Kündigen Sie el Leasing ohne Aufwand
Wir erstellen ein rechtlich gültiges Kündigungsschreiben für Sie und versenden es in Ihrem Namen. Kein Anrufen oder Selbstschreiben nötig.

Unsere Garantien und Grenzen
Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht
Was wir garantieren
- Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an el Leasing
- Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
- Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
- Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
- Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen
Was wir NICHT garantieren können
- Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
- Die Reaktionszeit des Anbieters
- Einen Rückschein vom Anbieter
- Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
- Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert
Anbieter-Übersicht
Alles Wissenswerte zur Kündigung von el Leasing
Warum el Leasing kündigen?
Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.
Kündigungsfrist bei el Leasing
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt meist ein Monat zum Vertragsende. Endet Ihr Vertrag am 30.04.2026, muss die Kündigung spätestens am 31.03.2026 beim Anbieter eingehen. Genaue Fristen finden Sie in Ihrem individuellen Vertrag. Senden Sie die Kündigung rechtzeitig, damit sie fristwahrend eingeht.
Die Vorteile von Falwo
- Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
- DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung
Häufig gestellte Fragen
Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von el Leasing – kurz beantwortet.
Grundlegende Fragen zur Kündigung: Ablauf, Kontakt, Vorlagen
Wie kann ich el Leasing kündigen?
Sie können Ihren el Leasing‑Vertrag schriftlich per Brief, Fax oder E‑Mail beenden. Schicken Sie die Post an el Leasing & Service AG, Ubbenstr. 15, 30159 Hannover (Kundenservice). Senden Sie das Fax an 051130400444 oder die E‑Mail an info@el-leasing-service.de. Nutzen Sie 0511‑30400400 für telefonische Fragen; telefonische Mitteilung ersetzt aber meist keinen schriftlichen Beleg.
Wer steckt hinter el Leasing?
Hinter el Leasing steht die el Leasing & Service AG. Das Unternehmen ist im Leasing beweglicher Wirtschaftsgüter tätig und bietet Kundenservice an. Der Firmensitz liegt in Hannover; Sie erreichen el Leasing per Telefon, Fax und E‑Mail. Adresse und Kontaktdaten finden Sie in den folgenden FAQs.
Ist el Leasing seriös?
El Leasing firmiert als el Leasing & Service AG mit Sitz in Hannover. Das Unternehmen bietet Telefon-, Fax- und E‑Mail‑Erreichbarkeit für Kundenanliegen. Konkrete externe Bewertungen oder Bonitätsnoten sind nicht verfügbar, die Firmendaten sprechen jedoch für einen etablierten Dienstleister. Kontaktangaben und Rechtsform sind öffentlich einsehbar.
Wie erreiche ich el Leasing?
Sie erreichen el Leasing per E‑Mail an info@el-leasing-service.de, telefonisch unter 0511‑30400400 oder per Fax an 051130400444. Schreiben Sie alternativ an Ubbenstr. 15, 30159 Hannover (Kundenservice). Nennen Sie in jeder Kontaktaufnahme Ihre Kundennummer oder Vertragsnummer, damit das Unternehmen Ihr Anliegen schnell zuordnet.
Welche Kündigungsvorlage gibt es für el Leasing?
Verwenden Sie editierbare Word- oder PDF‑Vorlagen mit allen Pflichtangaben. Fügen Sie vollständigen Namen, Anschrift, Kundennummer/Vertragsnummer, Datum und gewünschten Beendigungszeitpunkt ein. Unterschreiben Sie bei postalischem Versand handschriftlich und fügen Sie in Sonderfällen zusätzliche Belege bei, zum Beispiel Sterbeurkunde oder Polizeibericht. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung zum Eingang Ihrer Vorlage an.
Kündigungsfristen & Widerruf: Fristen, Bestätigung, Mindestlaufzeit
Wie lange vorher muss ich el Leasing kündigen?
