Badische Zeitung kündigen

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Unsere Garantien und Grenzen

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Was wir garantieren

  • Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an Badische Zeitung
  • Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
  • Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
  • Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
  • Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen

Was wir NICHT garantieren können

  • Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
  • Die Reaktionszeit des Anbieters
  • Einen Rückschein vom Anbieter
  • Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
  • Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert

Anbieter-Übersicht

Alles Wissenswerte zur Kündigung von Badische Zeitung

Warum Badische Zeitung kündigen?

Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.

Kündigungsfrist bei Badische Zeitung

Bei vielen Digital‑Produkten wie BZ‑Digital, eZeitung oder BZ‑Smart gilt meist eine Frist von 14 Tagen nach Eingang. Gedruckte Standard‑ und Studentenabonnements haben in der Regel 12 Monate Mindestlaufzeit und eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Tarife können abweichen, prüfen Sie deshalb die Angaben in Ihrem Vertrag.

Die Vorteile von Falwo

  • Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
  • DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung

Quelle beim Anbieter

Die folgenden Anbieterlinks stammen aus der redaktionellen Falwo-Recherche zu Badische Zeitung und helfen, Kontakt- oder Kündigungswege direkt zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von Badische Zeitung – kurz beantwortet.

Grundlegende Fragen zur Kündigung

Wie kündige ich die Badische Zeitung?

Schicken Sie Ihr unterschriebenes Kündigungsschreiben per Post an Abo‑Marketing, Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg. Geben Sie darin Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, die Kundennummer und das Datum an und unterschreiben Sie handschriftlich. Für Digital‑Produkte nutzen Sie alternativ Postfach 280, 79002 Freiburg oder senden Fax an 0761 / 49674359. Viele Digital‑Abos beenden Sie über https://www.badische-zeitung.de/meinebz und In‑App‑Abos stoppen Sie in den Store‑Einstellungen.

Was passiert wenn ich Badische Zeitung kündige?

Sobald der Verlag Ihre Kündigung erhält, beendet er das Abo zum vereinbarten Endzeitpunkt. Der Verlag sendet in der Regel eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Enddatum. Er erstellt gegebenenfalls eine Abschlussabrechnung oder verrechnet vorhandene Gutschriften. Bewahren Sie die Bestätigung und Ihre Zahlungsbelege auf, um Rückfragen zu klären.

Welche Kündigungsvorlage gibt es für Badische Zeitung?

Verwenden Sie dieses einfache Muster und senden Sie das unterschriebene Schreiben per Post oder Fax.

  • Vollständiger Name, Anschrift, Kundennummer/Vertragsnummer, Datum
  • Text: "Hiermit kündige ich mein Abo zum nächstmöglichen Zeitpunkt" plus handschriftliche Unterschrift
  • Bei Sonderkündigungen passende Belege beifügen, zum Beispiel Meldebescheinigung, Mietvertrag oder Sterbeurkunde
  • Bitten Sie um eine schriftliche Zusage mit Angabe des Beendigungszeitpunkts

Kann Badische Zeitung meinen Vertrag kündigen?

Ja. Der Verlag kann bei schwerwiegender Nichterfüllung oder wiederholten Leistungsstörungen das Vertragsverhältnis beenden. In der Praxis räumt der Verlag meist zuvor eine Frist zur Nachbesserung ein und informiert Sie schriftlich. Konkrete Voraussetzungen finden Sie in Ihrem Vertrag und in den AGB.

Wie finde ich meine Kundennummer bei Badische Zeitung?

Ihre Kundennummer finden Sie auf Rechnungen, in Vertragsunterlagen und im Kundenportal "Meine BZ" unter https://www.badische-zeitung.de/meinebz. Wenn Sie die Nummer nicht finden, schreiben Sie an aboservice@badische-zeitung.de oder rufen Sie 0761 / 496 8341 an. Nennen Sie dort Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift, damit der Service Ihre Anfrage schneller bearbeitet.

Kündigungsfristen & Widerruf

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Badische Zeitung?

Bei vielen Digital‑Produkten wie BZ‑Digital, eZeitung oder BZ‑Smart gilt meist eine Frist von 14 Tagen nach Eingang. Gedruckte Standard‑ und Studentenabonnements haben in der Regel 12 Monate Mindestlaufzeit und eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Tarife können abweichen, prüfen Sie deshalb die Angaben in Ihrem Vertrag.

