Aktion gegen den Hunger kündigen

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Unsere Garantien und Grenzen

Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht

Was wir garantieren

  • Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an Aktion gegen den Hunger
  • Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
  • Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
  • Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
  • Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen

Was wir NICHT garantieren können

  • Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
  • Die Reaktionszeit des Anbieters
  • Einen Rückschein vom Anbieter
  • Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
  • Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert

Anbieter-Übersicht

Alles Wissenswerte zur Kündigung von Aktion gegen den Hunger

Warum Aktion gegen den Hunger kündigen?

Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.

Kündigungsfrist bei Aktion gegen den Hunger

Sie können Ihre regelmäßige Spende jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
Die Organisation sieht keine formelle Kündigungsfrist vor.
Die Beendigung wirkt meist zum nächsten Abbuchungstermin, sodass noch eine letzte Abbuchung möglich sein kann.
Beachten Sie den Zahlungsrhythmus, damit die Beendigung noch vor der nächsten Abbuchung wirksam wird.

Die Vorteile von Falwo

  • Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
  • DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung

Quelle beim Anbieter

Die folgenden Anbieterlinks stammen aus der redaktionellen Falwo-Recherche zu Aktion gegen den Hunger und helfen, Kontakt- oder Kündigungswege direkt zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von Aktion gegen den Hunger – kurz beantwortet.

Grundlegende Fragen zur Kündigung: Wege, Kontakt und Anspruch

Wie kann ich Aktion gegen den Hunger kündigen?

Sie können Ihre regelmäßige Spende jederzeit per E‑Mail, Brief, Fax oder Telefon beenden.
Senden Sie die E‑Mail an spenden@aktiongegendenhunger.de oder den Brief an Aktion gegen den Hunger, Wallstraße 15 a, 10179 Berlin.
Faxen Sie an 030 279 099 729 oder rufen Sie unter 030 279 099 723 (Mo–Fr 9:30–15:30) an.
Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an und bewahren Sie Sendeprotokolle oder Faxbelege als Nachweis auf.

Wer steckt hinter Aktion gegen den Hunger?

Aktion gegen den Hunger ist eine gemeinnützige Organisation in der Rechtsform Aktion gegen den Hunger gGmbH.
Die Organisation entstand 1979 und hat ihren Sitz in Berlin.
Sie gehört zum internationalen Netzwerk Association ACF - Development und führt Nothilfe- und Entwicklungsprojekte durch.

Ist Aktion gegen den Hunger seriös?

Ja, Aktion gegen den Hunger ist eine etablierte Hilfsorganisation mit langjähriger Erfahrung und Sitz in Berlin.
90 Cent von jedem Euro fließen direkt in die Projektarbeit, etwa 10 Prozent dienen Verwaltung und Fundraising.
Die Organisation versendet Spendenbescheinigungen ab bestimmten Jahressummen und bietet einen Spendenservice für Rückfragen.

Wie erreiche ich Aktion gegen den Hunger?

Für Fragen zu Ihrer Spende schreiben Sie an spenden@aktiongegendenhunger.de oder rufen Sie den Spendenservice unter 030 279 099 723 an.
Postalisch erreichen Sie die Organisation unter Wallstraße 15 a, 10179 Berlin.
Nutzen Sie bei Adress- oder Datensatzänderungen zusätzlich das Kontaktformular auf https://www.aktiongegendenhunger.de/kontakt.

Hat Aktion gegen den Hunger eine Hotline?

Ja, der Spendenservice ist telefonisch unter 030 279 099 723 (Mo–Fr 9:30–15:30) erreichbar.
Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen des Gesprächspartners.
Fordern Sie danach eine schriftliche Empfangsbestätigung per E‑Mail an.
So haben Sie einen eindeutigen Beleg fürs Gespräch und das Datum.

Kann Aktion gegen den Hunger meinen Vertrag kündigen?

Die Organisation kann in Ausnahmefällen ein Spendenverhältnis administrativ beenden.
Vermuten Sie eine Beendigung durch die Organisation, melden Sie sich per E‑Mail an spenden@aktiongegendenhunger.de.
Oder rufen Sie 030 279 099 723 an und fordern Sie eine Begründung sowie eine schriftliche Rückmeldung an.

Wie lange vorher muss ich Aktion gegen den Hunger kündigen?

