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Wir erstellen ein rechtlich gültiges Kündigungsschreiben für Sie und versenden es in Ihrem Namen. Kein Anrufen oder Selbstschreiben nötig.

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Unsere Garantien und Grenzen

Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht

Was wir garantieren

  • Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an M-net
  • Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
  • Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
  • Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
  • Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen

Was wir NICHT garantieren können

  • Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
  • Die Reaktionszeit des Anbieters
  • Einen Rückschein vom Anbieter
  • Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
  • Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert

Anbieter-Übersicht

Alles Wissenswerte zur Kündigung von M-net

Warum M-net kündigen?

Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.

Kündigungsfrist bei M-net

Die Kündigungsfrist richtet sich nach Ihrem Vertrag. Bei typischen 24‑Monatsverträgen beträgt die Frist einen Monat zum Laufzeitende. Verträge ohne Mindestlaufzeit haben meist eine Frist von sechs Wochen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Sie den Vertrag meist mit einer Frist von einem Monat beenden.

Die Vorteile von Falwo

  • Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
  • DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung

Quelle beim Anbieter

Die folgenden Anbieterlinks stammen aus der redaktionellen Falwo-Recherche zu M-net und helfen, Kontakt- oder Kündigungswege direkt zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von M-net – kurz beantwortet.

Grundlegende Fragen zur Kündigung

Wie kann ich M‑net kündigen?

Nutzen Sie das Online‑Formular: https://www.m-net.de/hilfe-service/vertrag-kuendigen. Sie können per E‑Mail an kuendigung@m-net.de oder per Fax an 089 - 45200-45 kündigen. Für postalische Kündigungen schicken Sie einen unterschriebenen Brief an M‑net Telekommunikations GmbH, Frankfurter Ring 158, 80807 München. E‑Mail, Fax und das Online‑Formular gelten als Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief; Telefon und die App gelten nicht formal.

Kann ich M‑net per E‑Mail kündigen?

Ja, M‑net akzeptiert Kündigungen per E‑Mail. Senden Sie die Kündigung an kuendigung@m-net.de und speichern Sie die gesendete E‑Mail als Nachweis. Bei außerordentlichen Kündigungen fügen Sie eingescannten, unterschriebenen Unterlagen bei und senden diese an info@m-net.de. Fordern Sie eine Empfangsbestätigung an oder speichern Sie Versandprotokolle als Beleg.

Was muss in ein M‑net Kündigungsschreiben?

Das Kündigungsschreiben nennen Sie bitte eindeutig und fügen die nötigen Vertragsdaten bei.

  • Name, Anschrift und Kundennummer oder Auftragsnummer
  • Datum und gewünschtes Beendigungsdatum oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
  • Unterschrift bei postalischer Einreichung
  • Bei Sonderkündigungen fügen Sie den erforderlichen Nachweis bei, z. B. Meldebescheinigung, Mietvertrag oder Sterbeurkunde

Kann ich M‑net in der App kündigen?

Nein, die App dient in der Regel der Support‑Kommunikation und nicht zur formalen Kündigung. Reichen Sie die Kündigung über das Online‑Formular, per E‑Mail, Fax oder unterschriebenem Brief ein. Bewahren Sie die Eingangsbestätigung als Beleg auf, wenn Sie die Kündigung elektronisch senden.

Wer steckt hinter M‑net?

Hinter M‑net steht die M‑net Telekommunikations GmbH. Das Unternehmen bietet Internet, Festnetz, Mobilfunk und TV und hat seinen Sitz in München. M‑net betreibt Glasfaser- und DSL‑Anschlüsse in Teilen Bayerns und Hessens und bietet Privat‑ wie Geschäftskunden passende Tarife. Die Firmenbezeichnung und der Sitz gehören zu den offiziellen Kontaktdaten.

Ist M‑net seriös?

Ja, M‑net ist ein etablierter deutscher Telekommunikationsanbieter. Die Firma firmiert als M‑net Telekommunikations GmbH mit Sitz in München und bietet bundesweit erreichbare Servicekanäle. Für Fragen zu Bestellung, Störungen oder Vertragsabwicklung nutzen Sie die bekannten Kontaktwege. Das Unternehmen arbeitet mit standardisierten Prozessen für Bestellung, Störungen und Kündigung.