Gibt es eine Mindestlaufzeit bei Badische Zeitung?

Ja, gedruckte Standard‑ und Studentenabonnements haben üblicherweise eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Digitale Angebote wie BZ‑Digital oder eZeitung gibt es häufig ohne Verpflichtungszeit. Dort gilt dann meist eine Frist von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung. Prüfen Sie stets die Laufzeitregelungen in Ihrem Vertrag.

Kann ich meinen Badische Zeitung‑Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

Bei Onlineabschlüssen kann das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen gelten, sofern die Voraussetzungen für Fernabsatzverträge erfüllt sind. Diese Widerrufsbelehrung und Angaben zum Beginn der Frist finden Sie in den Vertragsunterlagen. Üben Sie das Widerrufsrecht innerhalb der Frist aus, wenn es Ihnen zusteht.

Kann ich das Kündigungsdatum bei Badische Zeitung vorausdatieren?

Entscheidend ist der nachweisbare Eingang Ihrer Kündigung beim Verlag, nicht ein vorausdatierter Brief. Ein vorausdatierter Versandbeleg genügt nicht als Beleg für den rechtzeitigen Eingang. Senden Sie daher per Einschreiben mit Rückschein oder faxen Sie und bewahren Sie den Sendebericht auf. Nur der nachweisbare Post- oder Faxeingang entscheidet über die Fristwahrung.

Wie berechne ich die letzte fristgerechte Kündigung für mein Abo?

Die Berechnung richtet sich nach Ihrem Tarif und den vertraglichen Fristen. Bei einem Print‑Abo mit 12 Monaten Mindestlaufzeit gilt meist eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Bei Digital‑Produkten ohne Verpflichtungszeit gilt häufig eine 14‑Tage‑Frist nach Eingang der Kündigung. Dokumentieren Sie den Posteingang, um die Frist nachweisen zu können.

Was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung bei Badische Zeitung?

Ein Widerruf erlaubt Ihnen, einen Fernabsatzvertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen rückgängig zu machen. Er wirkt meist rückwirkend, wenn Sie ihn fristgerecht ausüben. Eine Kündigung beendet dagegen ein laufendes Abo künftig zum vertraglich vereinbarten Beendigungszeitpunkt. Widerruf und Kündigung unterscheiden sich somit in Fristen und Wirkungen.

Ablauf, Kontakt & Kündigungswege

Kann ich Badische Zeitung per E‑Mail kündigen?

Die Adresse aboservice@badische-zeitung.de dient vorrangig für Servicefragen; viele Kündigungen verlangen jedoch die Schriftform. Eine einfache E‑Mail gilt nicht immer als formale Kündigung. Senden Sie stattdessen ein unterschriebenes, eingescanntes Schreiben und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung an. Bei Fristen empfiehlt sich zusätzlich der Versand per Einschreiben oder Fax mit Sendebericht als Eingangsnachweis.

Kann ich Badische Zeitung telefonisch kündigen?

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 0761 / 496 8341, im Ausland unter 0049 / 761 496 8200. Ein Anruf ersetzt jedoch meist nicht die geforderte Schriftform. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen des Gesprächspartners und senden Sie danach ein unterschriebenes Schreiben per Post oder Fax. Fordern Sie eine schriftliche Zusage über das Vertragsende an.

Kann ich Badische Zeitung online kündigen?

Ja, viele Digital‑Abos können Sie online über das Servicecenter "Meine BZ" unter https://www.badische-zeitung.de/meinebz beenden. Speichern Sie die Rückmeldung per E‑Mail als Nachweis und fertigen Sie bei Bedarf einen Screenshot an. Fordern Sie zusätzlich eine schriftliche Zusage per E‑Mail an. Bleibt eine Rückmeldung aus, senden Sie ein unterschriebenes Schreiben per Einschreiben oder Fax nach.

Kann ich Badische Zeitung per Fax kündigen?

Ja. Der Verlag akzeptiert Fax als schriftliches Kündigungsmittel. Senden Sie das unterschriebene Schreiben an 0761 / 49674359 und bewahren Sie den Fax‑Sendebericht als Nachweis auf. Der Sendebericht dient als Beleg für den Zeitpunkt des Eingangs und hilft bei engen Fristen. Fordern Sie eine schriftliche Zusage mit dem Beendigungsdatum an.

