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Wir erstellen ein rechtlich gültiges Kündigungsschreiben für Sie und versenden es in Ihrem Namen. Kein Anrufen oder Selbstschreiben nötig.
Unsere Garantien und Grenzen
Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht
Was wir garantieren
- Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an Die Linke Parteimitgliedschaft
- Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
- Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
- Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
- Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen
Was wir NICHT garantieren können
- Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
- Die Reaktionszeit des Anbieters
- Einen Rückschein vom Anbieter
- Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
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Anbieter-Übersicht
Alles Wissenswerte zur Kündigung von Die Linke Parteimitgliedschaft
Warum Die Linke Parteimitgliedschaft kündigen?
Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.
Kündigungsfrist bei Die Linke Parteimitgliedschaft
Sie können jederzeit austreten; eine feste Mindestlaufzeit gibt es nicht. Viele Formulare erlauben die Wahl "sofort", "zum Monatsende", "zum Quartalsende" oder "zum Jahresende". Entscheidend ist der Zugang Ihrer Erklärung beim zuständigen Organ. Die Erklärung muss vorliegen, wenn Sie zum 31.03.2026 austreten möchten.
Die Vorteile von Falwo
- Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
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Quelle beim Anbieter
Die folgenden Anbieterlinks stammen aus der redaktionellen Falwo-Recherche zu Die Linke Parteimitgliedschaft und helfen, Kontakt- oder Kündigungswege direkt zu prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von Die Linke Parteimitgliedschaft – kurz beantwortet.
Grundlegende Fragen zur Kündigung Ihrer Parteimitgliedschaft
Wie kündige ich meine Parteimitgliedschaft bei Die Linke?
Sie erklären den Austritt schriftlich gegenüber dem zuständigen Kreis-, Landes- oder Parteivorstand. Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief. Senden Sie Austrittserklärungen an mitglieder@die-linke.de oder nutzen Sie das Online-Austrittsformular Ihres Landesverbands. Geben Sie Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum und möglichst die Mitgliedsnummer an.
Was passiert wenn ich Die Linke kündige?
Mit Ihrem Austritt endet Ihre Mitgliedschaft und alle damit verbundenen Rechte. Der genaue Beendigungszeitpunkt richtet sich nach Ihrem gewählten Austrittsdatum oder nach dem Zugang Ihrer Erklärung beim zuständigen Organ. Die Partei erstattet bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge in der Regel nicht und rechnet Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich ab.
Welche Kündigungsvorlage gibt es für Die Linke?
Sie finden Muster für postalische Briefe, E‑Mails und Landes‑Onlineformulare. Gängige Pflichtangaben sind Vorname, Nachname, E‑Mail, Geburtsdatum, Anschrift und möglichst die Mitgliedsnummer. Bei Postversand gilt Schriftform; die Partei akzeptiert E‑Mails und Online‑Formulare meist als schriftliche Erklärungen. Prüfen Sie das Formular Ihres Landesverbands für Details.
Kann Die Linke meine Mitgliedschaft kündigen?
Die Partei kann ein Mitglied nur nach einem ordentlichen Schiedsverfahren ausschließen. Ein Ausschluss ohne formelles Verfahren ist nicht möglich. Bei sechs Monaten Nichtzahlung ohne Befreiung gilt der Austritt. Die Partei mahnt schriftlich, bietet ein Gespräch an und vollzieht den Austritt sechs Wochen nach der Anmahnung.
Kann ich Die Linke in der App kündigen?
Einen Austritt per App sieht die Partei nicht vor. Senden Sie Ihre schriftliche Erklärung per Brief oder per E‑Mail an den zuständigen Kreis-, Landes- oder Parteivorstand. Alternativ nutzen Sie das Online-Austrittsformular Ihres Landesverbands oder schreiben an mitglieder@die-linke.de. Bewahren Sie die Versandbestätigung für Ihre Unterlagen auf.
Kündigungsfristen, Widerruf und Austrittszeitpunkt einfach erklärt
Wie lange vorher muss ich Die Linke kündigen?
