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Wir erstellen ein rechtlich gültiges Kündigungsschreiben für Sie und versenden es in Ihrem Namen. Kein Anrufen oder Selbstschreiben nötig.

Unsere Garantien und Grenzen
Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht
Was wir garantieren
- Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an Die Gruenen Parteimitgliedschaft
- Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
- Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
- Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
- Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen
Was wir NICHT garantieren können
- Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
- Die Reaktionszeit des Anbieters
- Einen Rückschein vom Anbieter
- Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
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Alles Wissenswerte zur Kündigung von Die Gruenen Parteimitgliedschaft
Warum Die Gruenen Parteimitgliedschaft kündigen?
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Kündigungsfrist bei Die Gruenen Parteimitgliedschaft
Sie können grundsätzlich jederzeit austreten; die Partei kennt keine allgemeine Kündigungsfrist oder Mindestmitgliedschaftsdauer. Beachten Sie Abrechnungszeiträume, denn Beiträge zieht der Verband oft jährlich ein. Daher erstattet die Partei unterjährig gezahlte Beiträge meist nicht. Klären Sie Ihre individuelle Situation beim zuständigen Kreisverband.
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Häufig gestellte Fragen
Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von Die Gruenen Parteimitgliedschaft – kurz beantwortet.
Grundlegende Fragen zur Kündigung
Wie kündige ich meine Parteimitgliedschaft bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN?
Die Satzung verlangt eine schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand des für Ihren Wohnsitz zuständigen Kreis- oder Landesverbands. Textform - also per E-Mail, Fax oder Brief, akzeptieren viele Kreisverbände alternativ auch Online‑Formulare. Formulieren Sie eine eindeutige Austrittserklärung und nennen Sie Ihr gewünschtes Beendigungsdatum oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts an und behalten Sie einen Versandnachweis.
Was ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN?
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist eine deutsche politische Partei. Sie entstand 1993 aus dem Zusammenschluss grüner und bürgerbewegter Gruppen. Die Bundesgeschäftsstelle sitzt in Berlin. Die Partei ist auf kommunaler, Landes- und Bundesebene aktiv und beteiligt sich regelmäßig an Wahlen und parlamentarischer Arbeit.
Wie seriös ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN?
Die Partei besteht seit 1993 und arbeitet bundesweit mit einer Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Sie verfügt über zahlreiche Kreis- und Landesverbände und hat parlamentarische Vertretung. Bei Wahlen tritt sie regelmäßig an und nimmt aktiv an politischer Entscheidungsfindung teil. Sie wirkt in Parlamenten und in politischen Gremien mit.
Wie erreiche ich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN?
Sie erreichen die Bundesgeschäftsstelle per E‑Mail unter info@gruene.de, telefonisch unter 030/28442-0 oder per Fax an 030/615 00 599. Die Postanschrift lautet Platz vor dem Neuen Tor 1, 10115 Berlin. Viele Kreisverbände bieten eigene Kontaktwege und Online‑Formulare an, zum Beispiel das Kündigungsformular des KV Märkischer Kreis: https://www.gruene-mk.de/dokumente/kuendigung-der-mitgliedschaft/.
Was muss ins Kündigungsschreiben?
Geben Sie folgende Angaben an:
- Vollständiger Name, Anschrift und Mitgliedsnummer, falls vorhanden.
- Datum und eine eindeutige Austrittserklärung, ideal mit gewünschtem Beendigungsdatum oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
- Eigenhändige Unterschrift; bei E‑Mail fügen Sie einen Scan der Unterschrift bei.
- Bitte um schriftliche Bestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts.
- Im Sterbefall Sterbeurkunde oder Erbschein beifügen und Widerruf der Einzugsermächtigung angeben, falls gewünscht.
Kündigungsfristen & Widerruf
Wie lange vorher muss ich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigen?