Kann ich Badische Zeitung per Post kündigen?

Ja. Senden Sie das unterschriebene Schreiben per Post an Abo‑Marketing, Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg. Für Digital‑Produkte können Sie alternativ das Postfach 280, 79002 Freiburg nutzen. Versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein oder als Einschreiben Einwurf, damit Sie den Posteingang nachweisen. Bitten Sie im Schreiben um eine schriftliche Zusage, die das genaue Vertragsende nennt.

Kann ich Badische Zeitung in der App kündigen?

In‑App‑Abonnements verwalten Sie über die Store‑Einstellungen Ihres Geräts, also im App Store (iOS) oder bei Google Play (Android). Beenden Sie dort die automatische Verlängerung oder stellen Sie das Abo im Store ab. Prüfen Sie anschließend Ihr Kundenkonto "Meine BZ", ob das Abo auch dort als beendet angezeigt wird.

Welche Adresse nutze ich zum Kündigen von Badische Zeitung?

Für schriftliche Kündigungen nutzen Sie Abo‑Marketing, Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg. Für BZ‑Digital, eZeitung und BZ‑Smart ist alternativ Postfach 280, 79002 Freiburg angegeben. Serviceanfragen richten Sie an aboservice@badische-zeitung.de, Fax‑Sendungen an 0761 / 49674359. Notieren Sie Ihre Kundennummer im Schreiben, damit die Zuordnung schneller erfolgt.

Was muss im Badische Zeitung‑Kündigungsschreiben stehen?

Ihr Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben und Unterlagen enthalten:

  • Vollständiger Name, Anschrift, Kundennummer/Vertragsnummer, Datum
  • Text: "Hiermit kündige ich mein Abo zum nächstmöglichen Zeitpunkt" plus handschriftliche Unterschrift
  • Bei Sonderkündigungen passende Belege beifügen, zum Beispiel Meldebescheinigung, Mietvertrag oder Sterbeurkunde
  • Bitten Sie um eine schriftliche Zusage mit Angabe des Beendigungszeitpunkts

Sonderkündigung: Preiserhöhung, Umzug & Sterbefall

Kann ich bei Preiserhöhung Badische Zeitung kündigen?

Bei einer Preiserhöhung besteht meist ein Sonderkündigungsrecht, das der Verlag in der Mitteilung zur Preiserhöhung erklärt. Senden Sie ein unterschriebenes Sonderkündigungsschreiben und fügen Sie die Preiserhöhungsmitteilung als Anlage bei. Bewahren Sie Kopien der Unterlagen als Nachweis auf. Fordern Sie eine schriftliche Zusage mit dem genauen Beendigungszeitpunkt an.

Kann ich bei Umzug Badische Zeitung kündigen?

Ein Umzug kann einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen, besonders bei Wegzug ins Ausland. Reichen Sie dafür einen Nachweis wie Meldebescheinigung oder Mietvertrag ein. Alternativ können Sie das Abo auf die neue Adresse ummelden, wenn eine Lieferung weiterhin gewünscht ist. Fügen Sie den Beleg bei und verlangen Sie eine schriftliche Zusage zum Beendigungszeitpunkt.

Wie kündige ich Badische Zeitung im Todesfall?

Im Todesfall ist meist eine außerordentliche Kündigung möglich. Angehörige oder Bevollmächtigte sollten die Sterbeurkunde und gegebenenfalls einen Erbschein einreichen. Die bevollmächtigte Person kann den Aboservice kontaktieren und das unterschriebene Schreiben mit den Unterlagen senden. Bitten Sie ausdrücklich um eine schriftliche Zusage, die das Vertragsende benennt.

Wann kann ich Badische Zeitung außerordentlich kündigen?

Außerordentliche Kündigungen kommen in Betracht bei Preiserhöhungen, Umzug, Todesfall, Insolvenz des Anbieters oder schwerwiegender Nichterfüllung. Für solche Fälle sind meist passende Belege nötig, und der Anbieter hat oft zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung. Senden Sie die Kündigung mit den Belegen und verlangen Sie eine schriftliche Empfangsbestätigung sowie die Angabe des Endzeitpunkts.

Wie kündige ich ein Geschenkabo bei Badische Zeitung?

