Kündigen Sie BUND ohne Aufwand
Wir erstellen ein rechtlich gültiges Kündigungsschreiben für Sie und versenden es in Ihrem Namen. Kein Anrufen oder Selbstschreiben nötig.

Unsere Garantien und Grenzen
Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht
Was wir garantieren
- Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an BUND
- Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
- Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
- Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
- Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen
Was wir NICHT garantieren können
- Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
- Die Reaktionszeit des Anbieters
- Einen Rückschein vom Anbieter
- Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
- Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert
Anbieter-Übersicht
Alles Wissenswerte zur Kündigung von BUND
Warum BUND kündigen?
Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.
Kündigungsfrist bei BUND
Beim Bundesverband können Sie schriftlich jederzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Viele Mitgliedschaften haben eine 12‑monatige Mindestlaufzeit mit automatischer Jahresverlängerung. Prüfen Sie bei Ihrem Landesverband mögliche abweichende Fristen, etwa 4 Wochen zum Vertragsende. Formulieren Sie das gewünschte Austrittsdatum klar in Ihrem Schreiben.
Die Vorteile von Falwo
- Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
- DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung
Quelle beim Anbieter
Die folgenden Anbieterlinks stammen aus der redaktionellen Falwo-Recherche zu BUND und helfen, Kontakt- oder Kündigungswege direkt zu prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von BUND – kurz beantwortet.
Grundlegende Fragen zur Kündigung
Wie kündige ich meine Mitgliedschaft beim BUND?
Sie können Ihre Mitgliedschaft per E‑Mail an service@bund.net, über das Online‑Kündigungsformular oder per Post an die Bundesgeschäftsstelle beenden. Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Anschrift, Mitgliedsnummer und das gewünschte Austrittsdatum an. Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief, reicht meist; bewahren Sie die Eingangsbestätigung als Beleg auf.
Wer ist zuständig für meine Mitgliedschaft: Bundesverband, Landesverband oder Kreisgruppe?
Bundesverband, Landesverband oder Ihre Kreis‑/Ortsgruppe kann für Ihre Mitgliedschaft zuständig sein. Prüfen Sie die Absenderkennung auf Ihrer Beitragsabbuchung oder Zuwendungsbescheinigung zur Zuordnung. Einige Landesverbände regeln Abläufe und Fristen anders. Bei Unklarheiten schreiben Sie an service@bund.net oder rufen Sie den Mitgliederservice unter (030) 2 75 86‑111 an.
Wer steckt hinter BUND?
Der BUND ist der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., ein gemeinnütziger Umweltverband, gegründet 1975. Die Bundesgeschäftsstelle sitzt in Berlin. Der Verein arbeitet auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene im Naturschutz und finanziert sich überwiegend durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.
Wie seriös ist BUND?
Der Verband lässt jährliche Kontrollen und interne Prüfungen durchführen. Das zuständige Finanzamt prüft den BUND zusätzlich. Der Verband veröffentlicht Jahresberichte zur Mittelverwendung, und die Verwaltungskosten liegen im niedrigen einstelligen Bereich. Das schafft Transparenz gegenüber Mitgliedern und Spendern in der Mittelverwendung.
Welche Angaben brauche ich für die Kündigung?
Geben Sie bitte folgende Angaben an.
- Vollständiger Name und aktuelle Anschrift
- Mitgliedsnummer, falls vorhanden
- Gewünschtes Austrittsdatum oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
- E-Mail-Adresse für eine Rückmeldung oder eine Telefonnummer
- Fehlt die Mitgliedsnummer, fügen Sie einen Kontoauszug mit der Abbuchung als Beleg bei
Wo finde ich meine Mitgliedsnummer?
Sie finden die Mitgliedsnummer auf Ihrem Kontoauszug zur Beitragsabbuchung oder auf dem Anschriftenfeld des BN‑Magazins Natur+Umwelt. Die Nummer steht häufig als "MN" oder als Beitragsreferenz. Fehlt die Nummer, reichen Ihr vollständiger Name, Ihre Anschrift und gegebenenfalls Ihr Geburtsdatum zur Identifikation.
Kündigungsfristen & Widerruf
Wie lange vorher muss ich BUND kündigen?
Beim Bundesverband können Sie schriftlich jederzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Viele Mitgliedschaften haben eine 12‑monatige Mindestlaufzeit mit automatischer Jahresverlängerung. Prüfen Sie bei Ihrem Landesverband mögliche abweichende Fristen, etwa 4 Wochen zum Vertragsende. Formulieren Sie das gewünschte Austrittsdatum klar in Ihrem Schreiben.
Welche Mindestlaufzeit hat die Mitgliedschaft bei BUND?
Die Mitgliedschaft hat üblicherweise eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Beiträge rechnet BUND meist jährlich ab. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Formulieren Sie daher rechtzeitig Ihre Kündigung und nennen Sie das gewünschte Beendigungsdatum.
Kann ich meinen BUND‑Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Ein pauschales 14‑tägiges Widerrufsrecht besteht für BUND‑Mitgliedschaften in der Regel nicht. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt hauptsächlich für Fernabsatzverträge. Vereinsmitgliedschaften unterliegen anderen Regeln, sodass ein Widerruf nicht automatisch möglich ist. Bei Fragen schreiben Sie an service@bund.net. Alternativ rufen Sie den Mitgliederservice unter (030) 2 75 86‑111 an.
