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Kündigen Sie uniVersa Krankenversicherung ohne Aufwand
Wir erstellen ein rechtlich gültiges Kündigungsschreiben für Sie und versenden es in Ihrem Namen. Kein Anrufen oder Selbstschreiben nötig.

Unsere Garantien und Grenzen
Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht
Was wir garantieren
- Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an uniVersa Krankenversicherung
- Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
- Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
- Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
- Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen
Was wir NICHT garantieren können
- Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
- Die Reaktionszeit des Anbieters
- Einen Rückschein vom Anbieter
- Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
- Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert
Anbieter-Übersicht
Alles Wissenswerte zur Kündigung von uniVersa Krankenversicherung
Warum uniVersa Krankenversicherung kündigen?
Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.
Kündigungsfrist bei uniVersa Krankenversicherung
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Einige Zusatztarife haben abweichende Bedingungen. Bei Tarifen wie DentKomfort und DentPrivat gilt eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren, danach folgt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Das Versicherungsjahr steht in Ihrer Police; rechnen Sie drei Monate zurück.
Die Vorteile von Falwo
- Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
- DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung
Quelle beim Anbieter
Die folgenden Anbieterlinks stammen aus der redaktionellen Falwo-Recherche zu uniVersa Krankenversicherung und helfen, Kontakt- oder Kündigungswege direkt zu prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von uniVersa Krankenversicherung – kurz beantwortet.
Grundlegende Fragen zur Kündigung
Wie kündige ich meine uniVersa Krankenversicherung?
Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben unterschrieben per Brief, Fax oder eingescannt per E‑Mail an info@universa.de. Geben Sie Namen, Anschrift, Versicherungs‑/Kundennummer, gewünschtes Beendigungsdatum und das Datum des Schreibens an. Bewahren Sie den Versandbeleg (Einschreiben, Fax‑Sendeprotokoll oder E‑Mail‑Header) auf und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.
Wer steckt hinter uniVersa Krankenversicherung?
Die uniVersa Krankenversicherung firmiert als uniVersa Krankenversicherung a.G. und hat ihren Sitz in Nürnberg. Das Unternehmen existiert seit 1843 und bietet private Krankenvollversicherungen sowie verschiedene Zusatzversicherungen an. Das Produktportfolio reicht von privater Krankenvollversicherung bis zu mehreren Zusatzversicherungen. Der Firmensitz in Nürnberg spiegelt die organisatorische Struktur wider.
Ist uniVersa Krankenversicherung seriös?
Die uniVersa besteht seit 1843 und hat eine lange Unternehmensgeschichte. Seit vielen Jahrzehnten ist das Unternehmen am deutschen Markt aktiv. Das breite Formular‑ und Serviceangebot und der Firmensitz in Nürnberg weisen auf eine etablierte Marktposition hin. Das Angebot an Formularen und Servicekanälen unterstützt die Kundenkommunikation.
Kann ich uniVersa Krankenversicherung in der App kündigen?
Ein Kündigungsweg über die uniVersa‑App oder ein spezielles Online‑Kündigungsformular ist nicht verfügbar. Senden Sie die Kündigung per Post oder per Fax an +49 911 5307‑4700. Sie können das unterschriebene Schreiben eingescannt per E‑Mail an info@universa.de senden. Das Kundenportal dient vorwiegend zur Einreichung von Belegen und Serviceanfragen.
Welche Kündigungsvorlage kann ich für uniVersa verwenden?
Eine zentrale offizielle Vorlage gibt uniVersa nicht vor. Formulieren Sie ein formloses Schreiben mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und Ihrer Versicherungs‑/Vertragsnummer. Fügen Sie Datum, gewünschten Beendigungszeitpunkt und Ihre Originalunterschrift bei. Bei Sonderkündigungen legen Sie den entsprechenden Beleg bei, zum Beispiel GKV‑Bescheinigung.
Kündigungsfristen & Widerruf
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei uniVersa?
