Dns Net Internet Service kündigen

Kündigen Sie Dns Net Internet Service ohne Aufwand

Wir erstellen ein rechtlich gültiges Kündigungsschreiben für Sie und versenden es in Ihrem Namen. Kein Anrufen oder Selbstschreiben nötig.

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Unsere Garantien und Grenzen

Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht

Was wir garantieren

  • Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an Dns Net Internet Service
  • Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
  • Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
  • Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
  • Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen

Was wir NICHT garantieren können

  • Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
  • Die Reaktionszeit des Anbieters
  • Einen Rückschein vom Anbieter
  • Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
  • Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert

Anbieter-Übersicht

Alles Wissenswerte zur Kündigung von Dns Net Internet Service

Warum Dns Net Internet Service kündigen?

Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.

Kündigungsfrist bei Dns Net Internet Service

Die regelmäßige Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Viele Tarife haben eine 24-monatige Anfangslaufzeit; danach verlängern sie sich unbefristet. Nach Ablauf der Erstlaufzeit beenden Sie den Vertrag mit einer Frist von einem Monat. Bei knappem Fristende nutzen Sie Einschreiben oder eine E-Mail mit Empfangsbestätigung als Versandbeleg.

Die Vorteile von Falwo

  • Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
  • DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung

Quelle beim Anbieter

Die folgenden Anbieterlinks stammen aus der redaktionellen Falwo-Recherche zu Dns Net Internet Service und helfen, Kontakt- oder Kündigungswege direkt zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von Dns Net Internet Service – kurz beantwortet.

Grundlegende Fragen zur Kündigung: Vertrag, Kontakt und Vorlagen

Wer steckt hinter DNS:NET Internet Service?

DNS:NET Internet Service GmbH ist ein Telekommunikationsanbieter mit Sitz in Berlin. Das Unternehmen bietet Festnetz, VDSL und Glasfaser für Privat- und Geschäftskunden an. Zum Angebot zählen Glasfaseranschlüsse und optionale Dienste wie TV- und Routerangebote. Kontaktieren Sie DNS:NET bei Fragen zu Produkten oder Vertragsbedingungen per Hotline oder E-Mail.

Wie seriös ist DNS:NET Internet Service?

DNS:NET Internet Service GmbH gilt als regional etablierter Telekommunikationsanbieter mit Sitz in Berlin. Viele Kunden loben die Produktqualität, andere berichten von Verbesserungsbedarf beim Kundenservice. Die Durchschnittsbewertung liegt bei etwa 3,4. Lesen Sie Erfahrungsberichte und Bewertungen, um ein detailliertes Bild zu erhalten.

Wie erreiche ich DNS:NET Internet Service?

Kontaktieren Sie DNS:NET per E-Mail an kuendigung@dns-net.de oder telefonisch unter (030) 667 65 - 111. Postalisch erreichen Sie DNS:NET Internet Service GmbH, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin; die Faxnummer lautet 030 / 66765499. Viele Anliegen klären Sie auch über das Kundenportal. Notieren Sie bei Telefonaten Datum und Namen des Gesprächspartners.

Wo finde ich die Hotline von DNS:NET Internet Service?

Die Kundenhotline erreichen Sie unter (030) 667 65 - 111. Nutzen Sie die Hotline für Rückfragen zu Vertragslaufzeit, Portierung oder Störungstickets. Für eine rechtsverbindliche Kündigung empfiehlt DNS:NET die schriftliche Einreichung per E-Mail, Post oder über das Kundenportal. Bewahren Sie die schriftliche Rückmeldung oder den Versandbeleg als Unterlage auf.

Wie kann ich einen DNS:NET Internet Service Vertrag kündigen?

Senden Sie Ihre schriftliche Kündigung per E‑Mail an kuendigung@dns-net.de oder postalisch an Zimmerstraße 23, 10969 Berlin. Alternativ nutzen Sie Fax an 030 / 66765499 oder die Funktion "Vertrag kündigen" im Kundenportal. Geben Sie Kundennummer oder Vertragsnummer und den gewünschten Beendigungszeitpunkt an und bewahren Sie den Versandbeleg als Beleg auf.

Was muss in mein Kündigungsschreiben an DNS:NET stehen?

Ihr Kündigungsschreiben sollte diese Angaben enthalten.