Kann ich das Kündigungsdatum bei BUND vorausdatieren?
Ja. Sie können oft ein konkretes Austrittsdatum in Ihrer Kündigung angeben oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" wählen. Viele Online‑Formulare bieten beide Optionen. Nennen Sie beispielsweise "zum 1. April 2026", wenn Sie einen späteren Austritt wünschen. Formulieren Sie das Datum deutlich und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung an.
Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Kündigung bei BUND?
Wenn Sie das Online‑Formular nutzen oder per E‑Mail kündigen, erhalten Sie meist sofort eine Eingangsbestätigung per E‑Mail. Eine Kündigung per Post kann einige Tage bis Wochen dauern, abhängig von Versandweg und interner Bearbeitungszeit. Fügen Sie bei postalischem Versand einen Einlieferungsbeleg als Unterlage hinzu, um den Versand nachweisen zu können.
Ablauf, Kontakt & Kündigungswege
Kann ich die Mitgliedschaft per E‑Mail an service@bund.net kündigen?
Senden Sie Ihre schriftliche Kündigung per E‑Mail an service@bund.net. Nennen Sie vollständigen Namen, Anschrift, Mitgliedsnummer und gewünschtes Austrittsdatum. Speichern Sie Ihre gesendete Nachricht und fordern Sie unbedingt eine schriftliche Empfangsbestätigung per E‑Mail, damit Sie einen Beleg über die Kündigung haben.
Kann ich BUND telefonisch kündigen?
Telefonische Gespräche dienen der Beratung und Rückfragen, gelten jedoch meist nicht als formale Kündigung. Wenn Sie telefonisch kündigen, veranlassen Sie immer eine anschließende schriftliche Rückmeldung per E‑Mail oder Post. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen des Gesprächspartners als Beleg. Bewahren Sie diese Unterlagen auf.
Kann ich BUND online kündigen?
Ja. BUND stellt ein offizielles Online‑Kündigungsformular bereit. Sie erhalten meist sofort eine Eingangsbestätigung per E‑Mail. Das Formular übermittelt Ihr gewünschtes Austrittsdatum direkt an den Mitgliederservice. Speichern Sie die Bestätigungs‑E‑Mail als Unterlage. Bei Problemen wenden Sie sich an service@bund.net oder telefonisch an (030) 2 75 86‑111.
Kann ich BUND per Fax kündigen?
Telefax nennt BUND in einzelnen regionalen Hinweisen als mögliche Option. Geben Sie deutlich Name, Anschrift und Mitgliedsnummer an. Bitten Sie nach dem Faxversand um eine schriftliche Empfangsbestätigung per E‑Mail oder Post. Bewahren Sie den Fax‑Sendebericht als Beleg unbedingt auf. Notieren Sie Datum und Uhrzeit.
Kann ich BUND über die App kündigen?
Nein. Ein Kündigungsweg über eine App ist nicht dokumentiert. Nutzen Sie stattdessen E‑Mail, das Online‑Formular oder den Postweg. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung an, um einen Beleg zu haben. Bei Bedarf schreiben Sie an service@bund.net oder rufen Sie (030) 2 75 86‑111 an.
Welche Adresse nutze ich zum Kündigen von BUND?
Senden Sie postalisch an: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Kaiserin‑Augusta‑Allee 5, 10553 Berlin. Für schriftliche Kündigungen per E‑Mail per E‑Mail nutzen Sie service@bund.net. Den Mitgliederservice erreichen Sie außerdem telefonisch unter (030) 2 75 86‑111. Speichern Sie Ihre gesendeten Nachrichten als Unterlage.
Sonderfälle: Sterbefall, Umzug ins Ausland & Kontowechsel
Wie kündige ich BUND im Sterbefall?
Folgen Sie diesen Schritten zur Kündigung im Sterbefall.
- Senden Sie Sterbeurkunde oder vergleichbare Unterlagen an service@bund.net oder postalisch an die Bundesgeschäftsstelle.
- Geben Sie den Namen des Verstorbenen, die Mitgliedsnummer und Ihre Kontaktdaten an.
- Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung über die Beendigung an.
Wer kann die Mitgliedschaft beim BUND im Todesfall kündigen?
Angehörige oder bevollmächtigte Personen können die Mitgliedschaft melden und beenden. Legen Sie neben der Sterbeurkunde auch eine Vollmacht oder einen Vertretungsnachweis bei, wenn eine dritte Person handelt. Senden Sie die Unterlagen an den Mitgliederservice und geben Sie eine Kontaktadresse für die schriftliche Rückmeldung an.
Wie kündige ich BUND bei einem Umzug ins Ausland?
Ein Umzug ins Ausland stellt nicht automatisch einen Sonderkündigungsgrund dar. Sie können schriftlich kündigen oder Ihre Adresse aktualisieren und den Mitgliederservice um eine Lösung bitten. Klären Sie mit dem Mitgliederservice, ob Ihre Mitgliedschaft im bisherigen Landesverband weiterhin möglich ist. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung zu den Folgen Ihres Umzugs an.