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt meist ein Monat zum Vertragsende. Endet Ihr Vertrag am 30.04.2026, muss die Kündigung spätestens am 31.03.2026 beim Anbieter eingehen. Genaue Fristen finden Sie in Ihrem individuellen Vertrag. Senden Sie die Kündigung rechtzeitig, damit sie fristwahrend eingeht.
Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Eine einheitliche gesetzliche Mindestlaufzeit existiert nicht. Ob eine Mindestlaufzeit gilt, regelt Ihr individueller Vertrag. Manche Leasingverträge enthalten feste Mindestlaufzeiten; andere enden flexibler. Lesen Sie die Vertragsklauseln, um Kündigungs- und Verlängerungsregeln zu verstehen, und holen Sie bei Unklarheiten eine schriftliche Auskunft vom Anbieter ein.
Kann ich das Kündigungsdatum bei el Leasing vorausdatieren?
Sie können im Kündigungsschreiben einen gewünschten Beendigungszeitpunkt angeben. Ob el Leasing dem Datum zustimmt, hängt von den vertraglichen Regelungen ab. Bitten Sie um eine schriftliche Zusage zum genannten Termin und bewahren Sie diese als Dokumentation auf. Fehlt die Zusage, gelten weiterhin die vertraglichen Fristen.
Wie lange hat el Leasing Zeit, meine Kündigung zu bestätigen?
Erfahrungsgemäß kann die schriftliche Rückmeldung bis zu 30 Tage dauern. Erhalten Sie nach 14 bis 30 Tagen keine Antwort, kontaktieren Sie den Kundenservice. Fordern Sie eine Eingangsbestätigung oder eine schriftliche Zusage zum Beendigungszeitpunkt an. Dokumentieren Sie Ihre Nachfragen per E‑Mail, sodass Sie einen schriftlichen Beleg haben.
Was passiert wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Verpassen Sie die Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag meist automatisch um die vereinbarte Verlängerungsperiode. Dann gelten die Bedingungen der Verlängerungsperiode. Der nächste Kündigungstermin richtet sich nach dem neuen Vertragsende. Informieren Sie sich frühzeitig über Fristen, um automatische Verlängerungen zu vermeiden.
Ablauf, Kontakt & Kündigungswege: E‑Mail, Fax, Post, Telefon
Ist eine Kündigung per E‑Mail an info@el-leasing-service.de rechtsgültig?
Ja, eine Kündigung per E‑Mail an info@el-leasing-service.de gilt als zulässiger Übermittlungsweg. Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief - gilt damit in der Regel als erfüllt. Nennen Sie Identifikationsdaten wie Kundennummer und Vertragsnummer und fordern Sie eine Eingangsbestätigung an.
Kann ich el Leasing telefonisch kündigen?
Telefonische Kündigung ist unter 0511‑30400400 möglich, ersetzt jedoch häufig keinen schriftlichen Beleg. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner. Bestätigen Sie das Gespräch anschließend per E‑Mail oder Brief und bewahren Sie diese Nachricht als schriftlichen Beleg auf. So sichern Sie Ihren Anspruch bei Streitigkeiten.
Kann ich el Leasing online kündigen?
Ein offizielles Online‑Kündigungsformular ist nicht verfügbar. Nutzen Sie E‑Mail, Fax oder Post als rechtswirksame Übermittlungswege. Senden Sie alle Angaben vollständig und fordern Sie eine Empfangsbestätigung an. Bewahren Sie Übermittlungsbelege wie E‑Mail‑Sendeprotokoll oder Fax‑Sendebericht auf, so haben Sie im Streitfall einen Beleg für den fristgerechten Versand.
Kann ich el Leasing per Fax kündigen?
Ja, Sie können per Fax kündigen; senden Sie das Schreiben an 051130400444. Bewahren Sie den Fax‑Sendebericht als Zustellbeleg auf. Der Sendebericht dient bei Streitigkeiten als Beleg für die Übermittlung. Fügen Sie im Fax alle Pflichtangaben und Ihre Unterschrift bei, falls nötig.
Kann ich el Leasing per Post kündigen?
