Kündigen Sie DATEV ohne Aufwand
Wir erstellen ein rechtlich gültiges Kündigungsschreiben für Sie und versenden es in Ihrem Namen. Kein Anrufen oder Selbstschreiben nötig.

Unsere Garantien und Grenzen
Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht
Was wir garantieren
- Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an DATEV
- Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
- Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
- Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
- Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen
Was wir NICHT garantieren können
- Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
- Die Reaktionszeit des Anbieters
- Einen Rückschein vom Anbieter
- Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
- Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert
Anbieter-Übersicht
Alles Wissenswerte zur Kündigung von DATEV
Warum DATEV kündigen?
Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.
Kündigungsfrist bei DATEV
Sie können Einzelverträge in der Regel jeweils zum Monatsende kündigen. Reichen Sie die Kündigung rechtzeitig vor Monatsende über das Online‑Formular unter https://go.datev.de/vertragskuendigung ein. Beachten Sie produktbezogene Einstellungstermine, da einige Programme feste Enddaten haben. Prüfen Sie die Produktinformationen der betroffenen Artikelnummern rechtzeitig.
Die Vorteile von Falwo
- Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
- DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung
Quelle beim Anbieter
Die folgenden Anbieterlinks stammen aus der redaktionellen Falwo-Recherche zu DATEV und helfen, Kontakt- oder Kündigungswege direkt zu prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von DATEV – kurz beantwortet.
Grundlegende Fragen zur Kündigung und zum Verfahren
Wie kann ich DATEV kündigen?
DATEV verlangt für Programmkündigungen die Nutzung des Online‑Kündigungsformulars unter https://go.datev.de/vertragskuendigung (mit Zugangsmedium) oder https://go.datev.de/vertragskuendigung_p (ohne Zugangsmedium). Seit dem 01.09.2026 bearbeitet DATEV formlos eingereichte Kündigungen per E‑Mail, Post oder Fax nicht mehr. Geben Sie im Formular Berater‑/Unterberaternummer, Kanzleiname und Art.-Nr. der Produkte an. Exportieren Sie vorher Belegbilder und Auswertungen oder wählen Sie die Option zur vollständigen Datenlöschung im RZ.
Welche Firma steckt hinter DATEV?
Die DATEV eG ist eine genossenschaftlich organisierte Firma, die Software und Rechenzentrumsdienste anbietet. Sie richtet ihre Lösungen an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und deren Mandanten. Im Fokus stehen Buchführung, Lohn- und Steuersoftware sowie Cloud‑Anwendungen für Kanzleien. DATEV betreibt außerdem Rechenzentrums-Services und Support für den Kanzleibetrieb.
Kann ich DATEV vertrauen?
DATEV eG ist ein etablierter B2B-Anbieter mit breiter Nutzung in Kanzleien. Das Unternehmen betreibt standardisierte Rechenzentrumsdienste und verfügt über langjährige Marktpräsenz. DATEV veröffentlicht technische Hilfedokumente und stellt Servicekontakte für Sicherheits- und Datenschutzfragen bereit. Bei konkreten Sicherheitsfragen nutzen Sie die bereitgestellten Hilfen und den Programmservice.
Wie erreiche ich DATEV?
Für Kündigungen nutzen Sie vorrangig das Online‑Formular unter den angegebenen Links. Für produktspezifische Fragen nutzen Sie Service‑E‑Mailadressen wie datenpruefung@service.datev.de und das Hilfe‑Center. Kommt es zu Unklarheiten, klärt der Programmservice die offenen Punkte mit Ihnen und gibt Hinweise. Bei dringenden Anliegen nutzen Sie den Programmservice.
Wo finde ich das Kündigungsformular?
Sie finden das Formular online unter https://go.datev.de/vertragskuendigung (mit Zugangsmedium) oder unter https://go.datev.de/vertragskuendigung_p (ohne Zugangsmedium). Seit dem 01.09.2026 gelten beide Varianten als verbindlicher Eingangskanal für Programmkündigungen. Nutzen Sie die passende Formularvariante entsprechend Ihres Zugangs, damit DATEV Ihre Angaben korrekt zuordnet. Füllen Sie das Formular vollständig aus.
Was passiert wenn ich DATEV kündige?
