Generali Versicherung kündigen

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Unsere Garantien und Grenzen

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Was wir garantieren

  • Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an Generali Versicherung
  • Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
  • Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
  • Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
  • Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen

Was wir NICHT garantieren können

  • Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
  • Die Reaktionszeit des Anbieters
  • Einen Rückschein vom Anbieter
  • Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
  • Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert

Anbieter-Übersicht

Alles Wissenswerte zur Kündigung von Generali Versicherung

Warum Generali Versicherung kündigen?

Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.

Kündigungsfrist bei Generali Versicherung

Die Frist hängt vom Produkt ab. Bei Kfz-Verträgen beträgt die Frist meist ein Monat zum Jahresende, bei Berufsunfähigkeit oft drei Monate. Lesen Sie Ihre Police und die Tarifbedingungen, um die genaue Frist zu ermitteln. Geben Sie im Schreiben das gewünschte Beendigungsdatum und Ihre Versicherungsnummer an.

Die Vorteile von Falwo

  • Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
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Quelle beim Anbieter

Die folgenden Anbieterlinks stammen aus der redaktionellen Falwo-Recherche zu Generali Versicherung und helfen, Kontakt- oder Kündigungswege direkt zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von Generali Versicherung – kurz beantwortet.

Grundlegende Fragen zur Kündigung: Wege, Formulare und Kontaktdaten

Welche Firma steckt hinter Generali Versicherung?

Die Generali Deutschland Versicherung AG gehört zur internationalen Generali Group und hat ihren Sitz in München. Das Unternehmen entstand 1979. Für einzelne Produkte nutzt Generali eigene Gesellschaften, etwa die Generali Deutschland Krankenversicherung AG. Welche Gesellschaft zuständig ist, entnehmen Sie bitte Ihrer Police oder dem Versicherungsschein.

Wie erreiche ich Generali Versicherung?

Kontaktieren Sie Generali per E‑Mail an service@generali.de oder telefonisch unter 089 5121-4477. Postanschrift für allgemeine Anliegen: Generali Deutschland Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München. Bei Krankenversicherungsfragen schreiben Sie an gesundheit@generali.com oder an Hansaring 40‑50, 50670 Köln. Notieren Sie Ihre Versicherungsnummer, damit Generali Ihr Anliegen schneller zuordnen kann.

Welche Kündigungsvorlage gibt es für Generali Versicherung?

Im Formularcenter bietet Generali produktabhängige Musterbriefe und Formulare zum Download an. Sie füllen die Vorlage aus und senden sie per E‑Mail oder per Post an die zuständige Gesellschaft. Bei einfachen Kündigungen genügt meist ein kurzes Schreiben mit Name, Versicherungsnummer und gewünschtem Enddatum. Versenden Sie ein Einschreiben mit Rückschein, wenn Sie den Zugang als Nachweis benötigen.

Welche Form der Kündigung erfordert eine Unterschrift?

Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief - genügt in den meisten Fällen und macht eine eigenhändige Unterschrift überflüssig. Fordert Ihr Vertrag ausdrücklich Schriftform, unterschreiben Sie das Schreiben dennoch eigenhändig. Viele Kunden senden zusätzlich ein unterschriebenes Schreiben per Post, wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen.

Kündigungsfristen & Widerruf: Fristen, Termine und Folgen

Wie lange vorher muss ich Generali Versicherung kündigen?

Die Frist hängt vom Produkt ab. Bei Kfz-Verträgen beträgt die Frist meist ein Monat zum Jahresende, bei Berufsunfähigkeit oft drei Monate. Lesen Sie Ihre Police und die Tarifbedingungen, um die genaue Frist zu ermitteln. Geben Sie im Schreiben das gewünschte Beendigungsdatum und Ihre Versicherungsnummer an.

Welche Frist gilt bei der Kfz‑Versicherung von Generali?

Bei Kfz-Verträgen beträgt die übliche Kündigungsfrist einen Monat zum Jahresende. Die Kündigung muss daher spätestens am 30.11. beim Versicherer eingehen. Versäumen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag meist um ein Jahr. Bei Beitragserhöhungen, Fahrzeugverkauf oder nach Leistungsentscheid nutzen Sie Sonderkündigungsrechte.

