Sos Kinderdorf kündigen

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Unsere Garantien und Grenzen

Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht

Was wir garantieren

  • Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an Sos Kinderdorf
  • Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
  • Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
  • Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
  • Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen

Was wir NICHT garantieren können

  • Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
  • Die Reaktionszeit des Anbieters
  • Einen Rückschein vom Anbieter
  • Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
  • Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert

Anbieter-Übersicht

Alles Wissenswerte zur Kündigung von Sos Kinderdorf

Warum Sos Kinderdorf kündigen?

Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.

Kündigungsfrist bei Sos Kinderdorf

Sie müssen in der Regel nicht im Voraus kündigen. Patenschaften und Dauerspenden laufen unbefristet und gelten ohne feste Laufzeit. Formulieren Sie "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Nennen Sie ein konkretes Enddatum, wenn Sie ein Beendigungsdatum festlegen möchten, und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung an.

Die Vorteile von Falwo

  • Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
  • DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung

Quelle beim Anbieter

Die folgenden Anbieterlinks stammen aus der redaktionellen Falwo-Recherche zu Sos Kinderdorf und helfen, Kontakt- oder Kündigungswege direkt zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von Sos Kinderdorf – kurz beantwortet.

Grundlegende Fragen zur Kündigung

Wie kann ich meine SOS‑Kinderdorf‑Patenschaft kündigen?

Sie können Ihre Patenschaft jederzeit in Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief beenden. Nutzen Sie für Patenschaften die E‑Mail paten@sos-kinderdoerfer.de oder das Spenderservice‑Formular. Nennen Sie Name, Anschrift und die Spender-/Patennummer und senden Sie postalisch per Einschreiben. So haben Sie einen Beleg und können eine schriftliche Rückmeldung mit Beendigungszeitpunkt anfordern.

Wer steckt hinter SOS‑Kinderdorf?

SOS‑Kinderdorf e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in München. Der Verein gründete sich 1955 und gehört zu SOS‑Kinderdorf International. Die Organisation setzt Projekte weltweit um und kooperiert international. Die Arbeit finanziert sich vorwiegend durch Patenschaften und Spenden zur Unterstützung von Kindern und Familien.

Ist SOS‑Kinderdorf seriös?

Ja. SOS‑Kinderdorf e.V. ist eine etablierte gemeinnützige Organisation mit langer Geschichte. Die Organisation arbeitet international und finanziert sich überwiegend durch Patenschaften und Spenden. Bei Fragen kontaktieren Sie den Spenderservice und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung an. So erhalten Sie verlässliche Auskünfte zur Arbeit und Verwendung der Mittel.

Kann ich SOS‑Kinderdorf in der App kündigen?

Die SOS‑Kinderdorf‑App bietet keine Möglichkeit zur formalen Kündigung der Patenschaft. Beenden Sie Ihr Förderverhältnis schriftlich per E‑Mail, über das Online‑Formular oder per Brief. Speichern Sie die Formularbestätigung oder die automatische E‑Mail als Dokumentation. So sichern Sie einen Beleg und können bei Rückfragen schnell reagieren.

Wie erreiche ich SOS‑Kinderdorf?

Den Spenderservice erreichen Sie per E‑Mail an info@sos-kinderdorf.de oder über das Online‑Formular https://www.sos-kinderdorf.de/spenden/spenderservice/kuendigung. Die zentrale Telefonnummer lautet 089/12606-170. Für Patenschaften rufen Sie 089 179 14-160 an, für regelmäßige Spenden wählen Sie 0800-50 30 300. Postalisch lautet die Adresse SOS‑Kinderdorf e.V., Renatastraße 77, 80639 München.

Welche Kündigungsvorlage brauche ich für SOS‑Kinderdorf?

Für die Kündigung reicht ein kurzes Schreiben mit diesen Angaben:

  • Vollständiger Name und Ihre Anschrift
  • Spender‑/Patennummer (falls bekannt, 10‑stellig, oft beginnend mit 03 oder 04)
  • Datum und "hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
  • Bitte um eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts
  • Bei Sonderfällen fügen Sie passende Unterlagen oder Belege bei

Kündigungsfristen & Widerruf

Wie lange vorher muss ich SOS‑Kinderdorf kündigen?

