurückbekommen wenn ich NABU kündige?
Eine pauschale Rückerstattung nennt NABU nicht. Meist läuft die Mitgliedschaft bis zum Ende der laufenden Periode und Beitragsansprüche bestehen bis dahin. Wenn Sie eine Rückzahlung erwarten, fordern Sie eine Abschlussabrechnung und eine Fristangabe an. Bei unberechtigten Abbuchungen veranlassen Sie eine Rückbuchung über Ihre Bank.
Was passiert mit meinen Punkten wenn ich NABU kündige?
NABU führt kein allgemeines Punkte- oder Rewardsystem. Übliche Mitgliedervorteile wie Magazinbezug oder Zutritt zu NABU‑Zentren enden in der Regel mit dem Ablauf der Mitgliedschaft. Bei individuellen Prämien oder Sonderaktionen fragen Sie den Mitgliederservice nach konkreten Regelungen. Bewahren Sie Unterlagen zu Prämien, falls vorhanden, auf.
Wie lange dauert die Rückerstattung?
NABU nennt keine verbindliche Frist für Rückerstattungen. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Einzelfall. Stimmt NABU einer Rückzahlung zu, lassen Sie sich die konkrete Bearbeitungszeit schriftlich zusagen und notieren Sie das vereinbarte Datum. Fragen Sie bei Verzögerungen nach dem aktuellen Bearbeitungsstand.
Was muss ich mit meiner Mitgliedskarte nach der Kündigung machen?
NABU verlangt in der Regel nicht, dass Sie Mitgliedsausweise zurücksenden. Informieren Sie gegebenenfalls Ihren Ortsverband oder den Mitgliederservice, falls besondere Rückgaberegeln bestehen. Wenn NABU die Rücksendung verlangt, fordern Sie schriftliche Anweisungen an und senden die Karte per Versand mit Beleg.
Welche Auswirkungen hat die Kündigung auf meine Schufa?
Eine fristgerechte Beendigung verursacht normalerweise keine direkten Schufa‑Einträge. Negative Meldungen entstehen nur bei offenen Forderungen, Mahnungen oder Inkassoverfahren. Bewahren Sie Zahlungsbelege auf und klären Sie strittige Forderungen schriftlich, um fehlerhafte Schufa‑Meldungen zu vermeiden. Wenden Sie sich bei Unklarheiten an Ihre Bank oder an den Mitgliederservice.
Was passiert mit meiner SEPA-Lastschrift nach der Kündigung?
Nennen Sie im Kündigungsschreiben vorhandene SEPA‑Mandate und widerrufen Sie das Mandat zum gewünschten Beendigungszeitpunkt. Informieren Sie zusätzlich Ihre Bank, da diese separat über einen Widerruf informiert werden muss. Prüfen Sie nach Wirksamwerden der Kündigung Ihre Kontobewegungen und kontaktieren Sie die Bank bei unberechtigten Abbuchungen für eine Rückbuchung.

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