Kann ich meinen Generali Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

Ja, für viele Neuverträge gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Erklären Sie den Widerruf schriftlich per E‑Mail oder Brief an service@generali.de innerhalb dieser Frist. Bei wirksamem Widerruf endet das Vertragsverhältnis und bereits geleistete Zahlungen erstattet Generali entsprechend den gesetzlichen Regeln.

Was passiert wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

Versäumen Sie die ordentliche Frist, verlängert sich Ihr Vertrag in der Regel automatisch. Bei vielen Produkten beträgt die Verlängerung üblicherweise zwölf Monate. Sie können dann erst zum nächsten regulären Vertragsende das Vertragsverhältnis beenden. Unabhängig davon bestehen in bestimmten Situationen außerordentliche Kündigungsrechte, etwa nach Beitragserhöhungen oder nach einem Schadensfall.

Wie berechne ich den nächstmöglichen Kündigungstermin?

Ermitteln Sie das Vertragsende und ziehen Sie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist ab. Beispiel: Endet Ihre Police am 30.04.2026 und gilt eine Frist von einem Monat, dann ist der späteste Zugangstag der 31.03.2027. Geben Sie im Schreiben das gewünschte Vertragsende und Ihre Policennummer an, damit Generali die Kündigung korrekt zuordnet.

Ablauf, Kontakt & Kündigungswege: So sende ich die Kündigung richtig

Wie kann ich meine Generali Versicherung kündigen?

Sie können Ihren Vertrag schriftlich per E‑Mail an service@generali.de oder postalisch an Generali Deutschland Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München beenden. Für Krankenversicherungen verwenden Sie gesundheit@generali.com oder die Anschrift Hansaring 40‑50, 50670 Köln. Nennen Sie stets Ihre Versicherungs‑/Policen‑Nummer und das gewünschte Vertragsende und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung. Bewahren Sie als Nachweis den Einschreibebeleg oder den E‑Mail‑Sendebeleg auf.

Kann ich bei Generali per E‑Mail kündigen?

Ja, Generali akzeptiert E‑Mails als wirksame Erklärung. Senden Sie Ihre Nachricht an service@generali.de; bei Krankenversicherung verwenden Sie gesundheit@generali.com. Nennen Sie in der E‑Mail Ihre Versicherungsnummer, das gewünschte Vertragsende und gegebenenfalls die IBAN. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an und speichern Sie den Sendebeleg als Beleg.

Kann ich Generali Versicherung per Post kündigen?

Ja, Sie können postalisch kündigen. Richten Sie das Schreiben an die zuständige Gesellschaft, zum Beispiel Generali Deutschland Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München. Für Krankenversicherungen nutzen Sie die Kölner Anschrift Hansaring 40‑50, 50670 Köln. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein, damit Datum und Zugang dokumentiert sind.

Kann ich Generali online kündigen?

Generali bietet keinen allgemeinen Online‑Kündigungsbutton für alle Produkte. Für einzelne Tarife finden Sie produktabhängige Online‑Formulare im Formularcenter. Ist kein passendes Formular verfügbar, senden Sie die Kündigung schriftlich per E‑Mail oder per Brief. Speichern Sie Rückmeldungen und Sendebelege aus dem Webformular als Beleg.

Welche Adresse nutze ich zum Kündigen von Generali Versicherung?

Allgemeine Service‑Kündigungen richten Sie an Generali Deutschland Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München oder per E‑Mail an service@generali.de. Krankenversicherungen erreichen Sie unter Hansaring 40‑50, 50670 Köln oder gesundheit@generali.com. Die auf Ihrer Police angegebene Gesellschaft und Adresse ist maßgeblich für die Zuordnung. Geben Sie stets Ihre Versicherungsnummer und ein konkretes Kündigungsdatum an, damit die Bearbeitung schneller erfolgt.

Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

Folgende Angaben sollten im Kündigungsschreiben stehen, damit Generali Ihre Anfrage korrekt zuordnet:

  • Vor- und Nachname sowie vollständige Anschrift
  • Versicherungs‑/Policen‑Nummer und Produktbezeichnung
  • Deutliches Kündigungsdatum oder gewünschtes Vertragsende
  • Bei Lebensversicherungen IBAN für Auszahlungen und nötige Unterlagen beifügen
  • Datum des Schreibens und Kopien wichtiger Anlagen beifügen

Sonderfälle: Beitragserhöhung, Todesfall und Fahrzeugverkauf

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Generali?

Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn Gesetz oder Vertrag es vorsehen, etwa nach Beitragserhöhung, Tod des Versicherten oder beim Fahrzeugverkauf. Auch nach Leistungsablehnung oder nach einer gerichtlichen Entscheidung können Sie Sonderrechte nutzen. Nennen Sie im Schreiben den konkreten Grund und fügen Sie die nötigen Unterlagen, etwa Sterbeurkunde oder Kaufvertrag, bei.

Kann ich bei Beitragserhöhung kündigen?

Ja, bei Beitragserhöhungen besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, das Sie nutzen können. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Erhöhungsmitteilung erfolgen. Beziehen Sie sich im Schreiben auf die Mitteilung und fügen Sie die Erhöhungsmitteilung als Beleg bei.

Kann ich nach einem Schadensfall kündigen?

Nach einem Schadensfall bestehen oft außerordentliche Kündigungsrechte, zum Beispiel nach Anerkennung oder Ablehnung der Leistung. Die Frist beträgt üblicherweise einen Monat nach der Leistungsentscheidung. Nennen Sie in Ihrer Erklärung die Schadennummer und die Entscheidung und senden Sie alles schriftlich per E‑Mail.

Wie kündige ich nach dem Tod des Versicherten?

Im Todesfall melden Erben oder Bevollmächtigte den Vertrag und können das Vertragsverhältnis beenden. Reichen Sie Sterbeurkunde und gegebenenfalls Erbschein ein und senden Sie die Unterlagen an die zuständige Generali‑Gesellschaft. Für Krankenversicherungen nutzen Sie Hansaring 40‑50, 50670 Köln; für andere Sparten senden Sie an Adenauerring 7, 81737 München. Nennen Sie die Vertragsnummer und eine Kontoverbindung für mögliche Auszahlungen.

Wie kündigen Erben die Police beim Erbfall?

Erben treten gegenüber Generali mit den nötigen Unterlagen auf, etwa Sterbeurkunde, Erbschein oder einer Vollmacht. Kündigen Sie die Police im Namen des Nachlasses und schicken Sie die Dokumente an service@generali.de oder postalisch an die zuständige Adresse. Fordern Sie eine schriftliche Zusage über Vertragsende und mögliche Auszahlungen an, damit alles dokumentiert ist. Ist die Erbberechtigung unklar, klären Sie die Ansprüche juristisch, bevor Generali Zahlungen veranlasst.

Kann ich bei Fahrzeugverkauf kündigen?

Beim Fahrzeugverkauf geht die Police meist zunächst auf den Erwerber über. Der neue Halter hat in der Regel einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen oder eine neue Versicherung vorzulegen. Informieren Sie Generali über Verkauf und Übergabedatum und senden Sie Kopien des Kaufvertrags oder der Zulassungsbescheinigung als Beleg.

Was bedeutet eine Änderung des Schadenfreiheitsrabatts für meine Kündigung?

Ändert sich Ihr Schadenfreiheitsrabatt, kann das zu einer Prämienänderung führen und Ihnen ein Sonderkündigungsrecht verschaffen. Generali informiert Sie über solche Änderungen und nennt Ihre Rechte. Geben Sie in Ihrer Kündigung das Änderungsdatum und die betroffene Versicherungsperiode an, damit der Fall korrekt zugeordnet wird.

Kann ich bei Änderung der Versicherungsbedingungen kündigen?

Ja, nach Änderungen der Versicherungsbedingungen haben Sie meist ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt üblicherweise sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung. Formulieren Sie die Kündigung unter Nennung der Mitteilung. Senden Sie diese schriftlich per E‑Mail an service@generali.de oder per Post an Adenauerring 7. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung, damit Datum und Grund im System vermerkt werden.

Kann ich bei Umzug ins Ausland kündigen?

Ein dauerhafter Umzug ins Ausland kann ein Sonderkündigungsgrund sein; die Regeln sind produktabhängig. Häufig gilt eine Frist von etwa einem Monat. Bei Kfz‑Versicherungen beachten Sie Abmeldungen und Zulassungsänderungen und senden Sie Generali das Umzugsdatum sowie eine Abmeldebestätigung. So kann Generali Ihre Police korrekt anpassen oder beenden.