Sie müssen in der Regel nicht im Voraus kündigen. Patenschaften und Dauerspenden laufen unbefristet und gelten ohne feste Laufzeit. Formulieren Sie "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Nennen Sie ein konkretes Enddatum, wenn Sie ein Beendigungsdatum festlegen möchten, und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung an.

Gibt es eine Mindestlaufzeit für Patenschaften oder Spenden?

Nein, Verträge haben keine feste Mindestlaufzeit; sie sind unbefristet. Es gelten jedoch Mindestbeträge für verschiedene Förderformen. Beispiele sind SOS‑Kindpatenschaft ab 31 €, SOS‑Chancengeber ab 15 € und regelmäßige Spenden ab 4 €. Möchten Sie den Beitrag reduzieren oder aussetzen, klären Sie das mit dem Spenderservice.

Kann ich meinen SOS‑Kinderdorf‑Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

Ein pauschales 14‑tägiges Widerrufsrecht besteht nicht. Stattdessen können Sie Ihr Vertragsverhältnis jederzeit schriftlich beenden. Möchten Sie ein SEPA‑Mandat widerrufen, veranlassen Sie den Widerruf zusätzlich bei Ihrer Bank. Senden Sie die schriftliche Mitteilung per E‑Mail oder Brief und fordern Sie eine Empfangsbestätigung an.

Kann ich das Kündigungsdatum vorausdatieren?

Sie können in Ihrem Schreiben ein konkretes Beendigungsdatum angeben. Oft ist die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" sinnvoller. Nennen Sie ein Datum, wenn Sie ein konkretes Enddatum wünschen. Fordern Sie in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung mit dem bestätigten Beendigungszeitpunkt an.

Wie lange dauert es, bis SOS‑Kinderdorf die Kündigungsbestätigung schickt?

Sie erhalten in der Regel eine schriftliche Rückmeldung; die Bearbeitung kann bis zu 28 Tage dauern. Fragen Sie nach einer Woche, falls keine Rückmeldung eintrifft. Wenn Sie zum Beispiel am 3. März 2026 kündigen, sollten Sie eine Empfangsbestätigung binnen 28 Tagen erhalten. Das wäre bis Ende März 2026.

Ablauf, Kontakt & Kündigungswege

Kann ich SOS‑Kinderdorf per E‑Mail kündigen?

Ja, Sie können Ihr Vertragsverhältnis per E‑Mail beenden. Senden Sie an info@sos-kinderdorf.de; für Patenschaften nutzen Sie paten@sos-kinderdoerfer.de und für regelmäßige Spenden freunde@sos-kinderdoerfer.de. Nennen Sie Name, Anschrift und Spender-/Patennummer. So gelingt die Zuordnung schneller; fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung mit dem Beendigungszeitpunkt an.

An welche E‑Mail‑Adresse sende ich die Kündigung für SOS‑Kinderdorf?

Senden Sie allgemeine Kündigungen an info@sos-kinderdorf.de. Für Patenschaften nutzen Sie paten@sos-kinderdoerfer.de, für regelmäßige Spenden freunde@sos-kinderdoerfer.de. Geben Sie im Betreff "Kündigung" an und fügen Sie Name, Anschrift und Spendernummer bei. So gelingt die Zuordnung schneller und die Bearbeitung zügiger.

Kann ich SOS‑Kinderdorf per Post kündigen?

Ja, senden Sie die Kündigung per Brief an SOS‑Kinderdorf e.V., Renatastraße 77, 80639 München. Versenden Sie das Schreiben idealerweise per Einschreiben, damit Sie einen Rechtsnachweis besitzen. Fügen Sie alle relevanten Angaben bei und nennen Sie Name, Anschrift sowie Spender-/Patennummer. Eine eigenhändige Unterschrift ist in der Regel nicht erforderlich; fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung an.

Kann ich SOS‑Kinderdorf per Fax kündigen?