Kündigungsfristen & Widerruf

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei M‑net?

Die Kündigungsfrist richtet sich nach Ihrem Vertrag. Bei typischen 24‑Monatsverträgen beträgt die Frist einen Monat zum Laufzeitende. Verträge ohne Mindestlaufzeit haben meist eine Frist von sechs Wochen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Sie den Vertrag meist mit einer Frist von einem Monat beenden.

Gibt es eine Mindestlaufzeit bei M‑net?

Viele M‑net‑Tarife haben eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Es gibt aber auch Tarife ohne Mindestlaufzeit, z. B. monatlich kündbare Optionen. Zusatzpakete wie M‑net TVplus folgen meist dem Hauptvertrag und enden entsprechend mit diesem. Kontaktieren Sie den Kundenservice gern bei Fragen.

Wie berechne ich den nächstmöglichen Kündigungstermin?

Berechnen Sie den nächstmöglichen Kündigungstermin aus Vertragsbeginn plus Mindestvertragslaufzeit minus Kündigungsfrist. Bei einem 24‑Monate‑Tarif mit einer Frist von einem Monat müssen Sie spätestens einen Monat vor Vertragsende kündigen. Nutzen Sie Vertragsunterlagen oder die letzte Rechnung, um Beginn, Laufzeit und Fristen zu prüfen.

Kann ich das Kündigungsdatum bei M‑net vorausdatieren?

Ja, Sie können im Schreiben ein Wunschkündigungsdatum angeben oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ formulieren. M‑net bestätigt anschließend den tatsächlich wirksamen Termin in der abschließenden Kündigungsbestätigung. Bei Anbieterwechsel koordinieren oft der neue Anbieter und M‑net den Wechseltermin, um Ausfallzeiten zu vermeiden.

Was passiert wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

Wenn Sie die Kündigungsfrist verpassen, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch. Anschließend können Sie den Vertrag meist mit einer Frist von einem Monat beenden. Bewahren Sie Belege über Kündigungsversuche auf und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung an, damit der neue Termin dokumentiert ist.

Ablauf, Kontakt & Kündigungswege

Kann ich M‑net telefonisch kündigen?

Nein, die Telefonhotline dient hauptsächlich der Beratung und gilt meist nicht als formaler Kündigungsweg. Äußern Sie eine telefonische Kündigungsabsicht, bestätigen Sie diese stets schriftlich per E‑Mail, Fax oder Brief. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung an, falls Zusagen erfolgen.

Kann ich M‑net online kündigen?

Ja, M‑net bietet ein offizielles Online‑Kündigungsformular unter https://www.m-net.de/hilfe-service/vertrag-kuendigen an. Nach dem Absenden erhalten Sie sofort eine Rückmeldung per E‑Mail. Das Formular fragt Kundennummer, Auftragsnummer und gewünschtes Kündigungsdatum ab. Die finale schriftliche Zusage sendet M‑net nach Bearbeitung an die postalische Vertragsadresse oder an die hinterlegte E‑Mail.

Welche Adresse nutze ich zum Kündigen von M‑net?

Für postalische Kündigungen verwenden Sie M‑net Telekommunikations GmbH, Frankfurter Ring 158, 80807 München. Für E‑Mail‑Kündigungen nutzen Sie kuendigung@m-net.de und für Fax die Nummer 089 - 45200-45. Nutzen Sie das Online‑Formular: https://www.m-net.de/hilfe-service/vertrag-kuendigen. Versenden Sie Briefe am besten als Einschreiben mit Rückschein, wenn Sie einen Beleg wünschen.

Wie kündige ich eine M‑net‑Variante (Internet, TVplus, Mobilfunk)?

Nennen Sie im Schreiben oder im Online‑Formular das betroffene Produkt, etwa Internet/Festnetz, M‑net TVplus oder Ihre Mobilfunk‑SIM. Geben Sie Ihre Kundennummer und die Vertrags‑/Auftragsnummer an, damit M‑net die Leistungen korrekt zuordnen kann. Zusatzpakete wie TVplus folgen meist dem Hauptvertrag und enden entsprechend mit diesem; beim Anbieterwechsel koordiniert oft der neue Anbieter den Wechseltermin.