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Einige Zusatztarife haben abweichende Bedingungen. Bei Tarifen wie DentKomfort und DentPrivat gilt eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren, danach folgt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Das Versicherungsjahr steht in Ihrer Police; rechnen Sie drei Monate zurück.
Welche Mindestvertragslaufzeit gilt bei uniVersa?
Viele uniVersa‑Tarife haben keine besondere Mindestlaufzeit. Für Zahnzusatzprodukte wie DentKomfort und DentPrivat gilt jedoch eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren. Konkrete Laufzeitangaben und Kündigungsfristen finden Sie in der Police zu Ihrem Tarif. Bei Fragen rufen Sie die Kundenbetreuung unter +49 911 5307‑0 an.
Kann ich meinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Ob ein allgemeines 14‑tägiges Widerrufsrecht besteht, hängt vom konkreten Vertrag und vom Abschlussweg ab. Konkrete Informationen finden sich in der Widerrufsbelehrung Ihres Vertrags. Bei Fragen wenden Sie sich an die Hotline +49 911 5307‑0. Senden Sie die unterschriebene Widerrufserklärung per Post oder als eingescanntes PDF an info@universa.de.
Kann ich das Kündigungsdatum vorausdatieren?
Sie können in Ihrem Kündigungsschreiben ein gewünschtes Beendigungsdatum angeben. Die Wirksamkeit richtet sich nach den tariflich vereinbarten Fristen und Bedingungen. Nennen Sie das Datum deutlich und fügen Sie das Datum des Schreibens hinzu. Achten Sie auf den fristgerechten Eingang, denn das Eingangsdatum beim Versicherer zählt.
Wie berechne ich die Frist (Versicherungsjahr vs. Kalenderjahr)?
Viele Tarife beziehen die dreimonatige Frist auf das Versicherungsjahr; einige Tarife nutzen stattdessen das Kalenderjahr. Ermitteln Sie das Ende Ihres Versicherungsjahres aus der Police oder der letzten Jahresrechnung. Rechnen Sie dann drei Monate zurück, damit die Kündigung rechtzeitig bei uniVersa eingeht.
Wann muss die Kündigung bei uniVersa eingehen damit sie fristgerecht ist?
Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung bei uniVersa. Nutzen Sie Einschreiben oder Fax mit Sendeprotokoll, um den fristgerechten Eingang nachweisen zu können. Beispiel: Endet Ihr Versicherungsjahr am 31.03., muss die Kündigung spätestens am 31.12. des Vorjahres vorliegen. Archivieren Sie das Versandprotokoll als Beleg.
Ablauf, Kontakt & Kündigungswege
Kann ich uniVersa Krankenversicherung per E‑Mail kündigen?
Ja, Sie können per E‑Mail an info@universa.de kündigen, wenn Sie ein eingescanntes, unterschriebenes Schreiben anhängen. Bewahren Sie das E‑Mail‑Header und die gesendete PDF als Beleg auf. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Beendigung an. Zusätzlich können Sie Einschreiben oder Fax nutzen, um den Versand eindeutig zu dokumentieren.
Wohin sende ich die Kündigung (Adresse/Fax)?
Senden Sie die postalische Kündigung an uniVersa Versicherungen, Sulzbacher Straße 1–7, 90489 Nürnberg. Alternativ faxen Sie an +49 911 5307‑4700 oder senden ein eingescanntes, unterschriebenes Schreiben per E‑Mail an info@universa.de. Nennen Sie stets Ihre Versicherungs‑/Kundennummer zur schnellen Zuordnung. Bewahren Sie Versandbelege wie Einschreiben‑Beleg oder Fax‑Sendeprotokoll auf.
Was muss in das Kündigungsschreiben an uniVersa?
Ihr Kündigungsschreiben sollte diese Angaben enthalten:
- Vollständiger Name, Anschrift und Versicherungs‑/Vertragsnummer.
- Datum des Schreibens, gewünschtes Beendigungsdatum und Ihre Originalunterschrift.