Sie können jederzeit austreten; eine feste Mindestlaufzeit gibt es nicht. Viele Formulare erlauben die Wahl "sofort", "zum Monatsende", "zum Quartalsende" oder "zum Jahresende". Entscheidend ist der Zugang Ihrer Erklärung beim zuständigen Organ. Die Erklärung muss vorliegen, wenn Sie zum 31.03.2026 austreten möchten.
Kann ich meine Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Für die Parteimitgliedschaft besteht kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Online-Formulare verlangen oft eine Rückmeldung per E‑Mail, zum Beispiel innerhalb von 48 Stunden. Nur nach dieser Rückmeldung gilt die Austrittserklärung als wirksam. Prüfen Sie daher Ihre E‑Mails nach dem Absenden und bestätigen Sie die Anfrage, falls erforderlich.
Kann ich das Kündigungsdatum bei Die Linke vorausdatieren?
Ja, viele Austrittsformulare erlauben die Angabe eines gewünschten Austrittsdatums. Geben Sie das Datum klar und unmissverständlich an. Nennen Sie kein Datum, gilt in der Regel der nächstmögliche Zeitpunkt nach Zugang Ihrer Erklärung. Bei Unsicherheit wählen Sie bitte das frühestmögliche Datum.
Wann gilt der Austritt rechtlich als vollzogen?
Der Austritt gilt mit dem Zugang Ihrer schriftlichen Erklärung beim zuständigen Kreis-, Landes- oder Parteivorstand oder zum von Ihnen gewählten Austrittsdatum. Bei Zahlungsrückständen vollzieht die Partei den Austritt sechs Wochen nach schriftlicher Anmahnung, sofern die satzungsgemäße Zahlung nicht erfolgt ist. Zahlen Sie daher fristgerecht, um einen Vollzug zu vermeiden.
Welche Mindestlaufzeit gilt bei der Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft ist unbefristet; es gibt keine feste Mindestlaufzeit. Sie können grundsätzlich jederzeit austreten. Der konkrete Beendigungszeitpunkt richtet sich nach dem Zugang Ihrer Erklärung oder nach dem von Ihnen gewählten Austrittsdatum. Informieren Sie bitte gegebenenfalls den zuständigen Vorstand frühzeitig über Übergangsregelungen.
Ablauf, Kontakt und Kündigungswege: Brief, E‑Mail, Online
Kann ich Die Linke per E‑Mail kündigen?
Ja, Sie können per E‑Mail an mitglieder@die-linke.de austreten. Geben Sie Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum und möglichst Ihre Mitgliedsnummer in der Nachricht an. Bewahren Sie die Versandbestätigung der E‑Mail auf und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts an.
An wen sende ich die Austrittserklärung: Kreisvorstand, Landesvorstand oder Bundesgeschäftsstelle?
Richten Sie die Austrittserklärung an den zuständigen Kreis- oder Landesvorstand. Alternativ senden Sie die Erklärung an die Bundesgeschäftsstelle. Partei DIE LINKE, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin oder per E‑Mail an mitglieder@die-linke.de. Prüfen Sie vor dem Versand, welcher Vorstand für Ihren Wohnort zuständig ist.
Kann ich Die Linke per Post kündigen?
Ja, Sie können die Austrittserklärung postalisch senden. Erklären Sie den Austritt schriftlich gegenüber dem zuständigen Kreis-, Landes- oder Parteivorstand. Senden Sie das Schreiben an Partei DIE LINKE, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin. Dokumentieren Sie den Versand per Einschreiben, so weisen Sie den Zugang nach.
Kann ich Die Linke online kündigen?
Einige Landesverbände, etwa Sachsen, bieten ein Online‑Austrittsformular an. Nach dem Absenden erhalten Sie meist eine Bestätigungs‑E‑Mail mit einem Link, den Sie oft innerhalb von 48 Stunden anklicken müssen. Wenn Sie das Formular am 15.04.2026 absenden, prüfen Sie bis zum 17.04.2026 Ihre E‑Mails und bestätigen Sie die Anfrage.