Sie können grundsätzlich jederzeit austreten; die Partei kennt keine allgemeine Kündigungsfrist oder Mindestmitgliedschaftsdauer. Beachten Sie Abrechnungszeiträume, denn Beiträge zieht der Verband oft jährlich ein. Daher erstattet die Partei unterjährig gezahlte Beiträge meist nicht. Klären Sie Ihre individuelle Situation beim zuständigen Kreisverband.
Welche Mindestlaufzeit gilt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN?
Es gibt keine feste Mindestlaufzeit; die Mitgliedschaft läuft unbefristet. Ihre Austrittserklärung wirkt ab dem Zugang beim zuständigen Verband; lokale Satzungsregelungen können die praktische Wirkung beeinflussen. Fordern Sie eine schriftliche Zusage zum Beendigungszeitpunkt an. Bewahren Sie den Versandbeleg als Nachweis des Zugangs auf.
Kann ich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Für Parteimitgliedschaften besteht kein gesetzliches 14‑tägiges Widerrufsrecht wie bei Fernabsatzverträgen. Besondere vertragliche Widerrufsrechte sind unüblich. Die Satzung oder lokale Regelungen können abweichende Vorgaben enthalten; erfragen Sie diese beim zuständigen Kreisverband. Sie erhalten dort verbindliche Informationen zur Frist und möglichen Rückabwicklungen.
Wann endet meine Mitgliedschaft nach dem Austritt?
Die Wirksamkeit richtet sich üblicherweise nach dem Zugang Ihrer Austrittserklärung beim zuständigen Verband. Ihre Mitgliedsrechte enden mit dem angegebenen oder dem vom Verband schriftlich genannten Beendigungszeitpunkt. Dokumentieren Sie den Zugang schriftlich, damit Sie den genauen Zeitpunkt nachweisen können. Fordern Sie eine Empfangsbestätigung an, um den Zugang zu belegen.
Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Kündigung?
Die Dauer variiert je nach Kreis- oder Landesverband und internen Abläufen; es gibt keine bundeseinheitliche Frist. Fordern Sie beim Versand eine Rückmeldung über den Eingang an und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf. Mit diesen Unterlagen können Sie bei Verzögerungen nachhaken.
Kann ich das Kündigungsdatum vorausdatieren?
Sie können in Ihrer Austrittserklärung ein gewünschtes Beendigungsdatum angeben. Die tatsächliche Wirksamkeit hängt jedoch vom Zugang der Erklärung und den Regelungen des zuständigen Verbands ab. Bitten Sie um eine schriftliche Zusage des gewünschten Datums, damit keine Unklarheiten entstehen. Bewahren Sie die Zusage als Beleg auf.
Ablauf, Kontakt & Kündigungswege
Kann ich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN per E‑Mail kündigen?
Viele Kreisverbände akzeptieren Austrittserklärungen schriftlich per E‑Mail; die Satzung verlangt jedoch Schriftform beim Vorstand, sodass die Akzeptanz je nach Verband variiert. Nennen Sie Name, Anschrift, Mitgliedsnummer, Datum und fügen Sie eine Unterschriftskopie oder einen Scan bei. Fordern Sie unter info@gruene.de eine Empfangsbestätigung an.
Kann ich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN per Fax kündigen?
Einige Landes‑ und Kreisverbände akzeptieren Austrittserklärungen schriftlich per Fax. Nutzen Sie die Faxnummer der Bundesgeschäftsstelle 030/615 00 599 oder die Nummer Ihres Kreisverbands. Bewahren Sie das Sendeprotokoll als Beleg auf. Das Sendeprotokoll dient als Beleg für den Zugang Ihrer Erklärung. Fordern Sie sonst eine schriftliche Rückmeldung an.
Kann ich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN per Post kündigen?
Ja, die Satzung verlangt die Austrittserklärung schriftlich an den Vorstand des zuständigen Kreis‑ oder Landesverbands. Alternativ können Sie die Bundesgeschäftsstelle anschreiben. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder mit Zustellnachweis an Platz vor dem Neuen Tor 1, 10115 Berlin. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg sorgfältig auf.
