Kündigen Sie NWZ Abo ohne Aufwand
Wir erstellen ein rechtlich gültiges Kündigungsschreiben für Sie und versenden es in Ihrem Namen. Kein Anrufen oder Selbstschreiben nötig.

Unsere Garantien und Grenzen
Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht
Was wir garantieren
- Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an NWZ Abo
- Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
- Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
- Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
- Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen
Was wir NICHT garantieren können
- Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
- Die Reaktionszeit des Anbieters
- Einen Rückschein vom Anbieter
- Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
- Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert
Anbieter-Übersicht
Alles Wissenswerte zur Kündigung von NWZ Abo
Warum NWZ Abo kündigen?
Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.
Kündigungsfrist bei NWZ Abo
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Ende eines Kalendermonats. Sie können das NWZonline‑Abo monatlich nach dieser Frist beenden. Für Print‑ und ePaper‑Abos gelten abweichende Vertragsregeln, die im jeweiligen Vertrag festgelegt sind. Zeitlich befristete Test‑ oder Sonderangebote enden zum vereinbarten Laufzeitende und folgen ebenfalls der 14‑Tage‑Regelung.
Die Vorteile von Falwo
- Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
- DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung
Quelle beim Anbieter
Die folgenden Anbieterlinks stammen aus der redaktionellen Falwo-Recherche zu NWZ Abo und helfen, Kontakt- oder Kündigungswege direkt zu prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von NWZ Abo – kurz beantwortet.
Grundlegende Fragen zur Kündigung: Tarife, Kontakt und Nachweis
Wie kann ich mein NWZ Abo kündigen?
Sie können Ihr NWZ‑Abo online im Kundenkonto oder per E‑Mail an leserservice@nwzmedien.de beenden. Alternativ senden Sie ein Fax an 0441 9988 3055, einen Brief an Peterstraße 28‑34, 26121 Oldenburg oder rufen Sie 0441 99 88 3333 an. Melden Sie sich unter https://abo.nwzonline.de/kundenkonto an, wählen Sie "Meine Aufträge", klicken Sie auf "Kündigen" und speichern Sie die Empfangsbestätigung als Beleg.
Welche Firma steckt hinter NWZ Abo?
Das NWZ‑Abo bietet die Nordwest‑Zeitung Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG an. Die Gesellschaft gehört zur Nordwest‑Zeitung Verlags‑ und Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg. Der Verlag vertreibt gedruckte Zeitungen, das NWZ‑ePaper und das kostenpflichtige NWZonline‑Abo. Kontaktdaten zum Leserservice und Aboservice finden Sie auf den Hilfeseiten.
Wie erreiche ich NWZ Abo?
Sie erreichen den Leserservice per E‑Mail an leserservice@nwzmedien.de, telefonisch unter 0441 99 88 3333 oder per Fax an 0441 9988 3055. Postalisch lautet die Adresse Peterstraße 28‑34, 26121 Oldenburg; alternativ nutzen Sie das Postfach 71 61, 26125 Oldenburg. Für viele Anliegen und zur direkten Vertragsverwaltung melden Sie sich im Online‑Kundenkonto unter https://abo.nwzonline.de/kundenkonto an.
Wo finde ich meine Kundennummer für die Kündigung?
Ihre Kundennummer steht meist auf Rechnungen, in Vertragsunterlagen oder in E‑Mails des Anbieters. Im Online‑Kundenkonto finden Sie die Nummer unter "Meine Aufträge". Fehlt die Nummer, nennen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und frühere Rechnungsdaten. Oder fügen Sie das Geburtsdatum bei, damit der Leserservice Ihr Abo schnell zuordnen kann.
Kann ich NWZ Abo in der App kündigen?
NWZ bietet derzeit keine Kündigungsfunktion in der mobilen App an. Nutzen Sie für eine schnelle und nachweisbare Beendigung das Online‑Kundenkonto oder senden Sie eine E‑Mail an leserservice@nwzmedien.de. Bei telefonischen Absprachen lassen Sie sich zur Sicherheit eine schriftliche Rückmeldung per E‑Mail oder Brief geben.
Kündigungsfristen & Widerruf: Fristen berechnen und handeln
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei NWZ?