Kann ich Die Linke telefonisch kündigen?
Telefonisch erhalten Sie allgemeine Informationen zur Mitgliedschaft. Einen Austritt müssen Sie schriftlich erklären; ein Telefonanruf allein reicht nicht aus. Rufen Sie (030) 24009‑555 an, um zu klären, an welchen Vorstand Sie Ihre schriftliche Erklärung richten sollten. Notieren Sie das Gespräch und bewahren Sie die Gesprächsnotiz auf.
Was muss ins Kündigungsschreiben an Die Linke?
Für Ihre Austrittserklärung sollten Sie folgende Angaben nennen:
- Vor- und Nachname vollständig angeben
- Anschrift, Geburtsdatum und E‑Mail-Adresse angeben
- Möglichst die Mitgliedsnummer nennen, alternativ Geburtsdatum
- Bei postalischem Versand eigenhändig unterschreiben und Versand dokumentieren
- Betreff klar als 'Austritt' kennzeichnen und Datum nennen
Sonderkündigung: Sterbefall, Umzug, Insolvenz, Erkrankung & Co.
Wie kündige ich bei einem Sterbefall?
Die Mitgliedschaft endet durch den Tod des Mitglieds. Angehörige melden den Austritt und fügen Sterbeurkunde oder Erbschein als Nachweis bei. Senden Sie die Unterlagen an das Mitgliederteam (mitglieder@die-linke.de) oder an den zuständigen Kreisvorstand. Nennen Sie die Daten des Verstorbenen, damit die Zuordnung gelingt.
Wie kündige ich bei einem Umzug?
Ein Umzug allein begründet kein Sonderkündigungsrecht. Sie können jederzeit schriftlich austreten. Klären Sie mit Ihrem Kreis- oder Landesvorstand, ob eine Fortführung der Mitgliedschaft am neuen Wohnort möglich ist. Informieren Sie Ihren Vorstand rechtzeitig über die Adressänderung, damit Sie Formalitäten vermeiden.
Wie kündige ich bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland?
Wenden Sie sich bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland an das Mitgliederteam der Bundesgeschäftsstelle (mitglieder@die-linke.de). Das Team prüft Ihre Zuständigkeit und nennt Ihnen die weiteren Schritte. In vielen Fällen ist eine schriftliche Erklärung möglich. Geben Sie Ihre Mitgliedsnummer oder alternativ Ihr Geburtsdatum sowie die neue Anschrift im Ausland an.
Kann ich bei Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit kündigen?
Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit begründen kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Sie können beim zuständigen Kreisvorstand eine Beitragsreduzierung oder eine befristete Befreiung beantragen. Bei sechs Monaten Nichtzahlung ohne Befreiung gilt der Austritt; die Partei mahnt schriftlich und setzt eine Frist von sechs Wochen. Reagieren Sie frühzeitig bei Zahlungsschwierigkeiten.
Wie kündige ich bei schwerwiegender Erkrankung?
Bei schwerwiegender Erkrankung wenden Sie sich an den zuständigen Kreisvorstand und beantragen eine Beitragsreduzierung oder eine befristete Freistellung. Der Vorstand entscheidet über solche Anträge. Ein automatisches Sonderkündigungsrecht besteht nicht, daher ist die Beantragung einer Befreiung üblich. Legen Sie ärztliche Unterlagen zur Prüfung bei.
Was passiert bei einem Ausschlussverfahren?
Ein Ausschluss erfolgt nur nach Durchführung eines ordentlichen Schiedsverfahrens durch die zuständige Schiedskommission. Einfache Vorstandsbeschlüsse reichen nicht aus. Ein Ausschluss kommt nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen Satzung oder Ordnungen in Betracht. Ausgeschlossene Mitglieder können meist frühestens nach zwei Jahren wieder eintreten.
Was passiert bei einem Mandatsträgerwechsel?