Kann ich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN online kündigen?
Einige Kreisverbände stellen Online‑Formulare bereit und akzeptieren diese als Austrittserklärung, zum Beispiel das Formular des KV Märkischer Kreis: https://www.gruene-mk.de/dokumente/kuendigung-der-mitgliedschaft/. Speichern Sie einen Screenshot oder die Online‑Bestätigung als Beleg und bitten Sie zusätzlich um eine schriftliche Rückmeldung per E‑Mail oder Post.
Wo schicke ich meine Kündigung hin: Kreisvorstand oder Bundesgeschäftsstelle?
Formell gehört die Austrittserklärung an den Vorstand des für Sie zuständigen Kreis‑ oder Landesverbands. Alternativ können Sie die Bundesgeschäftsstelle in Berlin anschreiben. Erfragen Sie die Adresse Ihres zuständigen KV oder fordern Sie beim Bundesverband eine Empfangsbestätigung an. Das vermeidet Zuständigkeitsprobleme.
Kann ich meine Fördermitgliedschaft oder besondere Mitgliedsform kündigen?
Für Sonderformen wie Fördermitgliedschaften gilt meist derselbe schriftliche Austrittsweg beim jeweils zuständigen Verband. Beiträge und Kündigungsbedingungen können jedoch abweichen. Beispielsweise verlangt die Grüne Jugend einen Mindestbeitrag von 3 Euro pro Monat; klären Sie deshalb die Regeln direkt mit Ihrem Kreisverband.
Kann ich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN telefonisch kündigen?
Telefonische Kontaktaufnahme dient zur Information und zur Klärung der zuständigen Adresse. Die Satzung verlangt in der Regel eine schriftliche Austrittserklärung; telefonisch erreichen Sie daher meist keine formwirksame Kündigung. Rufen Sie unter 030/28442-0 an, klären Sie Formalia und schicken Sie die Austrittserklärung anschließend schriftlich, um eine schriftliche Rückmeldung zu erhalten.
Sonderkündigung: Sterbefall, Umzug & Mandatsträger
Wie kündige ich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sterbefall?
Erben oder Angehörige informieren den zuständigen Kreis‑ oder Landesverband und übersenden eine Sterbeurkunde oder den Erbschein. Damit kann der Verband die Mitgliedschaft beenden. Bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung mit dem benannten Beendigungszeitpunkt und bewahren Sie Kopien der eingereichten Unterlagen auf.
Kann ich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Umzug kündigen?
Ein Umzug begründet in der Regel kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Melden Sie den Wohnsitzwechsel dem zuständigen Verband und klären Sie die künftige Zuständigkeit. Fragen Sie nach Optionen wie einem Wechsel in einen anderen Kreisverband oder einer Beendigung. Ihr Kreisverband informiert Sie über die notwendigen Schritte.
Kann ich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigen wenn gegen mich ein Ausschlussverfahren läuft?
Ein Austritt ist grundsätzlich möglich, auch während eines laufenden Ausschlussverfahrens. Die Satzung regelt allerdings die Folgen eines Austritts in einem solchen Verfahren. Bitten Sie den zuständigen Vorstand oder die Schiedskommission um eine schriftliche Darstellung der rechtlichen Konsequenzen. So wissen Sie, welche Rechte und Pflichten verbleiben.
Wie kündige ich eine doppelte Mitgliedschaft bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN?
Beenden Sie jede Mitgliedschaft separat und senden Sie jeweils eine eigene Austrittserklärung an die zuständige Stelle. Klären Sie, ob ein Austritt aus der Hauptpartei automatisch Auswirkungen auf angeschlossene Mitgliedschaften wie die Grüne Jugend hat. Nehmen Sie Kontakt mit den jeweiligen Verbänden auf, um die Schritte abzustimmen.