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Ende eines Kalendermonats. Sie können das NWZonline‑Abo monatlich nach dieser Frist beenden. Für Print‑ und ePaper‑Abos gelten abweichende Vertragsregeln, die im jeweiligen Vertrag festgelegt sind. Zeitlich befristete Test‑ oder Sonderangebote enden zum vereinbarten Laufzeitende und folgen ebenfalls der 14‑Tage‑Regelung.
Kann ich meinen NWZ Abo-Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Ja, bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Widerrufsbelehrung in Ihrer Bestellung nennt den genauen Ablauf für den Widerruf. Ein Widerruf bewirkt meist die Rückabwicklung des Vertrags und kann andere rechtliche Folgen als eine einfache Kündigung haben.
Kann ich das Kündigungsdatum bei NWZ Abo vorausdatieren?
Ja, im Online‑Kündigungsprozess können Sie einen gewünschten letzten Bezugstag angeben. Auch in schriftlichen Mitteilungen lässt sich das Beendigungsdatum nennen, die Leistung bleibt bis dahin erhalten. Stellen Sie sicher, dass die formale Kündigung fristgerecht beim Anbieter eingeht. Der Zugang zu NWZonline oder ePaper endet mit dem gewählten letzten Bezugstag.
Wann muss ich meine postalische Kündigung abschicken, damit sie fristgerecht ist?
Die Frist lautet 14 Tage zum Ende eines Kalendermonats; Ihre Kündigung muss spätestens 14 Tage vor Monatsende beim Anbieter eingehen. Beispiel: Wer zum 31. März 2026 kündigen möchte, sollte die Kündigung rechtzeitig absenden. Die Kündigung muss bis spätestens 17. März 2026 beim Aboservice eingegangen sein. Planen Sie beim Briefversand mehrere Werktage Puffer ein und senden Sie möglichst per Einschreiben.
Welche Mindestlaufzeit gilt bei NWZ Abos?
Für das NWZonline‑Abo gilt keine feste Mindestlaufzeit; es ist unbefristet und monatlich beendbar. Bei gedruckten Zeitungsabonnements oder ePaper können abweichende Mindestlaufzeiten oder spezielle Vertragsregelungen bestehen. Die konkreten Bedingungen finden Sie in Ihrem jeweiligen Print‑ oder ePaper‑Vertrag; bei Bundle‑Produkten gelten oft kombinierte Bestimmungen.
Ablauf, Kontakt & Kündigungswege: Online, E‑Mail, Fax, Brief, Telefon
Kann ich mein NWZ Abo per E‑Mail an leserservice@nwzmedien.de kündigen?
Ja, NWZ akzeptiert Kündigungen per E‑Mail an leserservice@nwzmedien.de. Nennen Sie in der Nachricht Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, die Kundennummer, das Datum und den gewünschten letzten Bezugstag. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung an und bewahren Sie die gesendete E‑Mail als Beleg auf.
Kann ich NWZ Abo telefonisch kündigen?
Sie erreichen den Leserservice unter 0441 99 88 3333; dort klären Sie Fristen, Zahlungsmodalitäten und mögliche Optionen. Ein reines Telefonat bietet jedoch keinen starken Beleg, deshalb bestätigen Sie die telefonisch vereinbarte Kündigung per E‑Mail oder Brief. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen des Gesprächspartners für Ihre Unterlagen.
Kann ich NWZ Abo per Fax kündigen?
Ja, Fax zählt als zulässiger Übermittlungsweg; senden Sie Ihr Schreiben an 0441 9988 3055. Geben Sie deutlich Ihren Namen, Ihre Anschrift, Kundennummer, Datum und den gewünschten letzten Bezugstag an. Bewahren Sie den Sendebericht als Beleg auf, er hilft bei Rückfragen zur fristgerechten Einreichung.
Kann ich NWZ Abo per Einschreiben kündigen?
Postalische Kündigungen senden Sie an den Aboservice, Peterstraße 28‑34, 26121 Oldenburg oder an das Postfach 71 61, 26125 Oldenburg. Der Versand per Einschreiben mit Rückschein bietet einen klaren Zustellnachweis und ist empfehlenswert. Nennen Sie Kundennummer und letzten Bezugstag im Schreiben und heben Sie den Einschreibebeleg als Kopie auf.