Wie sende ich eine Kündigung per Fax richtig?

Senden Sie die Kündigung per Fax an 089 - 45200-45 und sichern Sie das Sendeprotokoll.

  • Nennen Sie Name, Anschrift, Kundennummer, Datum und Unterschrift
  • Bewahren Sie das Fax‑Sendeprotokoll als Beleg auf
  • Fügen Sie bei Bedarf eingescanntes, unterschriebenes Material per E‑Mail an info@m-net.de bei

Wie kündige ich per Einschreiben am sichersten?

Schicken Sie ein unterschriebenes Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an M‑net Telekommunikations GmbH, Frankfurter Ring 158, 80807 München. Geben Sie Kundennummer oder Auftragsnummer und ein konkretes oder „nächstmögliches“ Kündigungsdatum an. Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Rückschein sicher auf; sie dokumentieren den fristgerechten Eingang eindeutig.

Kann ich meine Kreditkarte per E‑Mail kündigen?

M‑net stellt keine Kreditkarten aus und ist nicht Ihr Ansprechpartner für Kreditkartenkündigungen. Wenn Sie die Vertragsbeendigung bei M‑net per E‑Mail meinen, nutzen Sie kuendigung@m-net.de. Fragen zu Kreditkarten oder Zahlungsanbietern klären Sie bitte direkt mit dem jeweiligen Anbieter. Bei Problemen mit SEPA‑Abbuchen klären Sie den Sachverhalt mit der Abrechnung von M‑net.

Sonderfälle: Umzug, Preiserhöhung & Todesfall

Wie kündige ich M‑net bei Umzug?

Prüfen Sie zuerst, ob M‑net an Ihrer neuen Adresse die vertraglich geschuldete Leistung anbieten kann. Ist das nicht möglich, haben Sie meist ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat bis zum Umzugstermin. Fügen Sie Ihrer Kündigung einen Beleg wie Meldebescheinigung oder Mietvertrag bei und senden Sie diese an kuendigung@m-net.de oder über das Online‑Formular.

Kann ich M‑net bei Umzug ins Ausland kündigen?

Ja, bei Umzug ins Ausland besteht meist ein Sonderkündigungsrecht, wenn M‑net die Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann. Die übliche Frist beträgt einen Monat bis zum Umzugstermin. Reichen Sie die Unterlagen per E‑Mail an kuendigung@m-net.de ein oder nutzen Sie das Online‑Formular.

Wie kündige ich bei Umzug außerhalb des Versorgungsgebiets?

Liegt Ihre neue Adresse außerhalb des M‑net‑Versorgungsgebiets, haben Sie meist ein außerordentliches Kündigungsrecht. Senden Sie die Kündigung mit einem Beleg, zum Beispiel der Meldebescheinigung, und nennen Sie das gewünschte Beendigungsdatum. M‑net teilt den tatsächlichen Kündigungstermin in der Antwort mit; bei Unsicherheiten nutzen Sie die Verfügbarkeitsprüfung oder den Kundenservice.

Kann ich bei Preiserhöhung M‑net kündigen?

Ja, bei nachträglicher Preiserhöhung oder AGB‑Änderung besteht in der Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Frist liegt häufig bei etwa zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisanpassung. Formulieren Sie die Kündigung so, dass Sie sich auf die konkrete Änderung beziehen, und nennen Sie ein gewünschtes Beendigungsdatum. M‑net teilt Ihnen dann das vertraglich relevante Enddatum in der abschließenden Antwort mit.

Wie kündige ich M‑net im Todesfall?

Im Todesfall des Vertragsinhabers besteht meist ein außerordentliches Kündigungsrecht. Beilegen Sie der Kündigung eine Kopie der Sterbeurkunde als Beleg und senden Sie die Unterlagen per E‑Mail an kuendigung@m-net.de oder postalisch. Geben Sie Kontaktdaten für Rückfragen an; M‑net teilt die Beendigung mit und regelt die Rückgabe von Mietgeräten.

Kann ich meinen Vertrag bei M‑net widerrufen?