Wie kündige ich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Mitglied im Ausland?
Ein Wohnsitz im Ausland begründet nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Melden Sie die Adressänderung Ihrem Kreisverband und fragen Sie nach Optionen für Mitglieder im Ausland. Ihr Kreisverband informiert Sie, ob ein Verbleib, eine Übertragung in einen anderen Verband oder eine Beendigung möglich ist.
Was passiert mit meinem Mandat wenn ich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündige?
Die Folgen für kommunale oder politische Mandate hängen von den Regeln des jeweiligen Gremiums und der Fraktion ab. Ein Parteiaustritt kann zum Verlust der Fraktionszugehörigkeit oder von Funktionen führen. Klären Sie rechtzeitig mit dem betreffenden Gremium und Ihrer Fraktion, welche Konsequenzen der Austritt hat.
Wie kündige ich meine Mitgliedschaft als Minderjährige bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN?
Für die Partei gibt es kein festgesetztes Mindestalter, daher gelten für Minderjährige grundsätzlich dieselben Austrittsregeln wie für Volljährige. Wenden Sie sich an Ihren Kreisverband, um formale Fragen zu klären. Dazu gehören Unterschriftsanforderungen und die mögliche Einbindung von Erziehungsberechtigten. Der Verband gibt konkrete Hinweise zu Prozedere und Unterschriften.
Nach der Kündigung: Geld, Daten & Vertragsende
Was passiert mit bereits gezahlten Beiträgen wenn ich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündige?
Die Partei erstattet bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge bei unterjährigem Austritt meist nicht, da Beiträge oft für Abrechnungsperioden festgelegt sind. Wenn Sie eine Erstattung vereinbaren, fordern Sie eine schriftliche Vereinbarung mit Frist zur Auszahlung an. Bewahren Sie Kontoauszüge als Beleg auf, um Zahlungen zu dokumentieren.
Was passiert mit meiner Einzugsermächtigung nach der Kündigung?
Die SEPA‑Einzugsermächtigung erlischt in der Regel mit dem Austritt, dennoch sollten Sie Ihre Kontobewegungen weiterhin kontrollieren. Nehmen Sie bei unberechtigten Abbuchungen umgehend Kontakt mit dem zuständigen Verband und Ihrer Bank auf. Fordern Sie bei Bedarf eine schriftliche Rückmeldung über die Einstellung der Abbuchungen an.
Wie lange habe ich noch Zugang zu parteiinternen Angeboten nach der Kündigung?
Ihre Mitgliedsrechte und damit der Zugang zu parteiinternen Angeboten enden mit dem bestätigten Beendigungszeitpunkt der Mitgliedschaft. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung des Beendigungszeitpunkts an, damit Sie wissen, bis wann Zugänge und Berechtigungen bestehen. So können Sie Zugriffsrechte und Mitgliedsprofile rechtzeitig verwalten.
Was passiert mit meinem Mitgliedsausweis nach der Kündigung?
In der Regel verlangt der Verband die Rückgabe des Mitgliedsausweises nicht zwingend, es sei denn, Ihr Kreisverband fordert dies ausdrücklich. Bewahren Sie bis zur Rückmeldung über die Beendigung eine Kopie des Ausweises auf. Klären Sie mit dem Verband das weitere Vorgehen.
Wie fordere ich die Löschung meiner Daten an?
Schreiben Sie einen formlosen Antrag auf Auskunft oder Löschung per E‑Mail an info@gruene.de oder per Brief an die Bundesgeschäftsstelle. Nennen Sie Ihre Mitgliedsnummer sowie Kontaktdaten. Politische Parteien unterliegen Aufbewahrungspflichten, deshalb archivieren sie bestimmte Daten aus rechtlichen Gründen weiter. Fordern Sie in Ihrem Schreiben eine schriftliche Rückmeldung über den Umfang der Löschung an.

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