Wie kündige ich mein NWZ Abo im Online-Kundenkonto?
Melden Sie sich unter https://abo.nwzonline.de/kundenkonto mit Ihren Zugangsdaten an. Öffnen Sie "Meine Aufträge" und wählen Sie beim betreffenden Abo "Kündigen". Geben Sie einen Kündigungsgrund an und wählen den letzten Bezugstag. Senden Sie die Kündigung ab und bewahren Sie die umgehende Rückmeldung als Beleg auf.
Welche Unterschrift brauche ich für die Kündigung?
Eine eigenhändige Unterschrift ist meist nicht zwingend, da NWZ auch Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief - anerkennt. Bei postalischer Kündigung erleichtert eine Unterschrift die Zuordnung; sie ist jedoch meist nicht nötig. Wichtig ist, dass Sie Name, Anschrift und Kundennummer klar nennen.
Sonderkündigung: Ihre Rechte bei Preiserhöhung, Umzug & Sterbefall
Kann ich mein NWZ Abo bei Preiserhöhung kündigen?
Bei einer Preiserhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. NWZ stellt hierfür oft eine Sonderkündigungsoption oder ein Musterformular bereit. Beachten Sie die in der Preiserhöhungsmitteilung genannten Fristen und die Form der Mitteilung, damit Sie das Recht fristgerecht ausüben. In vielen Fällen endet die Sonderkündigung zum Ende des nächsten Abrechnungszeitraums.
Kann ich mein NWZ Abo bei Umzug kündigen?
Bei einem Umzug ist eine außerordentliche Kündigung in der Regel möglich und gilt als wichtiger Grund. Übliche Unterlagen sind eine Meldebescheinigung oder die Kündigung des Mietvertrags; übermitteln Sie diese Unterlagen an den Leserservice. Nehmen Sie vorab Kontakt auf, um die erforderlichen Unterlagen und das weitere Vorgehen zu klären.
Wie kündige ich das NWZ Abo im Todesfall?
Im Todesfall ist eine Sonderkündigung möglich. Üblicherweise verlangen Anbieter die Sterbeurkunde oder, falls nötig, einen Erbschein als Unterlage. Senden Sie die Dokumente per E‑Mail an leserservice@nwzmedien.de oder postalisch an den Aboservice. Der Leserservice klärt offene Posten und übernimmt die technische Abwicklung des Vertragsendes.
Kann ich mein NWZ Abo außerordentlich kündigen?
Eine außerordentliche Kündigung kommt bei wichtigen Gründen wie anhaltender Nichtlieferung oder schweren Leistungsmängeln in Betracht. Dokumentieren Sie die Vorfälle ausführlich, sammeln Sie Unterlagen und schicken Sie diese mit einer präzisen Beschreibung an den Leserservice. Gelingt keine Einigung, kann eine Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstelle unterstützen.
Welche Nachweise brauche ich bei Kündigung wegen Sterbefall?
Für die Bearbeitung einer Kündigung im Todesfall verlangen Anbieter meist die Sterbeurkunde oder einen Erbschein als Unterlage. Sie können Kopien per E‑Mail oder postalisch einreichen; fügen Sie Kontaktdaten der anfragenden Person bei, damit der Anbieter Rückfragen schnell klärt. Nach Eingang der Unterlagen informiert der Leserservice über das weitere Vorgehen und mögliche Abrechnungen.
Welche Nachweise braucht NWZ bei einer Kündigung wegen Umzug?
Typische Unterlagen sind eine Meldebescheinigung, die neue Adresse oder die Kündigung des Mietvertrags; je nach Fall kann der Anbieter weitere Unterlagen verlangen. Reichen Sie die Dokumente per E‑Mail an leserservice@nwzmedien.de oder postalisch beim Aboservice ein, damit der Leserservice die außerordentliche Kündigung prüfen kann. Eine kurze schriftliche Begründung erleichtert die Bearbeitung.
Kann ich das NWZ Abo auf eine andere Person übertragen?
