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Kündigen Sie Stuttgarter Zeitung ohne Aufwand
Wir erstellen ein rechtlich gültiges Kündigungsschreiben für Sie und versenden es in Ihrem Namen. Kein Anrufen oder Selbstschreiben nötig.

Unsere Garantien und Grenzen
Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht
Was wir garantieren
- Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an Stuttgarter Zeitung
- Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
- Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
- Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
- Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen
Was wir NICHT garantieren können
- Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
- Die Reaktionszeit des Anbieters
- Einen Rückschein vom Anbieter
- Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
- Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert
Anbieter-Übersicht
Alles Wissenswerte zur Kündigung von Stuttgarter Zeitung
Warum Stuttgarter Zeitung kündigen?
Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.
Kündigungsfrist bei Stuttgarter Zeitung
Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Vertragsende. Genaue Laufzeiten und mögliche Mindestlaufzeiten nennt das Begrüßungsschreiben oder die AGB Ihres Abos. Prüfen Sie die AGB und das Begrüßungsschreiben für Ihr konkretes Abonnement. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie den Leserservice telefonisch oder per E‑Mail.
Die Vorteile von Falwo
- Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
- DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung
Quelle beim Anbieter
Die folgenden Anbieterlinks stammen aus der redaktionellen Falwo-Recherche zu Stuttgarter Zeitung und helfen, Kontakt- oder Kündigungswege direkt zu prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von Stuttgarter Zeitung – kurz beantwortet.
Grundlegende Fragen zur Kündigung und Leserservice
Welche Firma steckt hinter Stuttgarter Zeitung?
Herausgeber ist die Stuttgarter Zeitung Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Stuttgart. Die Verlagsanschrift lautet Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Das Angebot umfasst gedruckte Ausgaben, E‑Paper, digitale Abonnements und Online‑Inhalte für Leser in der Region. Sie finden Vertragsdetails und Abo‑Optionen im Leserservice.
Kann ich Stuttgarter Zeitung als seriös ansehen?
Ja, die Stuttgarter Zeitung ist ein etablierter regionaler Tageszeitungsverlag mit Impressum und AGB. Der Verlag bietet redaktionelle Standards, Leserservice und verschiedene Aboformen. Als Abonnent lesen Sie alle vertraglichen Details in den AGB und im Begrüßungsschreiben. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an den Leserservice.
Wie erreiche ich den Leserservice?
Sie erreichen den Leserservice per E‑Mail an service@stz.zgs.de, telefonisch unter 0711 7205 6161 oder per Fax an 0711 7205 6162. Die Postanschrift lautet Stuttgarter Zeitung Leserservice, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Nutzen Sie diese Kanäle für Kündigungen, Adressänderungen und Reklamationen.
Wo finde ich meine Kundennummer?
Ihre Kundennummer steht auf Rechnungen, im Begrüßungsschreiben und in E‑Mails des Verlags. Oft finden Sie sie auch im Self‑Service‑Bereich Ihres Abonnentenaccounts. Geben Sie die Kundennummer immer im Kündigungsschreiben an, damit der Leserservice Ihr Abo eindeutig zuordnen kann. Das beschleunigt die Bearbeitung Ihrer Anfrage.
Kann ich mein Abo durch Löschen meines Kontos kündigen?
Nein, das Löschen Ihres Nutzerkontos beendet das Abonnement nicht automatisch. Kündigen Sie das Abo separat in Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief an den Leserservice. Fügen Sie Ihre Kundennummer und eine Unterschrift bei, damit der Verlag das Abo korrekt beendet.
Kündigungsfristen, Widerruf und Beendigungszeitpunkt
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der Stuttgarter Zeitung?
Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Vertragsende. Genaue Laufzeiten und mögliche Mindestlaufzeiten nennt das Begrüßungsschreiben oder die AGB Ihres Abos. Prüfen Sie die AGB und das Begrüßungsschreiben für Ihr konkretes Abonnement. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie den Leserservice telefonisch oder per E‑Mail.