Wenn Sie den Vertrag online oder telefonisch abgeschlossen haben, können Sie ihn meist innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Erklären Sie den Widerruf schriftlich, etwa per E‑Mail an kuendigung@m-net.de oder per Brief, und nennen Sie Vertragsdaten. Ausnahmen gelten für Abschlüsse im M‑net‑Shop oder bei vollständig erbrachten Leistungen.

Kann ich wegen anhaltender Störungen kündigen?

Anhaltende, nicht behobene Störungen können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn Sie M‑net zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung gaben. Dokumentieren Sie Störungsmeldungen, Zeiträume und Korrespondenz als Beleg und senden Sie diese mit Ihrer Kündigung an kuendigung@m-net.de. Wenn M‑net keine Lösung bietet, können Sie weitere Schritte wie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Verbraucherzentrale prüfen.

Nach der Kündigung: Geld, Daten & Vertragsende

Bekomme ich mein Geld zurück wenn ich M‑net kündige?

Ob Sie eine Rückerstattung erhalten, hängt von Ihrem Vertrag, dem Abrechnungszeitraum und bereits gezahlten Leistungen ab. Prüfen Sie die Schlussrechnung, die M‑net nach der Vertragsbeendigung erstellt, und reklamieren Sie unberechtigte Abbuchungen beim Kundenservice. Bewahren Sie Zahlungsbelege und die Kündigungsrückmeldung als Beleg auf.

Wie lange dauert die Rückerstattung?

M‑net nennt keine einheitliche Frist für Rückerstattungen. Der Ablauf umfasst eine Eingangsmeldung, die Bearbeitung durch die Abrechnung und anschließend die Schlussrechnung oder Erstattung. Bei Verzögerungen halten Sie Rechnungsnummer und Kündigungsrückmeldung bereit und kontaktieren Sie den Abrechnungsservice. Die konkrete Dauer variiert je nach Einzelfall.

Muss ich Mietgeräte oder SIM‑Karten zurücksenden?

Ja, Sie müssen Mietgeräte wie Router, HomeBox, TV‑Box oder Receiver nach Vertragsende zurückschicken. M‑net stellt in der Regel mit der abschließenden Rückmeldung einen passenden Retourenschein zur Verfügung. SIM‑Karten behandeln Sie laut Vertrag; bei Verlust oder Diebstahl sperren Sie die Karte sofort über die Hotline 0800 290 60 90. Bewahren Sie Retourenbelege und Seriennummern als Beleg auf, da bei Nicht‑Retoure Kosten entstehen können.

Wie lange habe ich nach Kündigung noch Zugang zu meinen Diensten?

Sie behalten Zugang zu Ihren M‑net‑Diensten bis zum vertraglich vereinbarten Ende oder bis zum Wechseltermin. Bei Anbieterwechsel koordinieren der neue Anbieter und M‑net oft den genauen Termin, um Ausfallzeiten zu vermeiden. Die abschließende Kündigungsrückmeldung von M‑net enthält das konkrete Abschaltdatum.

Wann erhalte ich die Kündigungsbestätigung?

Nach dem Absenden erhalten Sie in der Regel sofort eine Rückmeldung per E‑Mail. M‑net sendet die abschließende schriftliche Zusage nach Abschluss der Bearbeitung. Diese Zusage enthält das genaue Vertragsende und Hinweise zur Rücksendung gemieteter Geräte. Bewahren Sie Eingangs‑Rückmeldung und finale Zusage sorgfältig auf.

Was passiert mit meinen E‑Mails und Daten nach Vertragsende?

M‑net deaktiviert E‑Mail‑Postfächer und Dienste, die an Ihren Vertrag gebunden sind, mit Vertragsende. Sichern Sie daher vor der Kündigung alle wichtigen E‑Mails, Kontakte und Dateien. Fragen zur Datenlöschung, Weiterleitung oder temporären Weiterleitung klären Sie mit dem M‑net‑Support und dokumentieren Sie Ihre Sicherungsmaßnahmen.

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HB

Geprüft & verfasst von

Henry Bach · Content-Manager Abonnements

Veröffentlicht

11. August 2026