Sie können Ihre regelmäßige Spende jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
Die Organisation sieht keine formelle Kündigungsfrist vor.
Die Beendigung wirkt meist zum nächsten Abbuchungstermin, sodass noch eine letzte Abbuchung möglich sein kann.
Beachten Sie den Zahlungsrhythmus, damit die Beendigung noch vor der nächsten Abbuchung wirksam wird.

Gibt es eine Mindestlaufzeit bei Aktion gegen den Hunger?

Nein, Spendenvereinbarungen sind unbefristet und es gibt keine feste Mindestlaufzeit.
Sie können Ihre Unterstützung jederzeit beenden.
Achten Sie auf Ihren Zahlungsrhythmus, damit die Beendigung noch vor der nächsten Abbuchung erfolgt.
Informieren Sie bei Bedarf den Spendenservice per E‑Mail oder Telefon.

Kann ich meinen Aktion gegen den Hunger‑Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

Die Organisation sieht kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht für regelmäßige Spenden vor.
Ob ein Widerruf in Ihrem Fall möglich ist, klären Sie per E‑Mail an spenden@aktiongegendenhunger.de oder telefonisch unter 030 279 099 723.
Bereiten Sie relevante Unterlagen vor, damit die Prüfung schneller verläuft.

Kann ich das Kündigungsdatum vorausdatieren?

Ja, Sie können in Ihrem Schreiben ein gewünschtes Beendigungsdatum angeben.
Aktion gegen den Hunger setzt die Beendigung in der Regel zum nächsten Abbuchungstermin um.
Bitten Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung des Wirksamkeitsdatums, damit Sie einen eindeutigen Beleg haben.
Bewahren Sie die Unterlagen auf.

Wie schnell wird die Abbuchung nach meiner Kündigung eingestellt?

Die Organisation nennt keine verbindliche Bearbeitungsfrist für Kündigungen.
Nach Eingang stoppt die Organisation künftige Abbuchungen.
Eine letzte Abbuchung bis zum nächsten Zahlungszeitraum ist möglich.
Falls dennoch abgebucht wird, kontaktieren Sie den Spendenservice und veranlassen Sie gegebenenfalls eine SEPA‑Rückgabe bei Ihrer Bank.

Was passiert wenn ich zu spät kündige?

Kommt Ihre Beendigung erst nach dem Abbuchungsstichtag an, kann die Organisation noch eine weitere Spende abbuchen.
Diese Zahlung gilt dann als die letzte geleistete Spende.
Bitten Sie per E‑Mail um eine Prüfung der Abbuchung.
Fordern Sie Erstattung oder bitten Sie Ihre Bank um eine Rückbuchung, wenn die Abbuchung unberechtigt war.

An welche E‑Mail‑Adresse sende ich die Kündigung?

Senden Sie Ihre Kündigung an spenden@aktiongegendenhunger.de und nennen Sie Ihren vollständigen Namen, Anschrift und E‑Mail‑Adresse.
Wenn vorhanden, fügen Sie die Spendennummer oder die IBAN bei, von der die Organisation die Spenden abbucht.
Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung und speichern Sie das Sendeprotokoll als Nachweis.

Wie stoppe ich eine SEPA‑Lastschrift bei Aktion gegen den Hunger?

Beenden Sie zunächst die regelmäßige Spende direkt bei Aktion gegen den Hunger per E‑Mail, Brief, Fax oder Telefon.
Widerrufen Sie zusätzlich das SEPA‑Mandat bei Ihrer Bank oder veranlassen Sie bei unberechtigter Abbuchung eine SEPA‑Rückgabe.
Achten Sie darauf, bei SEPA‑ und Echtzeitüberweisungen seit dem 05.10.2026 den Empfängernamen korrekt anzugeben.
Verwenden Sie deshalb bei Überweisungen den Empfängernamen "Aktion gegen den Hunger".

Kann ich Aktion gegen den Hunger telefonisch kündigen?

Ja, Sie können telefonisch beim Spendenservice unter 030 279 099 723 (Mo–Fr 9:30–15:30) die regelmäßige Spende beenden.
Halten Sie beim Anruf Ihre Daten bereit und notieren Sie Datum, Uhrzeit sowie den Namen des Gesprächspartners.
Fordern Sie danach eine schriftliche Rückmeldung per E‑Mail an.