Kann ich meinen Stuttgarter Zeitung‑Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Bei online oder telefonisch abgeschlossenen Verträgen gilt in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Probeabos fallen oft unter dieses Widerrufsrecht. Bereits genutzte Leistungen müssen Anbieter meist anteilig vergüten; Fragen zur Abrechnung klären Sie mit dem Leserservice. Nutzen Sie zur Ausübung die gesetzlich vorgesehenen Widerrufsformulare oder eine eindeutige Erklärung per E‑Mail.
Wie berechne ich das letzte Kündigungsdatum?
Faustregel: Kündigen Sie einen Monat vor dem gewünschten Beendigungsdatum. Beispiel: Soll Ihr Vertrag am 30.04.2026 enden, muss die Kündigung spätestens am 31.03.2026 beim Verlag eingehen. Bewahren Sie Versandbelege als Beleg für die fristgerechte Zustellung auf. Bei Faxen nutzen Sie das Übertragungsprotokoll als Unterlage.
Kann ich das Kündigungsdatum bei Stuttgarter Zeitung vorausdatieren?
Ja, Sie können in Ihrem Schreiben ein späteres Beendigungsdatum angeben, wenn Sie die Kündigungsfrist einhalten und das Datum nennen. Formulieren Sie deutlich ‚fristgerecht zum [Datum]‘. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Beendigungszeitpunkts. Die Bestätigung dient als Nachweis für das Ende des Vertrags.
Wann gilt meine Kündigung als zugestellt?
Die Zustellung hängt vom Übermittlungsweg ab. Bei Briefen zählt der Eingang beim Verlag, bei Einschreiben mit Rückschein haben Sie einen starken Beleg. Beim Fax dient das Übertragungsprotokoll als Nachweis und bei E‑Mail empfiehlt sich eine Empfangsbestätigung. Bewahren Sie Versandbelege und Sendeprotokolle für mögliche Rückfragen auf.
Ablauf, Kontakt und erlaubte Kündigungswege
Wie kann ich die Stuttgarter Zeitung kündigen?
Sie können schriftlich per Post an Stuttgarter Zeitung Leserservice, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart kündigen. Alternativ senden Sie die Kündigung per Fax an 0711 7205 6162 oder per E‑Mail an service@stz.zgs.de. Geben Sie stets Ihre Kundennummer an, unterschreiben Sie das Schreiben und verlangen Sie eine schriftliche Rückmeldung.
Akzeptiert die Stuttgarter Zeitung Kündigungen per E‑Mail?
Ja. Senden Sie die Kündigung per E‑Mail an service@stz.zgs.de unter Angabe aller Pflichtdaten. Nennen Sie in der E‑Mail Ihre Kundennummer und Anschrift. Fügen Sie idealerweise eine gescannte Unterschrift bei. Fordern Sie eine Empfangsbestätigung oder Rückmeldung an und bewahren Sie Sendeprotokolle als Beleg auf.
Kann ich Stuttgarter Zeitung per Fax kündigen?
Ja. Senden Sie die Kündigung per Fax an 0711 7205 6162. Bewahren Sie das Sendeprotokoll als Beleg für den Versand auf. Das Fax erzeugt sofort einen Übertragungsbericht, den Sie zur Dokumentation verwenden können. Geben Sie Kundennummer und Ihr vollständiges Geburtsdatum im Schreiben an.
Kann ich Stuttgarter Zeitung per Post kündigen?
Ja. Senden Sie Ihre schriftliche Kündigung an Stuttgarter Zeitung Leserservice, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Für den sichersten Beleg wählen Sie ein Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie Kopien und Versandbelege bis zur endgültigen Vertragsbeendigung auf. Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Versands für Ihre Unterlagen.
Kann ich Stuttgarter Zeitung telefonisch kündigen?