  • Vollständiger Name, aktuelle Anschrift und Kontaktdaten
  • Kundennummer oder Vertragsnummer angeben
  • Datum der Erklärung und gewünschter Beendigungszeitpunkt
  • Bei Anbieterwechsel: ausgefüllter und unterschriebener Anbieterwechselauftrag mit buchstabengenauen Angaben
  • Bei Umzug oder Sonderkündigung: Meldebescheinigung oder andere Unterlage beilegen

Kündigungsfristen & Widerruf: Fristen, Laufzeit und Beispiele

Welche Kündigungsfrist hat DNS:NET?

Die regelmäßige Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Viele Tarife haben eine 24-monatige Anfangslaufzeit; danach verlängern sie sich unbefristet. Nach Ablauf der Erstlaufzeit beenden Sie den Vertrag mit einer Frist von einem Monat. Bei knappem Fristende nutzen Sie Einschreiben oder eine E-Mail mit Empfangsbestätigung als Versandbeleg.

Welche Mindestlaufzeit gilt bei DNS:NET?

Typische Anfangslaufzeiten betragen 24 Monate; beim DERTarif 1.000 MBit/s gilt diese Laufzeit ausdrücklich. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag meist auf unbestimmte Zeit. Dann können Sie mit einer Frist von einem Monat das Vertragsverhältnis beenden. Achten Sie auf Aktionsbedingungen; diese können abweichende Laufzeiten regeln.

Kann ich meinen DNS:NET Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

Als Privatkunde können Sie Ihr Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen ausüben. Widerrufe senden Sie per E‑Mail an auftrag@dns-net.de oder postalisch an DNS:NET Internet Service GmbH, Friedrichstraße 45, 10969 Berlin. DNS:NET erstattet geleistete Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Tagen auf das genutzte Zahlungsmittel. Sie senden erhaltene Hardware meist binnen 14 Tagen zurück; die Rücksendekosten trägt der Kunde.

Kann ich das Kündigungsdatum bei DNS:NET vorausdatieren?

Ja, Sie können in Ihrem Schreiben einen gewünschten Beendigungszeitpunkt angeben. DNS:NET bestätigt das tatsächliche Vertragsende schriftlich. Bei Anbieterwechsel beeinflussen Schalt- und Portierungstermine oft das Abschaltdatum. Nennen Sie daher das gewünschte Datum und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung zur Abschaltung an.

Wie berechne ich die letzte Kündigungsfrist bei einem 24‑Monatsvertrag?

Berechnen Sie die Frist so: Vertragsbeginn plus 24 Monate ergibt das Ende der Mindestlaufzeit. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor diesem Datum bei DNS:NET eingehen. Beispiel: Liegt das Ende am 30.04.2026, muss die Kündigung spätestens am 31.03.2026 eingehen. Bei knappen Fristen nutzen Sie Einschreiben oder eine E‑Mail mit Empfangsbestätigung als Versandbeleg.

Was passiert bei automatischer Vertragsverlängerung?

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag meist auf unbestimmte Zeit. Danach können Sie das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat beenden. Versäumen Sie die Frist, bleibt der Vertrag aktiv und Zahlungen laufen weiter. Kündigen Sie daher rechtzeitig, wenn Sie das Vertragsverhältnis beenden möchten.

Ablauf, Kontakt & Kündigungswege: E‑Mail, Post, Fax und Portal

Wie kündige ich DNS:NET Internet Service per E‑Mail?

Senden Sie eine formlose E‑Mail an kuendigung@dns-net.de. Fügen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, die Kundennummer oder Vertragsnummer und den gewünschten Beendigungszeitpunkt bei. Bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung über den Eingang und bewahren Sie E‑Mail und diese Rückmeldung als Beleg auf. Nutzen Sie bei Bedarf eine E‑Mail mit Lesebestätigung.

Kann ich meinen DNS:NET Vertrag per Fax kündigen?

Ja, Sie können per Fax kündigen; die Nummer lautet 030 / 66765499. Fügen Sie alle Pflichtangaben bei und bewahren Sie den Fax‑Sendebericht als Beleg auf. Notieren Sie den Versandzeitpunkt und den Empfänger zur späteren Nachverfolgung. Fordern Sie nach Möglichkeit eine schriftliche Rückmeldung an.

Kann ich DNS:NET Internet Service telefonisch kündigen?