Fax wird gelegentlich als Option genannt, doch SOS‑Kinderdorf weist keine verlässliche Faxnummer aus. Daher empfiehlt sich Fax nicht als bevorzugter Weg zur Mitteilung. Nutzen Sie stattdessen lieber E‑Mail oder das offizielle Online‑Formular. Alternativ senden Sie einen per Einschreiben verschickten Brief, damit Sie einen klaren Beleg besitzen.

Kann ich SOS‑Kinderdorf telefonisch kündigen?

Telefonisch erreichen Sie den Spenderservice unter 089/12606-170. Für Patenschaften rufen Sie 089 179 14-160 an, für regelmäßige Spenden die 0800-50 30 300. Ein Anruf eignet sich zur Klärung offener Fragen, ersetzt meist aber nicht die formale Mitteilung. Senden Sie anschließend eine schriftliche Mitteilung und fordern Sie eine Empfangsbestätigung an.

Kann ich SOS‑Kinderdorf online kündigen?

Ja, das offizielle Online‑Formular auf der SOS‑Kinderdorf‑Website gilt als Schriftform. Es bietet eine bequeme Möglichkeit, Ihre Mitteilung direkt an den Spenderservice zu senden. Speichern Sie die Formularbestätigung oder die automatische Antwort‑E‑Mail als Dokumentation und Beleg. So haben Sie einen Nachweis für den Versand und eine Grundlage für Rückfragen.

Was muss im SOS‑Kinderdorf‑Kündigungsschreiben stehen?

Wichtig sind folgende Angaben im Kündigungsschreiben:

  • Vollständiger Name und Ihre Anschrift
  • Spender‑/Patennummer (falls vorhanden, 10‑stellig, oft beginnend mit 03 oder 04)
  • Datum und die Formulierung "hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
  • Bitte um eine schriftliche Rückmeldung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts
  • Bei Sonderfällen fügen Sie passende Unterlagen oder Belege bei; eine Unterschrift ist meist nicht nötig

Sonderfälle: Sterbefall, Vollmacht & Kontowechsel

Wie kündige ich bei Sterbefall?

Kündigen Sie im Sterbefall so schnell wie möglich schriftlich. Fügen Sie die Sterbeurkunde oder einen Erbschein als Unterlage bei. Senden Sie die Dokumente an info@sos-kinderdorf.de oder per Post, idealerweise per Einschreiben. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung mit dem bestätigten Beendigungszeitpunkt und Kontaktmöglichkeiten an.

Wie kündige ich für eine verstorbene Person?

Als Angehörige oder Erbe schicken Sie die Kündigung an den Spenderservice. Fügen Sie Sterbeurkunde sowie gegebenenfalls Erbschein oder eine Vollmacht als Unterlage bei. Nennen Sie Ihre Beziehung zum Verstorbenen und Ihre Kontaktdaten für Rückfragen. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung an, damit SOS‑Kinderdorf weitere Abbuchungen stoppen kann.

Wie kündige ich mit einer Vollmacht?

Mit einer schriftlichen Vollmacht können Sie im Namen einer anderen Person die Kündigung einreichen. Legen Sie die Vollmacht der Mitteilung bei und nennen Sie Ihre Kontaktdaten. Die Vollmacht sollte Name, Umfang und Unterschrift enthalten. Erkundigen Sie sich beim Spenderservice nach der gewünschten Form der Vollmacht.

Wie kündige ich bei Umzug?

Ein Umzug begründet kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Sie können regulär jederzeit kündigen und in Ihrer Mitteilung die neue Adresse angeben. Klären Sie mit dem Spenderservice, ob eine Übertragung oder regionale Betreuung gewünscht oder möglich ist. Das erleichtert die weitere Betreuung vor Ort.

Wie kündige ich bei Umzug ins Ausland?

Bei Umzug ins Ausland besteht kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Kündigen Sie normal und geben Sie die neue Auslandsadresse sowie aktuelle Kontaktdaten an. Senden Sie postalisch mit Sendungsnachweis oder nutzen Sie das E‑Mail‑Formular, damit die Zuordnung schneller gelingt. Bei Fragen kontaktieren Sie den Spenderservice.

Wie kündige ich bei Kontowechsel?