Sie können Vertragslaufzeiten telefonisch unter 0711 7205 6161 erfragen. Eine telefonische Kündigung gilt allerdings nicht als rechtsverbindlicher Hauptweg. Wenn Sie den Vertrag telefonisch beenden, verlangen Sie unbedingt eine schriftliche Rückmeldung und dokumentieren Datum, Uhrzeit sowie Gesprächspartner. Fordern Sie die Rückmeldung per E‑Mail an service@stz.zgs.de an.
Kann ich Stuttgarter Zeitung online kündigen?
Ein öffentlich zugängliches Online‑Kündigungsformular ist nicht verfügbar. Der Self‑Service‑Bereich ermöglicht Kontoverwaltung, enthält aber keine eindeutige Kündigungs‑Schaltfläche. Nutzen Sie Post, Fax oder E‑Mail und verlangen Sie eine schriftliche Rückmeldung als Beleg für das Vertragsende. So sichern Sie eine eindeutige Unterlage über den Beendigungszeitpunkt.
Welche Adresse nutze ich zum Kündigen von Stuttgarter Zeitung?
Senden Sie postalische Kündigungen an Stuttgarter Zeitung Leserservice, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Für Fax nutzen Sie 0711 7205 6162 und für E‑Mail service@stz.zgs.de. Notieren Sie bei der Kontaktaufnahme stets Ihre Kundennummer und Ihr vollständiges Geburtsdatum zur Identifikation.
Was muss im Stuttgarter Zeitung‑Kündigungsschreiben stehen?
Das Schreiben muss Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, die Kundennummer oder Vertragsnummer, das Datum und Ihre eigenhändige Unterschrift enthalten. Ergänzend nennen Sie Ihre E‑Mail‑Adresse und gegebenenfalls Ihr Geburtsdatum zur Identifikation. Geben Sie zudem an, dass Sie das SEPA‑Mandat zum Ablauf des Vertrags widerrufen, damit die Bank weitere Abbuchungen stoppt.
Sonderkündigung: Preiserhöhung, Umzug und Zustellmängel
Wann kann ich Stuttgarter Zeitung außerordentlich kündigen?
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich bei schwerwiegenden Gründen, etwa wiederholten Zustellmängeln oder erheblicher Schlechtleistung. Reklamieren Sie Mängel zuerst und geben Sie dem Verlag Gelegenheit zur Nachbesserung. Dokumentieren Sie Mängel mit Datum und Beispielausgaben, bevor Sie die Kündigung erklären. So schaffen Sie eine Grundlage für eine außerordentliche Vertragsbeendigung.
Kann ich bei Preiserhöhung Stuttgarter Zeitung kündigen?
Bei angekündigter Preiserhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Üben Sie dieses Recht schriftlich aus und verweisen Sie auf die Mitteilung zur Preiserhöhung. Fordern Sie in der Nachricht die Angabe des Beendigungszeitpunkts und verlangen Sie eine schriftliche Rückmeldung. So klären Sie das Vertragsende verbindlich.
Kann ich Stuttgarter Zeitung bei Umzug ins Ausland kündigen?
Ein Umzug, insbesondere ins Ausland, kann einen Sonderkündigungsgrund darstellen oder alternativ einen Nachsendeauftrag rechtfertigen. Kontaktieren Sie den Leserservice frühzeitig, um Ihre Optionen zu klären. Legen Sie auf Verlangen einen Ummeldebeleg oder eine andere Unterlage bei, damit der Verlag Ihr Anliegen zügig bearbeitet.
Wie kündige ich Stuttgarter Zeitung im Todesfall?
Informieren Sie als Angehörige den Leserservice schriftlich und fügen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei, um das Abo zu beenden. Geben Sie an, ob eine Nachfolgeperson das Abo übernehmen soll. Bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung über die Vertragsbeendigung. So klären Sie offene Zahlungen.
Kann ich Stuttgarter Zeitung bei Zustellmängeln kündigen?