Sie können telefonisch über die Hotline (030) 667 65 - 111 kündigen. DNS:NET empfiehlt, die Kündigung danach schriftlich per E‑Mail, Post oder über das Kundenportal zu bestätigen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen des Gesprächspartners als Nachweis. Bewahren Sie die schriftliche Rückmeldung als Beleg auf.

Kann ich DNS:NET Internet Service online kündigen?

Ja, im DNS:NET Kundenportal finden Sie die Funktion "Vertrag kündigen". Die Portal‑Option liefert oft die schnellste Rückmeldung und zeigt offene Auftragsdaten an. Manchmal steht alternativ ein Webformular zur Kündigung zur Verfügung. Über das Portal fordern Sie häufig auch ein Retourenlabel für Hardware an.

Welche Adresse nutze ich zum Kündigen von DNS:NET Internet Service?

Für postalische Kündigungen nutzen Sie DNS:NET Internet Service GmbH, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin. Für Widerrufe verwenden Sie die Adresse DNS:NET Internet Service GmbH, Friedrichstraße 45, 10969 Berlin. Versenden Sie wichtige Kündigungen per Einschreiben, um einen rechtsgültigen Versandbeleg zu erhalten. Alternativ speichern Sie eine schriftliche Rückmeldung im Kundenportal als Beleg.

Wie kündige ich den DERTarif 1.000 MBit/s bei DNS:NET?

Nennen Sie im Kündigungsschreiben den Tarifnamen DERTarif 1.000 MBit/s sowie Ihre Kundennummer oder Vertragsnummer. Geben Sie außerdem den gewünschten Beendigungszeitpunkt an und verweisen Sie auf die 24-monatige Anfangslaufzeit. Beachten Sie, dass Aktionspreise wie 19,99 €/Monat für 12 Monate gelten und danach beispielhaft 74,99 €/Monat anfallen können.

Kann ich bei DNS:NET ohne Unterschrift kündigen?

Für eine einfache Kündigung per E‑Mail benötigen Sie in der Regel keine handschriftliche Unterschrift. Die E‑Mail erfüllt meist die erforderliche Schriftform. Bei einem formellen Anbieterwechsel verlangt DNS:NET meist eine unterschriebene Ausfertigung des Anbieterwechselauftrags. Fordern Sie in jedem Fall eine schriftliche Rückmeldung an und bewahren Sie den Eingang als Beleg auf.

Sonderfälle: Umzug, Preiserhöhung & Sterbefall - Ihre Rechte

Kann ich bei Preiserhöhung DNS:NET kündigen?

Die Informationen nennen kein generelles automatisches Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen. Prüfen Sie die schriftliche Preiserhöhungsmitteilung und die AGB auf Hinweise zu ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungsrechten. Dokumentieren Sie die Änderung und fordern Sie bei Unstimmigkeiten eine schriftliche Stellungnahme vom Anbieter an. Bei unzulässigen Erhöhungen prüfen Sie Ihre Optionen, gegebenenfalls mit rechtlicher Unterstützung.

Kann ich DNS:NET bei Umzug kündigen?

Ja, ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn DNS:NET an Ihrer neuen Adresse nicht verfügbar ist. Senden Sie das Umzugsformular an auftragsmanagement@dns-net.de und legen Sie eine Meldebescheinigung als Unterlage bei. DNS:NET prüft die Versorgung an der Zieladresse und bestätigt gegebenenfalls das Vertragsende. Bewahren Sie die Rückmeldung schriftlich als Beleg auf.

Wie kündige ich DNS:NET Internet Service im Todesfall?

Im Todesfall leiten Sie die Rechtsnachfolge durch Einreichen des Rechtsnachfolgeformulars ein. Fügen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei und senden Sie beides an auftragsmanagement@dns-net.de. DNS:NET prüft die Unterlagen und bestätigt die Rechtsnachfolge. Anschließend informiert DNS:NET Erben oder Bevollmächtigte über offene Forderungen und das weitere Vorgehen.

Kann ich bei andauernden Störungen den Vertrag außerordentlich kündigen?

Bei wiederkehrenden oder andauernden Störungen kann ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen. Insbesondere gilt dies, wenn DNS:NET nach Fristsetzungen keine Abhilfe schafft. Dokumentieren Sie Störungsmeldungen, Ticketnummern und gesetzte Fristen. Reichen Sie diese Unterlagen bei DNS:NET ein, um die außerordentliche Kündigung zu begründen.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei DNS:NET?