Ja, Postversand ist möglich; schicken Sie die Kündigung an el Leasing & Service AG, Ubbenstr. 15, 30159 Hannover (Kundenservice). Versenden Sie das Schreiben idealerweise per Einschreiben oder mit Zustellbeleg. So dokumentieren Sie die Zustellung und sichern Ihren Beleg für spätere Nachfragen.
Was muss im el Leasing‑Kündigungsschreiben stehen?
Das Schreiben sollte Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, Kundennummer/Vertragsnummer, Datum und den gewünschten Beendigungszeitpunkt enthalten. Fügen Sie bei postalischem Versand Ihre Unterschrift bei. In Sonderfällen legen Sie Belege wie Sterbeurkunde oder Schadensdokumentation bei. Fordern Sie zudem eine schriftliche Rückmeldung zum Eingang und zur Beendigung an.
Sonderkündigung: Preiserhöhung, Totalschaden, Sterbefall & Co.
Kann ich el Leasing bei Preiserhöhung kündigen?
Bei vertraglich mitgeteilter Beitragserhöhung kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Ob das gilt, bestimmt die Erhöhungsschrift oder Ihre Vertragsbedingungen. Formulieren Sie Ihre Kündigung deutlich bezogen auf die Preiserhöhung und fordern Sie eine schriftliche Zusage zur Anerkennung des Sonderkündigungsrechts an. Bewahren Sie die Antwort als Beleg auf.
Kann ich el Leasing bei Totalschaden kündigen?
Bei wirtschaftlichem Totalschaden - meist wenn Reparaturkosten etwa 60% des Wiederbeschaffungswerts übersteigen - können Sie den Vertrag oft außerordentlich beenden. Der Leasinggeber berücksichtigt Schadenshöhe, Verkaufserlöse und mögliche Versicherungsleistungen in der Schlussabrechnung. Dokumentieren Sie Schaden und Kilometerstand sorgfältig und bewahren Sie alle Unterlagen auf.
Kann ich el Leasing nach Diebstahl kündigen?
Melden Sie den Diebstahl sofort bei el Leasing und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Der Kundenservice benötigt in der Regel den Polizeibericht als Beleg für die Schadensregulierung. Auf dieser Basis können Sie eine außerordentliche Vertragsbeendigung beantragen. Klärungen mit Versicherungen und Abrechnung erfolgen anschließend mit dem Leasinggeber.
Wie kündige ich el Leasing im Todesfall?
Erben können den Vertrag meist innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis des Erbfalls kündigen. Fügen Sie Sterbeurkunde oder Erbschein als Beleg der Kündigung bei. Bei Ausschlagung der Erbschaft endet der Vertrag häufig automatisch. Teilen Sie die Entscheidung schriftlich dem Leasinggeber mit, damit die Abwicklung erfolgt.
Kann ich el Leasing bei Umzug kündigen?
Ein Umzug begründet nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Ob ein Umzug zur Kündigung berechtigt, regeln Ihre Vertragsbedingungen. Führt der Umzug zur Unzumutbarkeit der Leistung, sind oft individuelle Lösungen möglich. Legen Sie gegebenenfalls Umzugsbelege wie Meldebestätigung oder Umzugsrechnung vor und fordern Sie eine schriftliche Regelung zur Vertragsauflösung an.
Kann ich el Leasing bei Insolvenz des Anbieters kündigen?
Bei Insolvenz des Leasingnehmers oder des Anbieters gelten besondere rechtliche Regeln. Insolvenzverwalter steuern die weitere Abwicklung und Gläubiger müssen Ansprüche anmelden. Die Vertragsfortführung oder Beendigung richtet sich nach den insolvenzrechtlichen Vorgaben. Halten Sie Schriftverkehr und Forderungsunterlagen bereit, um Ansprüche fristgerecht geltend zu machen.
Was passiert bei Zahlungsverzug mit meinem el Leasing‑Vertrag?