Die Kündigung beendet in der Regel die Einzugsermächtigung gegenüber SOS‑Kinderdorf. Löschen oder widerrufen Sie zusätzlich einen bestehenden Dauerauftrag beziehungsweise das SEPA‑Mandat bei Ihrer Bank. Wenn Sie Zahlungen künftig über ein neues Konto abwickeln möchten, informieren Sie den Spenderservice und Ihre Bank. Bewahren Sie Bestätigungen und Schriftwechsel zur Dokumentation auf.

Kann ich wegen Insolvenz oder finanzieller Notlage kündigen?

Bei Insolvenz oder finanzieller Notlage bestehen keine automatischen Sonderkündigungsrechte. Sie können regulär kündigen oder alternativ eine Reduzierung beziehungsweise Aussetzung des Beitrags mit dem Spenderservice vereinbaren. Wenden Sie sich an die genannten Kontakte, um eine passende Lösung gemeinsam zu besprechen.

Nach der Kündigung: Geld, Daten & Vertragsende

Bekomme ich mein Geld zurück wenn ich SOS‑Kinderdorf kündige?

Eine automatische Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge ist nicht vorgesehen; die Regelung erfolgt fallabhängig. Haben Sie vor Beginn eines Zahlungszeitraums gekündigt, fragen Sie schriftlich beim Spenderservice nach einer anteiligen Erstattung. Bei nicht autorisierten Abbuchungen kontaktieren Sie sofort Ihre Bank, um eine Rückbuchung zu veranlassen.

Was passiert mit meiner Einzugsermächtigung / dem SEPA‑Mandat nach der Kündigung?

Die Kündigung beim Anbieter beendet in der Regel die Einzugsermächtigung gegenüber SOS‑Kinderdorf. Ein bei der Bank eingerichteter Dauerauftrag läuft hingegen weiter, wenn Sie ihn nicht separat löschen. Widerrufen Sie das SEPA‑Mandat bei Bedarf zusätzlich bei Ihrer Bank und bewahren Sie die schriftliche Rückmeldung des Anbieters auf.

Wie lange dauert es bis Abbuchungen nach der Kündigung stoppen?

Die Bearbeitung und Bestätigung kann bis zu 28 Tage dauern. Hinzu kommen bankinterne Laufzeiten für Rückbuchungen und Buchungsverfahren. Prüfen Sie in den ersten Wochen regelmäßig Ihr Konto. Wenden Sie sich bei fortdauernden Abbuchungen sofort an den Spenderservice und Ihre Bank.

Was tun, wenn SOS‑Kinderdorf nach meiner Kündigung weiterhin abbucht?

Schreiben Sie zuerst eine formelle Beschwerde an info@sos-kinderdorf.de mit Kopie Ihrer Kündigung und fordern Sie Erstattung. Setzen Sie sich parallel mit Ihrer Bank in Verbindung, um eine Rückbuchung der Lastschrift zu veranlassen. Sollte keine Einigung erzielt werden, können Sie die Verbraucherzentrale oder eine Schlichtungsstelle einschalten. Legen Sie dort alle Belege und den Schriftwechsel vor.

Bekomme ich noch eine Spendenquittung nach der Kündigung?

Sie können Zuwendungsbestätigungen für bereits geleistete Zahlungen weiterhin anfordern. Wenden Sie sich dafür an den Spenderservice per E‑Mail oder Telefon. Bewahren Sie Zahlungsbelege und alte Rückmeldungen auf, damit die Ausstellung der Quittung zügig erfolgt. So erleichtern Sie die Prüfung und beschleunigen die Ausstellung der Quittung.

Wird mein Patenkind weiterhin unterstützt nach meiner Kündigung?

Ja. SOS‑Kinderdorf sorgt in der Regel weiter für die Betreuung des Patenkindes. Kinder werden meist von mehreren Patinnen und Paten unterstützt, sodass die Versorgung fortbesteht. Die Organisation bemüht sich um eine neue Patenschaft und gewährleistet die laufende Betreuung. Ihre Kündigung beendet nur Ihr eigenes Förderverhältnis, nicht die Betreuung des Kindes vor Ort.

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HB

Geprüft & verfasst von

Henry Bach · Content-Manager Abonnements

Veröffentlicht

7. August 2026