- Bei Tarifwechsel oder GKV‑Eintritt fügen Sie die GKV‑Bescheinigung bei.
- Im Todesfall legen Sie Sterbeurkunde oder Erbschein bei.
- Optional: Kopie der uniVersa‑Card oder letzte Beitragsrechnung zur Zuordnung.
Kann ich uniVersa Krankenversicherung telefonisch kündigen?
Eine alleinige, rein telefonische Kündigung ist nicht rechtsverbindlich. Die Hotline +49 911 5307‑0 dient zur Beratung und zur Klärung; sie ersetzt jedoch nicht die Schriftform. Halten Sie telefonische Auskünfte mit Datum und Gesprächspartnern fest und bestätigen Sie Vereinbarungen schriftlich. Senden Sie anschließend ein unterschriebenes Schreiben zur rechtsverbindlichen Bestätigung.
Wie schicke ich die Kündigung nachweisbar an uniVersa?
Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder faxen Sie das unterschriebene Schreiben. Archivieren Sie das Fax‑Sendeprotokoll und das E‑Mail‑Header sowie die gesendete PDF als Beleg. Fordern Sie in der Kündigung ausdrücklich eine schriftliche Rückmeldung an. So haben Sie eine eindeutige Dokumentation des Versands.
Was tun, wenn ich meine Policen‑/Versicherungsnummer nicht finde?
Nennen Sie im Schreiben Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre aktuelle Anschrift, wenn Sie die Versicherungsnummer nicht finden. Fügen Sie eine Kopie der uniVersa‑Card oder der letzten Beitragsrechnung bei, damit uniVersa den Vertrag zuordnen kann. Rufen Sie bei Bedarf die Kundenbetreuung unter +49 911 5307‑0 an und fordern Sie eine schriftliche Zusage zur Zuordnung.
Sonderfälle: Beitragserhöhung, GKV & Sterbefall
Wann kann ich außerordentlich bei uniVersa kündigen?
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen und in vielen Fällen bei Beitragserhöhungen. Die genauen Voraussetzungen und Fristen ergeben sich aus Ihren Vertragsunterlagen und der jeweiligen Mitteilung. Nennen Sie in der außerordentlichen Kündigung den Kündigungsgrund und legen Sie einen passenden Beleg bei.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung uniVersa kündigen?
Bei einer Beitragserhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Die Mitteilung über die Erhöhung nennt die konkrete Frist und die Form der Kündigung. Senden Sie die Kündigung schriftlich, nennen Sie die Erhöhung als Grund und fordern Sie eine Empfangsbestätigung an.
Wie kündige ich, wenn ich in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechsle?
Beim Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung können Sie die private Versicherung in der Regel innerhalb von drei Monaten rückwirkend beenden. Fügen Sie die GKV‑Bescheinigung und eine schriftliche Willenserklärung bei, um die Wirksamkeit zu dokumentieren. Mitversicherte Erwachsene müssen gegebenenfalls zustimmen; manche Zusatztarife können ausgenommen sein.
Kann ich bei Arbeitslosigkeit den Vertrag ruhen lassen statt zu kündigen?
Bei Arbeitslosigkeit bietet uniVersa die Möglichkeit, den Vertrag bis zu drei Jahre zeitweilig ruhen zu lassen. So bleibt in der Regel ein kompletter Verlust der Alterungsrückstellungen aus. Bei längerer Dauer kann eine Umwandlung in eine Anwartschaft sinnvoll sein; halten Sie Konditionen schriftlich fest.
Wie kündige ich bei einem Sterbefall?
Hinterbliebene oder Erben können den Vertrag kündigen. uniVersa fordert in der Regel eine Sterbeurkunde oder gegebenenfalls einen Erbschein als Beleg. Senden Sie das Kündigungsschreiben mit der Sterbeurkunde an die bekannte Adresse oder an info@universa.de. Fordern Sie eine Abschlussrechnung und eine schriftliche Rückmeldung zur Beendigung an.
Kann ich bei Umzug ins Ausland kündigen?