DATEV sendet nach Einreichung meist sofort eine automatische Bestätigungs‑E‑Mail mit Mandant, gekündigten Produkten und Kündigungsdatum. Sie behalten den Zugriff auf Programme bis zum in der Produktinformation genannten Termin. Für "DATEV Auftragswesen online" endet das Nutzungsrecht am 31.12.2026. Wählen Sie die vollständige Datenlöschung im RZ, löscht DATEV Verknüpfungen wie Beleg zu Buchungssatz; exportieren Sie daher vorher Ihre Daten.
Kündigungsfristen, Widerruf und wichtige Termine
Wie lange vorher muss ich DATEV kündigen?
Sie können Einzelverträge in der Regel jeweils zum Monatsende kündigen. Reichen Sie die Kündigung rechtzeitig vor Monatsende über das Online‑Formular unter https://go.datev.de/vertragskuendigung ein. Beachten Sie produktbezogene Einstellungstermine, da einige Programme feste Enddaten haben. Prüfen Sie die Produktinformationen der betroffenen Artikelnummern rechtzeitig.
Kann ich meinen DATEV‑Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Für B2B-Verträge besteht in der Regel kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht bei DATEV. Dieses Widerrufsrecht gilt meist nur für Verbraucherverträge, nicht für Geschäftskunden. Ob ein Widerruf möglich ist, bestimmt die konkrete Vertragsgestaltung und die Produktvereinbarung. Bei Unklarheiten klärt der DATEV-Service die Frage.
Kann ich das Kündigungsdatum bei DATEV vorausdatieren?
Eine rückwirkende oder frei vorausdatierte Kündigung akzeptiert DATEV in der Regel nicht. Kündigungen gelten zum nächstmöglichen vertraglichen Termin, meist zum Monatsende. Bei Produktabkündigungen mit festem Einstellungstermin gilt das dort genannte Wirksamkeitsdatum. Berücksichtigen Sie daher das Produkt-Enddatum und exportieren Sie relevante Daten vor Ablauf.
Welche Mindestlaufzeit hat mein DATEV‑Vertrag?
Es gibt keine einheitliche Mindestlaufzeit für alle DATEV-Produkte. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Produktvertrag und den besonderen Bedingungen. Einige Produkte haben Bestellstopps oder feste Einstellungstermine, zum Beispiel Personal Add‑on: Bestellstopp 01.07.2026, Einstellung 31.12.2026. Informieren Sie sich zur Laufzeit in der Produktbeschreibung.
Wann tritt meine Kündigung bei DATEV in Kraft?
Ihre Kündigung tritt zum nächstmöglichen vertraglichen Termin in Kraft, meist zum Monatsende. Gilt für Ihr Produkt ein festes Enddatum, bestimmt dieses Datum die Wirksamkeit. Beachten Sie daher die Angaben in der jeweiligen Produktinformation. Bei Abweichungen informiert DATEV über das konkrete Datum.
Ablauf, Kontaktmöglichkeiten und erlaubte Kündigungswege
Kann ich DATEV online kündigen?
Ja, DATEV verlangt für Programmkündigungen die Nutzung des Online‑Kündigungsformulars. Verwenden Sie https://go.datev.de/vertragskuendigung mit Zugangsmedium oder https://go.datev.de/vertragskuendigung_p ohne Zugangsmedium. Das Formular erfasst Berater‑/Unterberaternummer, Kanzleiname, Produktauswahl und die Option zur vollständigen Datenlöschung im RZ. Nach Einreichung erhalten Sie normalerweise eine automatische Bestätigungs‑E‑Mail.
Kann ich DATEV per E‑Mail kündigen?
Nein. DATEV bearbeitet seit dem 01.09.2026 formlos eingereichte Kündigungen per E‑Mail nicht mehr. Programmkündigungen müssen über das Online‑Formular unter https://go.datev.de/vertragskuendigung oder https://go.datev.de/vertragskuendigung_p erfolgen. Service‑E‑Mails klären produktspezifische Fragen, ersetzen den offiziellen Eingang aber nicht. Nutzen Sie die angegebenen Formularlinks für die formale Kündigung.
Kann ich DATEV per Post oder Fax kündigen?
Postalische oder faxgestützte formlos eingereichte Kündigungen akzeptiert DATEV nach aktueller Regelung nicht mehr als vollwertigen Eingang. DATEV verlangt die strukturierte Erfassung über das Online‑Formular. Wenn Sie postalisch senden, wählen Sie eine dokumentierte Versandart; die elektronische Einreichung hat Vorrang. Nutzen Sie zur Klärung die Service‑E‑Mails.