Geschenkabos haben häufig abweichende Laufzeiten und Bedingungen. Zur Kündigung nennen Sie den Namen des Beschenkten, die Bestell‑ oder Kundennummer und legen, falls vorhanden, den Kaufbeleg bei. Kontaktieren Sie aboservice@badische-zeitung.de oder senden Sie ein unterschriebenes Schreiben an die bekannte Postadresse. Bewahren Sie alle Belege auf, damit die Kündigung dem richtigen Vorgang zugeordnet werden kann.

Wie kündige ich mein Studentenabo bei Badische Zeitung?

Studentenabos sind meist an Nachweise wie eine Studienbescheinigung gebunden und haben besondere Bedingungen. Bei gedruckten Studentenabos gilt in der Regel eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Senden Sie das unterschriebene Schreiben und die Studienbescheinigung an Abo‑Marketing oder nutzen Sie das Kundenportal "Meine BZ". Fordern Sie eine schriftliche Zusage an, damit das Vertragsende dokumentiert ist.

Kann ich Badische Zeitung mit Vollmacht kündigen?

Ja, eine bevollmächtigte Person kann die Kündigung einreichen, wenn sie eine schriftliche Vollmacht vorlegt. Oft verlangen die Anbieter zusätzlich einen Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person. Die bevollmächtigte Person sollte das unterschriebene Schreiben zusammen mit der Vollmacht senden und um eine Empfangsbestätigung bitten. Bewahren Sie Kopien der Vollmacht und der Antwort für eventuelle Rückfragen auf.

Nach der Kündigung: Geld, Daten & Vertragsende

Bekomme ich mein Geld zurück wenn ich Badische Zeitung kündige?

Ob Sie eine Rückerstattung erhalten, hängt vom Tarif und von bereits erbrachten Leistungen ab. Der Verlag stellt in der Regel eine Abschlussabrechnung aus und verrechnet darauf mögliche Gutschriften oder Rückzahlungen. Bei Unstimmigkeiten reklamieren Sie schriftlich beim Aboservice und legen die Kündigungsunterlagen bei.

Was passiert mit meinen Punkten/Rewards wenn ich Badische Zeitung kündige?

Punkte und Rewards behandelt das jeweilige Bonusprogramm unterschiedlich. Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Programms oder fragen Sie den Kundenservice, wie das Programm Ihre Punkte beim Vertragsende handhabt. Fordern Sie bei Bedarf eine schriftliche Auskunft zur Verrechnung oder zum Verfall an.

Wie lange dauert die Rückerstattung bei Badische Zeitung?

Es gibt keine einheitliche Frist; die Dauer hängt vom Tarif, internen Prüfprozessen des Verlags und den Banklaufzeiten ab. In der Rückmeldung zur Kündigung nennt der Verlag oft einen voraussichtlichen Zeitraum. Notieren Sie Referenznummern zur Nachverfolgung. Bei Verzögerungen fordern Sie schriftlich eine Auskunft zum Bearbeitungsstand beim Aboservice an.

Muss ich die Karte zurücksenden wenn ich Badische Zeitung kündige?

Bei klassischen Zeitungsabos ist in der Regel keine Rücksendung von Karten wie der BZ‑Card nötig, sofern keine Leihvereinbarung besteht. Wurde Ihnen ein Gerät oder anderes Leihmaterial überlassen, entnehmen Sie die Rückgaberegeln der Kündigungsmitteilung oder den Vertragsbedingungen. Senden Sie gegebenenfalls das Material an die angegebene Adresse und verlangen Sie eine schriftliche Zusage über den Abschluss der Rückgabe.

Welche Auswirkungen hat die Kündigung auf meine Schufa?

Eine ordnungsgemäße und fristgerechte Kündigung führt normalerweise nicht zu einem Schufa‑Eintrag. Nur unbezahlte Forderungen, Mahnverfahren oder Inkassomaßnahmen können negative Einträge nach sich ziehen. Klären Sie offene Rechnungen vor Vertragsende und legen Sie Zahlungseingangsbelege bei, um Missverständnisse zu vermeiden. Kommt es zu Forderungen, reagieren Sie schriftlich und dokumentieren Sie alle Kontakte mit dem Aboservice.

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HB

Geprüft & verfasst von

Henry Bach · Content-Manager Abonnements

Veröffentlicht

15. Oktober 2026