Kann ich Aktion gegen den Hunger per Fax kündigen?

Ja, Faxkündigungen sind möglich.
Senden Sie die Kündigung mit vollständigen Kontaktdaten und idealerweise der Spendennummer oder IBAN an 030 279 099 729.
Bewahren Sie das Fax‑Sendeprotokoll als Beleg auf und fordern Sie eine schriftliche Empfangsbestätigung per E‑Mail an.
So sichern Sie einen Beleg für den Versand.

Welche Adresse nutze ich zum Kündigen von Aktion gegen den Hunger?

Für postalische Kündigungen verwenden Sie Aktion gegen den Hunger, Wallstraße 15 a, 10179 Berlin.
Alternativ nutzen Sie die E‑Mail spenden@aktiongegendenhunger.de oder das Fax an 030 279 099 729.
Versenden Sie wichtige Schreiben mit Versandnachweis und fordern Sie eine schriftliche Zusage des Beendigungszeitpunkts an.

Kann ich Aktion gegen den Hunger online kündigen?

Ein spezielles Online-Kündigungsformular bietet die Organisation nicht an.
Das Kontaktformular auf https://www.aktiongegendenhunger.de/kontakt dient vor allem für Adress- und Datensatzänderungen.
Für rechtsverbindliche Beendigungen nutzen Sie E‑Mail, Fax, Post oder Telefon, damit der Spendenservice die Angaben direkt verarbeitet.
So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Einstellung künftiger Abbuchungen.

Was muss ich in die Kündigung schreiben?

Geben Sie in Ihrem Schreiben alle notwendigen Angaben an, damit die Organisation Sie eindeutig identifizieren kann.

  • Vollständiger Name, Anschrift und Geburtsdatum
  • E‑Mail‑Adresse, Telefonnummer und aktuelles Datum
  • Spendennummer oder die IBAN, von der die Organisation die Spenden abbucht
  • Betreffzeile wie "Kündigung meiner regelmäßigen Spende" und Versandnachweis

Wie kündige ich die regelmäßige Spende per SEPA‑Lastschrift, Dauerauftrag, Kreditkarte oder PayPal?

Bei SEPA‑Lastschrift kündigen Sie die regelmäßige Spende bei Aktion gegen den Hunger und widerrufen zusätzlich das SEPA‑Mandat bei Ihrer Bank.
Bei einem Dauerauftrag löschen Sie den Auftrag in Ihrem Bankkonto, damit keine weiteren Zahlungen erfolgen.
Kreditkarte und PayPal stoppen Sie im Karten- oder PayPal‑Konto und informieren parallel die Organisation per E‑Mail oder Telefon.

Kann ich Aktion gegen den Hunger nach Telefonwerbung kündigen?

Ja, für telefonisch abgeschlossene Spenden gilt das gleiche Verfahren wie bei anderen Abschlüssen.
Senden Sie die Beendigung schriftlich per E‑Mail, Fax oder Post und nennen Sie Datum und Umstände des Abschlusses.
Reagiert die Organisation nicht oder haben Sie Identifikationsprobleme, wenden Sie sich an Verbraucherzentralen zur Unterstützung.

Kann ich Aktion gegen den Hunger nach Haustürwerbung kündigen?

Ja, auch bei Haustürabschlüssen können Sie die regelmäßige Spende jederzeit beenden.
Dokumentieren Sie Ort, Datum und, wenn möglich, den Namen des Gesprächspartners im Schreiben.
Senden Sie die Beendigung per E‑Mail, Fax oder Einschreiben und fordern Sie eine schriftliche Empfangsbestätigung an.

Wie kündige ich eine Spende, die über eine Sammelaktion lief?

Prüfen Sie zuerst Ihre Zahlungsbelege, um festzustellen, wer die Abbuchung veranlasst hat.
Bei Zahlungen über eine Plattform ist oft die Kündigung beim Drittanbieter erforderlich.
Wenn die Abbuchungen direkt von Aktion gegen den Hunger erfolgen, kontaktieren Sie den Spendenservice mit den Zahlungsbelegen.

Wie kündige ich eine Firmenspende an Aktion gegen den Hunger?