Ein automatisches Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Ausland besteht nicht immer. Oft sind individuelle Regelungen möglich oder Sie können den Vertrag mitnehmen. Klären Sie die konkrete Handhabung und mögliche Fristen früh mit der Kundenbetreuung unter +49 911 5307‑0. Dokumentieren Sie getroffene Vereinbarungen schriftlich.
Wie beantrage ich eine Anwartschaft statt Kündigung?
Eine Anwartschaft sichert Ihre Alterungsrückstellungen und bietet oft eine kostengünstige Alternative zur vollständigen Kündigung. Beantragen Sie die Umwandlung schriftlich bei uniVersa. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot mit Konditionen, Dauer und Beiträgen zusenden, bevor Sie entscheiden. So kennen Sie die Folgen für Ihre spätere Rückkehr in die PKV.
Kann ich kündigen wenn ich in die Familienversicherung aufgenommen werde?
Die Aufnahme in die Familienversicherung der GKV begründet in der Regel ein Kündigungsrecht gegenüber der PKV. Zur Wirksamkeit legen Sie die GKV‑Bescheinigung und eine schriftliche Willenserklärung bei. Beachten Sie, dass bestimmte Zusatzversicherungen ausgenommen sein können und gesondert zu regeln sind.
Nach der Kündigung: Geld, Daten & Vertragsende
Bekomme ich eine Beitragsrückerstattung nach Kündigung?
Für leistungsfreie Kalenderjahre zahlt uniVersa in der Regel Beitragsrückerstattungen aus. Üblicher Auszahlungstermin ist der 1. Oktober; die schriftliche Mitteilung erfolgt im September. Sichten Sie die Abschlussabrechnung nach Kündigung und übermitteln Sie Ihre Bankverbindung zur Auszahlung. Bei Rückfragen kontaktieren Sie den Kundenservice unter +49 911 5307‑0.
Wie lange dauert die Rückerstattung?
Die Auszahlung von Beitragsrückerstattungen erfolgt normalerweise jährlich zum 1. Oktober. uniVersa versendet die Information hierzu üblicherweise im September. Bei individuellen Abrechnungsfragen kontaktieren Sie den Kundenservice, damit dieser offene Beträge prüft. Halten Sie bitte Ihre Bankverbindung bereit, um Verzögerungen zu vermeiden.
Wann kommt die Kündigungsbestätigung?
uniVersa sendet üblicherweise eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Fordern Sie die Rückmeldung direkt in Ihrem Kündigungsschreiben an. Bleibt eine Rückmeldung aus, schicken Sie nach etwa vier Wochen eine Erinnerung per Einschreiben. Beispiel: Kündigten Sie am 03.01.2026, sollte eine Empfangsbestätigung bis Anfang März 2026 vorliegen.
Was passiert mit Alterungsrückstellungen beim Wechsel?
Bei einem Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung berücksichtigt man Alterungsrückstellungen in der Regel. Die konkrete Behandlung hängt vom neuen Tarif und vom Wechselverfahren ab. Bitten Sie uniVersa vor dem Wechsel um eine schriftliche Berechnung zur Berücksichtigung Ihrer Rückstellungen. So kennen Sie die finanziellen Folgen des Wechsels.
Was passiert mit meinen Zusatzversicherungen nach der Kündigung?
Zusatzversicherungen haben oft eigene Vertragsbedingungen. Die Kündigung der Hauptversicherung beendet nicht automatisch alle Zusatzverträge; einige Tarife bestehen weiter oder sind gesondert kündbar. Klären Sie deshalb für jeden Zusatzvertrag getrennt, ob eine separate Kündigung nötig ist, und halten Sie die Vereinbarungen schriftlich fest.
Wichtige Kontaktdaten: E‑Mail info@universa.de, Telefon +49 911 5307‑0, Fax +49 911 5307‑4700, Post‑Adresse uniVersa Versicherungen, Sulzbacher Straße 1–7, 90489 Nürnberg.

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