Welche Adresse nutze ich zum Kündigen von DATEV?
Als offizieller Eingangsweg für Programmkündigungen dient das Online‑Formular. Eine einzelne postalische Kündigungsadresse zählt nicht als gleichwertiger Kanal. Für Rückfragen zu Produkten und Formularinhalten nutzen Sie Service‑E‑Mails oder das Hilfe‑Center; die Links lauten https://go.datev.de/vertragskuendigung und https://go.datev.de/vertragskuendigung_p. Verwenden Sie die Links für die formale Einreichung.
Was muss im DATEV‑Kündigungsformular stehen?
Geben Sie im Online‑Formular die erforderlichen Pflichtangaben an.
- Berater‑ bzw. Unterberaternummer und Kanzleiname.
- Genaue Produktangabe inklusive Art.-Nr.
- Angabe, ob eine vollständige Datenlöschung im RZ gewünscht ist.
- Hinweis, ob ein Datenexport erfolgt ist, sowie Vollmachten bei Mandantenüberträgen.
- Kontaktadresse oder E‑Mail für Rückfragen.
Wie kündige ich DATEV Auftragswesen online?
Wählen Sie im Online‑Formular die korrekte Artikelnummer, zum Beispiel Art.-Nr. 95195 für "DATEV Auftragswesen online". Geben Sie alle geforderten Pflichtangaben ein. Beachten Sie das Produkt‑Enddatum: Das Nutzungsrecht für "Auftragswesen online" endet am 31.12.2026. Ein Umstieg auf "Auftragswesen next" muss bis dahin erfolgen.
Sonderkündigung: Betriebsaufgabe, Mandantenübergabe & Smartcardverlust
Kann ich bei Sonderkündigung DATEV kündigen?
Eine außerordentliche Kündigung hängt vom konkreten Sachverhalt und den vertraglichen Regelungen ab. In vielen Fällen verlangt DATEV dafür Nachweise und eine strukturierte Anmeldung über das Online‑Formular. So kann der Programmservice den Vorgang korrekt zuordnen und zeitnah bearbeiten. Legen Sie gegebenenfalls die benötigten Unterlagen im Formular bei.
Kann ich DATEV bei Betriebsaufgabe kündigen?
Ein pauschales Sonderkündigungsrecht bei Betriebsaufgabe besteht nicht generell. In der Praxis verlangt DATEV meist Belege zum Nachweis der Betriebsaufgabe. Nutzen Sie das Online‑Formular und fügen Sie Hinweise, erforderliche Dokumente oder Vollmachten bei. Der Programmservice prüft dann die Unterlagen und ordnet den Vorgang zu.
Wie kündige ich DATEV bei Mandantenübergabe?
Geben Sie im Formular die betroffenen Berater‑/Unterberaternummern und Mandantendaten an. Laden Sie bei Bedarf Vollmachten oder Übergabedokumente hoch und geben Sie an, ob eine Übertragung an einen neuen Steuerberater erfolgen soll. Für automatische Überträge ist häufig eine DATEV‑Generalvollmacht nötig. Exportieren Sie außerdem relevante Belege und Auswertungen.
Wie kündige ich DATEV ohne Unterberaternummer?
Fehlt die Unterberaternummer, nutzen Sie das Formular ohne Zugangsmedium: https://go.datev.de/vertragskuendigung_p. Geben Sie alternativ Kanzleiname und Bestellinformationen an, damit der Programmservice die Zuordnung prüfen kann. Legen Sie gegebenenfalls Vollmachten oder Bestellbelege als Unterlage bei und exportieren Sie vorab wichtige Daten, um Datenverluste zu vermeiden.
Was bedeutet ein mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft für meine Kündigung?
Bei mitgliedsgebundenen Mandantengeschäften liegen Mandantenverträge oft direkt beim Mandanten mit eigener Beraternummer und Bestellinformationen. Das führt zu separaten Kündigungs- und Übertragungswegen. Geben Sie die korrekten Berater‑/Mandantennummern an und legen Sie gegebenenfalls Vollmachten bei. Der Programmservice bearbeitet dann die Übertragung oder Kündigung.
Kann ich DATEV bei Insolvenz kündigen?