Kann ich einen an der Haustür abgeschlossenen Vertrag mit BUND widerrufen?
Für Haustürgeschäfte nennt BUND kein spezielles Widerrufsverfahren. Übliche Verbraucherrechte können jedoch Anwendung finden. Erklären Sie den Widerruf oder die Kündigung schriftlich an service@bund.net und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung als Beleg an. Notieren Sie zudem Datum und Uhrzeit des Abschlussgesprächs.
Kann ein Betreuer die Mitgliedschaft beim BUND kündigen?
Ja. Ein gesetzlicher Betreuer oder eine bevollmächtigte Person kann die Mitgliedschaft beenden. BUND verlangt in solchen Fällen eine Vollmacht oder einen Betreuungsnachweis zur Legitimation. Senden Sie Vollmacht oder Betreuungsnachweis zusammen mit der Kündigung an den Mitgliederservice. Geben Sie eine Kontaktadresse für die Rückmeldung an.
Was muss ich bei Namensänderung beachten, wenn ich meine Mitgliedschaft kündige?
Nennen Sie bei Namensänderung in der Kündigung diese Angaben.
- Bisheriger und neuer Name
- Mitgliedsnummer und aktuelle Anschrift
- Geeignete Nachweise beifügen, etwa Heiratsurkunde oder Personalausweis
- Kontaktadresse für die Rückmeldung angeben
- Datum der Namensänderung angeben
Wie kündige ich BUND bei Kontowechsel?
Beim Kontowechsel gehen Sie so vor.
- Teilen Sie dem Mitgliederservice frühzeitig die neue Kontoverbindung mit.
- Wenn Sie Abbuchungen stoppen wollen, beenden Sie die Mitgliedschaft schriftlich oder reichen Sie eine Kündigung ein.
- Alternativ widerrufen Sie die SEPA‑Lastschrift bei Ihrer Bank.
Bewahren Sie die schriftliche Rückmeldung des Mitgliederservice als Unterlage auf.
Wie kündige ich eine Mitgliedschaftsversicherung beim BUND?
Eine separat abgeschlossene Mitgliedschaftsversicherung verwaltet oft ein Drittanbieter. Kündigen Sie die Versicherung nach den Vertragsbedingungen des Anbieters. Kontaktieren Sie den Mitgliederservice, um zu klären, ob Ihre Versicherung über den BUND läuft. Fragen Sie nach Kündigungsfrist und Form, damit Sie die richtige Vorgehensweise kennen.
Nach der Kündigung: Geld, Daten & Vertragsende
Bekomme ich mein Geld zurück wenn ich BUND kündige?
Bereits gezahlte Jahresbeiträge erstattet BUND in der Regel nicht zurück. Einzelfallentscheidungen bleiben möglich, fallen aber selten an. Wenden Sie sich an den Mitgliederservice, wenn Sie eine Rückerstattung beantragen möchten. Nutzen Sie service@bund.net oder rufen Sie (030) 2 75 86‑111 an.
Was passiert mit dem BUNDmagazin und der Zuwendungsbescheinigung nach Kündigung?
Die Magazinlieferung endet zum im Kündigungsbestätigungsdokument genannten Beendigungsdatum. Danach stellt BUND die Zustellung automatisch ein. Der Verband versendet Zuwendungs‑ oder Spendenbescheinigungen für ein abgeschlossenes Jahr meist im Folgejahr. In vielen Fällen erhalten Sie die Bescheinigung bis Ende Februar des Folgejahres.
Wie lange habe ich nach der Kündigung noch Zugang zu Mitgliedervorteilen?
Sie behalten Mitgliedschaftsrechte und Magazinbezug bis zum im Kündigungsbestätigungsdokument genannten Beendigungsdatum. Das kann das Ende der laufenden Beitragsperiode oder Ihr angegebenes Austrittsdatum sein. Das konkrete Datum finden Sie in der Kündigungsbestätigung. Drucken Sie die Bestätigung aus oder speichern Sie die E‑Mail als Unterlage.
Was tun wenn nach der Kündigung weiterhin abgebucht wird?
Gehen Sie bei unberechtigten Abbuchungen so vor.
- Schreiben Sie umgehend an service@bund.net und fordern Sie die Einstellung der Abbuchungen
- Fordern Sie zugleich eine schriftliche Rückmeldung über die erfolgte Stornierung
- War die Abbuchung unberechtigt, veranlassen Sie eine Rückbuchung über Ihre Bank
- Sammeln Sie alle Belege für eine mögliche Beschwerde bei Verbraucherstellen
Wann bekomme ich die Kündigungsbestätigung von BUND?
Bei Kündigung per Online‑Formular oder E‑Mail erhalten Sie meist sofort eine Eingangsbestätigung per E‑Mail. Bei postalischer Kündigung kann die schriftliche Bestätigung einige Tage bis einige Wochen dauern. Fordern Sie in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung mit dem konkreten Beendigungsdatum an und speichern Sie diese als Unterlage.

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