Sonderkündigungsrechte bestehen typischerweise bei fehlender Verfügbarkeit am neuen Wohnort, im Todesfall oder bei dauerhaft nicht behobenen Störungen. Auch vertraglich geregelte Ausnahmefälle können ein Sonderkündigungsrecht begründen. In allen Fällen ist die Beibringung geeigneter Unterlagen entscheidend, etwa Meldebescheinigung, Sterbeurkunde oder dokumentierte Störungsmeldungen.

Kann ich meinen DNS:NET Vertrag übertragen?

Vertragsübernahmen sind möglich, erfordern jedoch meist einen ausgefüllten Anbieterwechselauftrag. Der Auftrag muss buchstabengenau den neuen Namen, alle zu portierenden Rufnummern und die Unterschrift des Vertragsinhabers enthalten. Bei Namensänderungen passen Sie zunächst die Daten beim Altanbieter an, bevor Sie portieren. Klären Sie Termine für Portierung und Schaltung, da diese das Ende des Altvertrags beeinflussen.

Wie funktioniert die Rechtsnachfolge bei DNS:NET?

Die Rechtsnachfolge leiten Sie ein, indem Sie das Rechtsnachfolgeformular und eine Kopie der Sterbeurkunde einreichen. Senden Sie beide Unterlagen an auftragsmanagement@dns-net.de. DNS:NET prüft die Unterlagen und bestätigt die Rechtsnachfolge. Anschließend informiert das Unternehmen über offene Abrechnungen und Rücksendefristen für Geräte.

Nach der Kündigung: Endabrechnung, Rückerstattung, Hardware und Daten

Wie schicke ich den Router an DNS:NET zurück?

Fordern Sie im Kundenportal ein Retourenlabel an oder kontaktieren Sie DNS:NET per E‑Mail oder Telefon zur Klärung der Retourenadresse. Bei Widerruf senden Sie die erhaltene Hardware spätestens binnen 14 Tagen zurück; die Kosten trägt der Kunde. Dokumentieren Sie die Rücksendung über die Sendungsnummer und bewahren Sie den Versandbeleg auf.

Bekomme ich mein Geld zurück wenn ich DNS:NET Internet Service kündige?

Bei einem Widerruf erstattet DNS:NET geleistete Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Tagen über das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel. Bei einer ordentlichen Kündigung nennt DNS:NET keine einheitliche Regelung zu anteiligen Rückzahlungen. Offene Beträge, Gutschriften und mögliche Erstattungen weist das Unternehmen in der Schlussrechnung aus.

Wie lange dauert die Rückerstattung?

Bei Widerruf erstattet DNS:NET spätestens innerhalb von 14 Tagen über das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel. Bei Rückzahlungen aus der Abschlussrechnung kann die Dauer je nach Zahlungsweg variieren. Behalten Sie die finale Abrechnung im Blick und klären Sie Unstimmigkeiten mit dem Kundenservice. Fragen Sie bei Verzögerungen schriftlich nach.

Was muss ich mit der Hardware nach der Kündigung machen?

In der Regel müssen Sie Hardware wie Router, ONT oder TV-Boxen zurücksenden. Fordern Sie im Kundenportal ein Retourenlabel an oder kontaktieren Sie den Support für die korrekte Retourenadresse. Bei beschädigten oder verlorenen Geräten dokumentieren Sie den Zustand und rechnen mit möglichen Kosten für Ersatz oder Fehlbestände.

Wie lange habe ich noch Zugang nach der Kündigung?

Ihr Zugang bleibt bis zum Ende der Vertragslaufzeit oder bis zum vom Anbieter bestätigten Beendigungszeitpunkt aktiv. Bei Anbieterwechsel bleibt meist der Altanschluss bis zur Schaltung des neuen Anschlusses aktiv. So entsteht im Normalfall keine doppelte Zahlung. Die konkrete Abschaltung nennt DNS:NET in der schriftlichen Rückmeldung; bewahren Sie diese gut auf.

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HB

Geprüft & verfasst von

Henry Bach · Content-Manager Abonnements

Veröffentlicht

7. Oktober 2026