Eine Kündigung wegen Insolvenz kommt unter Umständen als außerordentliche Kündigung in Betracht. Sie hängt von den vertraglichen Bestimmungen und einem Beleg der Zahlungsunfähigkeit ab. Informieren Sie den Insolvenzverwalter und DATEV frühzeitig, damit DATEV und der Insolvenzverwalter die vertraglichen Folgen abstimmen.
Wie kündige ich DATEV ohne Smartcard?
Haben Sie keine Smartcard oder kein Zugangsmedium, nutzen Sie das Formular ohne Zugangsmedium: https://go.datev.de/vertragskuendigung_p. Geben Sie alle verfügbaren Identifikationsdaten an, damit der Programmservice die Zuordnung vornimmt. Bei Verlust oder Diebstahl sperren Sie die Smartcard und informieren den DATEV‑Service für Ersatz und Regelungen.
Wie kündige ich DATEV bei Inhaberwechsel?
Dokumentieren Sie den Inhaberwechsel im Online‑Formular und fügen Sie relevante Unterlagen bei. Regeln Sie Vollmachten und Mandantenüberträge sowie die neuen Ansprechpartner im Formular. Geben Sie die betroffenen Berater‑/Unterberaternummern an, damit DATEV die Vertragslage aktualisiert. Melden Sie den Wechsel rechtzeitig, um Unterbrechungen zu vermeiden.
Was passiert bei einer Abkündigung eines Produkts (EOL)?
DATEV informiert bei Produktabkündigungen über das Einstellungdatum und nennt Umstellungswege. Für betroffene Produkte exportieren Sie rechtzeitig Daten und nutzen den angebotenen Umstellungsdialog oder eine Migration. Beispielsweise endet das Nutzungsrecht für "DATEV Auftragswesen online" am 31.12.2026. Planen Sie die Umstellung frühzeitig.
Nach der Kündigung: Geld, Daten, Archivierung und Ende
Bekomme ich mein Geld zurück wenn ich DATEV kündige?
Eine pauschale Rückerstattungsregelung ist nicht einheitlich geregelt. Rückerstattungen oder Gutschriften hängen von Ihrem Vertrag, dem Abrechnungszeitraum und Sondervereinbarungen ab. Das konkrete Erstattungsverhalten richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Klärungsfragen regeln Sie fallbezogen mit dem DATEV‑Service und halten Sie Rechnungsunterlagen bereit.
Wie lange habe ich noch Zugriff nach der Kündigung?
Sie behalten den Zugriff bis zum in der Produktinformation genannten Termin. Bei regulären Einzelverträgen endet der Zugriff meist zum Monatsende. Prüfen Sie die Produktinformationen Ihrer betroffenen Artikelnummern, um Daten rechtzeitig zu sichern. Exportieren Sie Belege und Auswertungen vor Ablauf unbedingt.
Was passiert mit meinen Daten und Belegen nach der Kündigung?
Im Online‑Formular können Sie eine vollständige Datenlöschung im DATEV‑Rechenzentrum beantragen. Wählen Sie diese Option, löscht DATEV Verknüpfungen wie Beleg zu Buchungssatz, exportieren Sie deshalb vorher Belege und Auswertungen. Wenn Sie keine Löschung angeben, verbleiben Daten entsprechend den Aufbewahrungs- und Archivierungsoptionen von DATEV. Bei Mandantenüberträgen sind oft Vollmachten nötig.
Muss ich meine Smartcard oder Hardware zurücksenden?
Die Angaben nennen keine generelle Pflicht zur Rücksendung von Hardware, etwa Smartcards. Eine Rückgabe ist daher meist nicht erforderlich; fordert DATEV eine Rückgabe, erhalten Sie Rücksendeinformationen. Bei Sicherheitsgründen kann DATEV im Einzelfall eine Rückgabe oder Sperrung anordnen. Im Verlustfall sperren Sie die Smartcard und informieren den Service.
Wann bekomme ich eine Kündigungsbestätigung von DATEV?
Nach Einreichung erhalten Sie meist unmittelbar oder kurz danach eine automatische Empfangsbestätigung per E‑Mail mit Mandant, gekündigten Produkten und Kündigungsdatum. Kommt die Rückmeldung unvollständig oder nicht an, veranlassen Sie über den Servicekontakt eine Nachverfolgung. Bewahren Sie ggf. die versendeten Unterlagen als Beleg auf.

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