Bei wiederkehrenden Zustellproblemen können Sie nach erfolgloser Reklamation eine außerordentliche Kündigung prüfen. Dokumentieren Sie Datum und Beispiele fehlender Ausgaben als Beleg. Bei Lieferunterbrechungen von mehr als 18 Erscheinungstagen können Sie eine anteilige Gutschrift der Abonnementgebühren verlangen. Wenden Sie sich für Klärung an den Leserservice.
Kann ich mein Probeabo der Stuttgarter Zeitung widerrufen?
Für online oder telefonisch abgeschlossene Probeabos gilt in der Regel ein 14‑tägiges Widerrufsrecht. Üben Sie das Widerrufsrecht schriftlich aus und verwenden Sie die gesetzlich vorgesehenen Formulierungen. Bereits genutzte Leistungen müssen Sie meist anteilig vergüten; klären Sie Fragen zur Abrechnung mit dem Leserservice.
Wie kündige ich ein Geräte‑Abo bei Stuttgarter Zeitung?
Geräte‑Abos enthalten oft spezielle Regelungen zu Laufzeit, Eigentum und Rücksendung, die Ihr Vertrag festlegt. Reichen Sie die Kündigung schriftlich unter Angabe der Vertragsdaten ein und fragen Sie gezielt nach Rückgaberichtlinien für das Gerät. Folgen Sie den Vorgaben in Ihrem Gerätevertrag, da Rücksendepflichten und Kosten variieren können.
Kann ich mein Stuttgarter Zeitung‑Abo an jemand anderen übertragen?
Eine Übertragung des Abonnements an Dritte erfordert die ausdrückliche Zustimmung des Verlages. Sie muss schriftlich erfolgen und enthält in der Regel die Unterschriften beider Beteiligten. Senden Sie den Übertragungswunsch an den Leserservice und verlangen Sie eine schriftliche Zusage. Bewahren Sie beide Unterlagen auf.
Nach der Kündigung: Geld, Daten und Vertragsende
Bekomme ich mein Geld zurück wenn ich Stuttgarter Zeitung kündige?
Bei regulärer Kündigung sieht der Verlag keine pauschale Rückerstattung vor. Bei Lieferunterbrechungen von mehr als 18 Erscheinungstagen erteilt der Verlag auf Wunsch eine anteilige Gutschrift. Fragen Sie den Leserservice nach der konkreten Abrechnung und dokumentieren Sie Lieferausfälle als Beleg. So klären Sie mögliche Erstattungen schnell.
Was passiert mit meinem digitalen Zugang (E‑Paper) nach Kündigung?
Ihr digitaler Zugang bleibt in der Regel bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit aktiv. Heruntergeladene Ausgaben bleiben lokal nutzbar, solange die Datei auf Ihrem Gerät verfügbar ist. In Browsern oder Apps sind E‑Paper meist nur bis etwa 30 Tage nach Erstveröffentlichung verfügbar.
Was tun wenn ich keine Kündigungsbestätigung bekomme?
Senden Sie eine Mahnung mit Versandnachweis, zum Beispiel per Einschreiben mit Rückschein. Fügen Sie Kopien der ursprünglichen Kündigung bei und rufen Sie parallel den Leserservice unter 0711 7205 6161 an. Bewahren Sie alle Belege auf, damit Sie Fristen und Zustellungen belegen können. Reagiert der Verlag nicht, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale zur Durchsetzung Ihrer Rechte.
Wie stoppe ich weitere Abbuchungen nach der Kündigung?
Teilen Sie dem Verlag schriftlich mit, dass Sie das SEPA‑Mandat zum Ablauf des Vertrags widerrufen. Informieren Sie zugleich Ihre Bank, wenn unberechtigte Abbuchungen auftreten. Bewahren Sie schriftliche Rückmeldungen und Kontoauszüge als Unterlage auf. Fordern Sie beim Leserservice eine abschließende Abrechnung an.

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