Eine Vertragsübernahme ist eine Einzelfallfrage; stimmen Sie dazu mit dem Leserservice ab. Üblich ist, dass beide Parteien eine schriftliche Erklärung unterschreiben und Adressdaten sowie Kontoinformationen vorlegen. Kontaktieren Sie den Leserservice, um mögliche Voraussetzungen und die notwendigen Schritte zu klären. Der Anbieter nennt dann die konkreten Voraussetzungen.
Kann ich ein Geschenkabo kündigen?
Bei Geschenkabonnements richtet sich die Kündigung nach dem im Vertrag genannten Vertragspartner; oft ist das der Schenker, manchmal der Beschenkte. Nennen Sie den Namen des Schenkers und den Namen des Beschenkten sowie Kundennummern. Oder fügen Sie frühere Rechnungsdaten bei, damit der Leserservice das Vertragsverhältnis zuordnen kann. Der Leserservice informiert dann über die korrekte Vorgehensweise und erforderliche Unterlagen.
Nach der Kündigung: Geld, Daten, Zugang und mögliche Folgen
Bekomme ich mein Geld zurück wenn ich NWZ Abo kündige?
NWZ nennt keine pauschale Regel zur Rückerstattung; anteilige Erstattungen oder eine Abschlussabrechnung sind möglich. Ob und in welcher Höhe eine Rückzahlung erfolgt, erfahren Sie beim Leserservice. Halten Sie Kontoangaben und Zahlungsbelege bereit, um die Abwicklung zu erleichtern. Fragen Sie bei Unklarheiten direkt beim Leserservice nach dem weiteren Vorgehen.
Was passiert mit meinen Punkten oder Prämien wenn ich kündige?
Für Treuepunkte oder Prämien gibt es keine einheitliche Regel; das hängt von den Teilnahmebedingungen der Aktion ab. Ob Punkte verfallen, übertragen oder angerechnet werden, regelt das jeweilige Prämienprogramm; erkundigen Sie sich bei der Treuewelt oder beim Leserservice. Bewahren Sie Unterlagen zu Punktständen oder Prämien auf, damit Sie Ansprüche überprüfen lassen können.
Wie lange dauert eine Rückerstattung?
Es gibt keine feste, allgemein angegebene Frist für Rückerstattungen; die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall. Fragen Sie beim Leserservice nach dem zu erwartenden Zeitrahmen und teilen Sie Ihre Kontodaten mit, falls eine Auszahlung erfolgen soll. Dokumentieren Sie alle Schriftwechsel und Belege für den Fall von Verzögerungen.
Muss ich Karten oder Geräte nach der Kündigung zurücksenden?
Eine generelle Rücksendepflicht für Karten oder Geräte nennt NWZ nicht; meist ist keine Rückgabe erforderlich. Hat der Anbieter Ihnen Hardware wie Lesegeräte oder Karten zur Verfügung gestellt, informiert der Leserservice über Rücksendung und Modalitäten. Klären Sie Rücksendemodalitäten und mögliche Kosten vorab schriftlich.
Welche Auswirkungen hat die Kündigung auf meine Schufa?
Die Kündigung selbst führt üblicherweise nicht zu Einträgen in der Schufa. Offene Rechnungen, unbezahlte Forderungen oder ein Mahnverfahren können jedoch negative Folgen für Ihre Bonität haben. Begleichen Sie ausstehende Posten oder vereinbaren Sie eine Zahlungsregelung und informieren Sie den Leserservice schriftlich.
Was kann ich tun wenn NWZ nach der Kündigung weiter abbucht?
Kontaktieren Sie zunächst den Leserservice und legen Sie Ihre Kündigungsbestätigung vor. Fordern Sie eine Klärung der unberechtigten Abbuchungen und reichen Sie die Bestätigung als Beleg ein. Widerrufen Sie bei unberechtigten Belastungen das SEPA‑Mandat bei Ihrer Bank und veranlassen Sie gegebenenfalls eine Rückbuchung. Bleiben Abbuchungen bestehen, dokumentieren Sie Vorgänge und ziehen Sie die Verbraucherzentrale oder eine Schlichtungsstelle hinzu.

Ihre NWZ Abo-Kündigung ist fast versandbereit
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