Senden Sie die Kündigung auf Firmenpapier mit Firmenname, Ansprechpartner, Kontoangaben und Vertrags- oder Auftragsnummer an spenden@aktiongegendenhunger.de.
Klären Sie im Schreiben, ob ein Dauerauftrag oder ein SEPA‑Mandat vorliegt, damit die Organisation die richtige Stelle informiert.
Veranlassen Sie parallel die Stornierung über Ihre Buchhaltung oder Bank.

Wie kündige ich Aktion gegen den Hunger im Todesfall?

Bei einem Todesfall können Dritte die regelmäßige Unterstützung beenden.
Die Organisation benötigt üblicherweise das Sterbedatum und eine Unterlage, etwa eine Kopie der Sterbeurkunde.
Fügen Sie diese Unterlagen der Beendigung bei und verlangen Sie eine schriftliche Rückmeldung, damit keine weiteren Abbuchungen erfolgen.

Kann ich bei Preiserhöhung Aktion gegen den Hunger kündigen?

Für Preiserhöhungen besteht kein spezielles Sonderkündigungsrecht.
Sie können Ihre regelmäßige Spende jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
Fordern Sie bei Änderungen eine schriftliche Mitteilung an und kündigen Sie gegebenenfalls per E‑Mail, Fax, Post oder Telefon.
So haben Sie Klarheit über den Zeitpunkt des Wirksamwerdens.

Bekomme ich mein Geld zurück wenn ich Aktion gegen den Hunger kündige?

Eine automatische Rückerstattung nach regulärer Beendigung ist nicht vorgesehen.
Wenn eine Abbuchung unberechtigt erfolgte, schreiben Sie an spenden@aktiongegendenhunger.de und beantragen Sie eine Prüfung.
Parallel können Sie bei Ihrer Bank eine SEPA‑Rückgabe veranlassen.
Bewahren Sie alle Belege und die Kommunikation als Unterlage auf.

Wie lange dauert die Rückerstattung?

Die Organisation nennt keine feste Frist für Rückerstattungen.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und von den Abläufen bei der Organisation sowie Ihrer Bank ab.
Fragen Sie per E‑Mail an spenden@aktiongegendenhunger.de nach dem Bearbeitungsstand und halten Sie Zahlungsbelege bereit.
So beschleunigen Sie die Prüfung.

Was passiert mit meiner Spendenbescheinigung?

Bei einer Jahresspendensumme ab 20 EUR versendet Aktion gegen den Hunger automatisch im Februar des Folgejahres eine Spendenbescheinigung.
Eine Beendigung betrifft nur künftige Zahlungen, nicht bereits geleistete Spenden.
Stellen Sie sicher, dass Ihre postalische Adresse aktuell ist, damit die Bescheinigung zugestellt werden kann.

Muss ich die Karte zurücksenden oder vernichten?

Sie müssen keine Karte an Aktion gegen den Hunger zurücksenden.
Wenn Ihre Zahlung über eine Karte lief, sperren Sie die Karte bei Ihrem Kartenanbieter.
Widerrufen Sie zusätzlich das Zahlungsmandat und informieren Sie parallel den Spendenservice.
Vernichten oder sperren Sie Kartendaten aus Sicherheitsgründen.

Welche Auswirkungen hat die Kündigung auf meine Schufa?

Die Beendigung einer freiwilligen Spende wirkt sich in der Regel nicht auf SCHUFA‑Einträge aus.
Nur unbezahlte Forderungen oder gerichtlich titulierte Schulden könnten sich negativ auswirken.
Bei Sorgen kontaktieren Sie Verbraucherberatungen oder Ihre Bank.
Dort erhalten Sie konkrete Beratung zu Ihrem Fall.

Wann bekomme ich eine Kündigungsbestätigung?

Aktion gegen den Hunger nennt keine feste Frist für Rückmeldungen zu Beendigungen.
Fordern Sie bei Ihrer Beendigung ausdrücklich eine schriftliche Rückmeldung des Beendigungszeitpunkts an.
Wenn Sie zum Beispiel Ihre Beendigung bis zum 31.03.2027 abgesandt haben, warten Sie auf die Rückmeldung.
Erhalten Sie bis zum 14.04.2027 keine Rückmeldung, melden Sie sich erneut per E‑Mail oder Telefon beim Spendenservice.

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HB

Geprüft & verfasst von

Henry Bach · Content-Manager Abonnements

Veröffentlicht

15. September 2026