Bei erheblichem Zahlungsverzug, oft ab zwei ausstehenden Raten, kann der Leasinggeber außerordentlich kündigen. Bei Privatkunden setzt der Leasinggeber in der Regel zuvor eine Nachfrist von etwa 14 Tagen. Dokumentieren Sie Zahlungsstände und Vereinbarungen schriftlich, wenn Sie Zahlungsprobleme haben. Andernfalls kann der Leasinggeber Schadensersatz oder Abfindungen geltend machen.
Kann ich el Leasing wegen Mängeln kündigen?
Bei Sachmängeln muss der Leasinggeber nachbessern. Bleiben Nachbesserungsversuche erfolglos, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder anfechten. Dokumentieren Sie Mängel, Fristsetzungen und fehlende Nachbesserungen. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung zu den weiteren Schritten an und bewahren Sie alle Korrespondenzen als Beleg auf.
Kann ich meinen el Leasing‑Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz besteht meist ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Ein wirksamer Widerruf führt in der Regel zur Erstattung von Anzahlung und bereits geleisteten Raten. Senden Sie den Widerruf schriftlich, zum Beispiel per Brief oder per E‑Mail. Achten Sie auf die korrekte Widerrufsbelehrung im Vertrag.
Kann ich meinen el Leasing‑Vertrag wegen Täuschung anfechten?
Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist möglich, wenn Sie nachweisen, dass der Vertragspartner wesentliche Informationen vorsätzlich falsch dargestellt hat. Dokumentieren Sie die Sachlage lückenlos und erklären Sie die Anfechtung schriftlich gegenüber dem Leasinggeber. Eine erfolgreiche Anfechtung kann Rechtsfolgen wie Rückabwicklung nach sich ziehen.
Nach der Kündigung: Geld zurück, Rückgabe, Daten und Folgen
Bekomme ich mein Geld zurück wenn ich el Leasing kündige?
Bei einem wirksamen Widerruf erstattet el Leasing in der Regel Anzahlung und bereits geleistete Raten. Bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung besteht hingegen kein genereller Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Der Leasinggeber kann bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Abfindungen oder Schadensersatz verlangen und Verkaufserlöse anrechnen.
Wie lange dauert die Rückerstattung?
El Leasing zahlt Rückerstattungen nach wirksamem Widerruf oder bei prüfbarem Erstattungsanspruch meist innerhalb einiger Wochen aus. Die schriftliche Rückmeldung zur Kündigung kann bis zu 30 Tage dauern. Bleiben Rückzahlungen aus, setzen Sie dem Anbieter schriftlich eine Frist und belegen Ihren Zahlungsanspruch mit der Abschlussabrechnung.
Muss ich die Karte oder das Leasingobjekt zurücksenden oder vernichten?
Sie müssen den Leasinggegenstand in der Regel an den Leasinggeber zurückgeben. Geben Sie Fahrzeuge mit Übergabeprotokoll ab; das Protokoll erfasst Zustand und Kilometerstand. Bewahren Sie Fotos, das Übergabeprotokoll und Empfangsbelege auf, denn der Leasinggeber kann daraus Nachforderungen begründen. Fragen Sie vor dem Vernichten von Karten oder Datenträgern beim Leasinggeber nach.
Was passiert mit meinen Punkten/Rewards wenn ich el Leasing kündige?
Regelungen zu Punkten oder Rewards sind nicht einheitlich. Bonusprogramme sind nicht automatisch von der Kündigung betroffen; konkrete Regelungen stehen in den AGB. Fordern Sie eine schriftliche Regelung zur Behandlung Ihres Bonusguthabens an, damit Sie Ansprüche nachweisen können. Bewahren Sie Transaktionsbelege und Kontoauszüge als Beleg auf.
Welche Auswirkungen hat die Kündigung auf meine Bonität/Schufa?
Die Kündigung an sich führt nicht automatisch zu einem negativen Schufa‑Eintrag. Offene Forderungen, Mahn‑ oder gerichtliche Verfahren können jedoch Ihre Bonität beeinträchtigen. Dokumentieren Sie die Abwicklung offener Zahlungen und bewahren Sie Vereinbarungen schriftlich auf. So reduzieren Sie das Risiko negativer Einträge.

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