Ein Wechsel eines Mandatsträgers berührt die Mitgliedschaft nicht automatisch. Informieren Sie den zuständigen Vorstand, denn für Mandatsträger können besondere Beitragspflichten gelten. Klären Sie mit der Verwaltung, ob ein geänderter Mandatsträgerbeitrag oder andere formale Anpassungen nötig sind. So vermeiden Sie Überraschungen bei der Beitragsabrechnung.
Wie kündigt ein minderjähriges Mitglied?
Minderjährige Mitglieder, sofern die Satzung dies zulässt, können ihre Mitgliedschaft schriftlich beenden. Richten Sie die Austrittserklärung an den zuständigen Kreis-, Landes- oder Parteivorstand. In speziellen Fällen ziehen die Verantwortlichen Sorgeberechtigte zur Klärung hinzu. Erkundigen Sie sich beim Vorstand nach eventuell notwendigen Unterschriften der Sorgeberechtigten.
Was kann ich tun bei falscher Abrechnung oder Inkasso?
Wenden Sie sich bei fehlerhafter Abrechnung oder Inkasso sofort an die Partei oder Ihren Kreisvorstand:
- Schreiben Sie an mitglieder@die-linke.de und legen Sie die betreffenden Zahlungsbelege bei
- Fordern Sie eine Korrektur der Abrechnung und verlangen Sie eine schriftliche Klarstellung
- Dokumentieren Sie alle Kontakte und bewahren Sie E‑Mails sowie Briefe als Beleg auf
- Besteht keine Einigung, bestehen Sie auf einer schriftlichen Klärung
Nach der Kündigung: Geld, Daten, Ausweis und offene Fragen
Bekomme ich mein Geld zurück wenn ich Die Linke kündige?
Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge erstattet die Partei in der Regel nicht. Die Partei rechnet Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich ab. Der Mindestbeitrag liegt bei 3,00 EUR/Monat (1,50 EUR/Monat für Transferleistungsbeziehende). Fragen zur Rückerstattung klären Sie mit dem Mitgliederteam.
Was passiert mit meinen LAG/BAG‑Einträgen und Mitgliedsrechten nach Austritt?
Mit Ihrem Austritt verlieren Sie alle Mitgliedsrechte, einschließlich Stimm- und Vertretungsbefugnisse. Im Austrittsformular können Sie oft angeben, ob Sie zugleich aus LAG/BAG-Listen ausgetragen werden möchten. Informieren Sie gegebenenfalls die zuständigen Listenverwalter, damit diese Ihre Einträge lokal und bundesweit korrekt aktualisieren.
Was muss ich mit dem Parteiausweis nach der Kündigung tun?
Eine allgemeine Pflicht zur Rückgabe des Parteiausweises besteht nicht. Einige Kreisverbände können jedoch die Rückgabe erbitten; prüfen Sie daher die Hinweise Ihres Kreisverbands. Prüfen Sie außerdem das Austrittsformular auf konkrete Hinweise. Bewahren Sie Kopien der Korrespondenz für Ihre Unterlagen auf.
Wie beantrage ich die Löschung meiner personenbezogenen Daten (DSGVO) nach Austritt?
Beantragen Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DSGVO schriftlich beim Mitgliederteam der Bundesgeschäftsstelle. Alternativ richten Sie den Antrag an den zuständigen Landesverband und fügen zur Identifikation Ihre Mitgliedsnummer oder Ihr Geburtsdatum bei. Die Partei speichert bestimmte Abrechnungs- und steuerrechtliche Daten aus gesetzlichen Aufbewahrungsgründen für einen bestimmten Zeitraum.
Wie widerrufe ich das SEPA‑Mandat nach der Kündigung?
Widerrufen Sie das SEPA-Mandat bei Ihrer Bank, indem Sie eine entsprechende Anweisung erteilen oder Lastschriften zurückgeben. Informieren Sie parallel die Partei per E‑Mail an mitglieder@die-linke.de über den Widerruf. Bewahren Sie die Unterlagen der Bank und die Korrespondenz mit der Partei als Nachweis auf. So klären Sie unberechtigte Abbuchungen schnell.

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