Kann ich meine Versicherung beitragsfrei stellen statt kündigen?

Ja, Beitragsfreistellung ist eine Alternative zur Kündigung, besonders bei Lebens‑ und Rentenversicherungen. Bei Freistellung ruhen die Beitragszahlungen meist und die Leistungen werden entsprechend angepasst, was die Höhe des Rückkaufswertes beeinflusst. Fordern Sie eine schriftliche Gegenüberstellung der finanziellen Folgen an, damit Sie die Option vergleichen können.

Nach der Kündigung: Rückerstattung, Daten und Servicezugang

Bekomme ich mein Geld zurück wenn ich Generali Versicherung kündige?

Ob Sie Beiträge zurückerhalten, hängt vom Produkt ab. Bei Lebens‑ und Rentenversicherungen zahlt Generali meist einen Rückkaufswert, der häufig unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Bei Sach‑ und Haftpflichtpolicen sind anteilige Rückerstattungen möglich, bei manchen Policen erfolgt hingegen keine Auszahlung. Für Auszahlungen verlangt Generali IBAN, Identitätsunterlagen und gegebenenfalls die Steuer‑ID.

Wann kommt die Kündigungsbestätigung?

Generali sendet in der Regel eine schriftliche Rückmeldung zum Eingangsdatum Ihrer Kündigung; mitunter dauert das bis zu 28 Tage. Bewahren Sie den Versandnachweis auf und notieren Sie das Datum der Absendung. Erhalten Sie nach 28 Tagen keine Rückmeldung, fordern Sie diese per E‑Mail an service@generali.de an.

Wie lange dauert die Rückerstattung?

Rückerstattungen wie Rückkaufswerte benötigen oft zusätzliche Bearbeitungszeit und können mehrere Wochen bis Monate dauern. Die genaue Dauer hängt vom Produkt und von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Geben Sie Ihre IBAN an und legen Sie die geforderten Identitätsunterlagen bei, um Verzögerungen zu vermeiden.

Was passiert mit meinen Punkten/Rewards wenn ich kündige?

Prämienpunkte und Rewards verfallen in der Regel mit dem Vertragsende, falls die Teilnahmebedingungen keine Übertragung erlauben. Klären Sie rechtzeitig mit dem Kundenservice, ob eine Übertragung oder Auszahlung offener Prämien möglich ist. Dokumentieren Sie vorhandene Punkteansprüche, damit Generali diese in der Schlussabrechnung berücksichtigen kann.

Muss ich die Versicherungskarte zurücksenden oder vernichten?

Eine allgemeine Rückgabepflicht für Versicherungskarten besteht nicht. Meist reicht es, die Karte zu sperren, sicher zu vernichten und zugehörige Apps zu löschen. Bei speziellen Service‑ oder Mitgliedskarten kann Generali eine Rücksendung verlangen; bewahren Sie Belege über Sperrungen oder Rücksendungen auf.

Wie beende ich das SEPA‑Lastschriftmandat nach Kündigung?

Beenden Sie das SEPA‑Lastschriftmandat durch eine schriftliche Mitteilung an Ihre Bank und parallel an Generali. Informieren Sie Generali per E‑Mail an service@generali.de oder per Brief an Adenauerring 7, 81737 München. Nennen Sie dabei Ihre Versicherungsnummer und das Kündigungsdatum. Kontrollieren Sie in den folgenden Monaten Ihre Kontoauszüge, um sicherzustellen, dass keine weiteren Abbuchungen erfolgen.

Wie lange habe ich nach Kündigung noch Zugang zu Services wie Apps oder Web‑Postfach?

Ihren Zugang zu Apps und zum Web‑Postfach behalten Sie in der Regel bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Nach Vertragsende löschen Sie Apps und melden Sie sich von Newslettern ab; manche Zugänge deaktiviert Generali automatisch. Benötigen Sie noch Unterlagen, fordern Sie diese rechtzeitig an, damit Generali sie vor der Deaktivierung bereitstellt.

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HB

Geprüft & verfasst von

Henry Bach · Content-Manager Abonnements

Veröffentlicht

8. Oktober 2026