Kündigen Sie Pyur ohne Aufwand
Wir erstellen ein rechtlich gültiges Kündigungsschreiben für Sie und versenden es in Ihrem Namen. Kein Anrufen oder Selbstschreiben nötig.

Unsere Garantien und Grenzen
Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht
Was wir garantieren
- Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an Pyur
- Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
- Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
- Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
- Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen
Was wir NICHT garantieren können
- Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
- Die Reaktionszeit des Anbieters
- Einen Rückschein vom Anbieter
- Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
- Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert
Anbieter-Übersicht
Alles Wissenswerte zur Kündigung von Pyur
Warum Pyur kündigen?
Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.
Kündigungsfrist bei Pyur
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Prüfen Sie Ihr MEIN PŸUR Kundenkonto oder Ihre Rechnung; dort stehen die genauen Fristen für Ihren Tarif. Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie das konkrete Vertragsende im MEIN PŸUR Kundenkonto.
Die Vorteile von Falwo
- Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
- DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung
Häufig gestellte Fragen
Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von Pyur – kurz beantwortet.
Grundlegende Fragen zur Kündigung: Wege, Nachweis und Folgen
Wer steckt hinter PŸUR?
PŸUR ist der Markenauftritt der Tele Columbus AG. Die Tele Columbus AG entstand 2017 und hat ihren Sitz in Berlin; das Unternehmen bietet Kabel‑Internet, Fernsehen und Festnetz an. Tele Columbus AG betreibt das Kabelnetz und vermarktet die Produkte unter der Marke PŸUR.
Ist PŸUR seriös?
PŸUR gehört zur Telekommunikationsbranche und arbeitet als etablierter Kabelnetzbetreiber in Deutschland. Sie erreichen den Kundenservice über verschiedene Kanäle, und PŸUR stellt öffentlich Produktinformationen bereit. Sie finden Kontaktmöglichkeiten und Produktdetails öffentlich, sodass Sie Informationen leicht prüfen können. Nutzen Sie die offiziellen Kanäle für Nachfragen.
Wie erreiche ich PŸUR?
Sie erreichen den Kundenservice telefonisch unter 030 1300 49902 (Mo‑Fr 8-20 Uhr, Sa 9-18 Uhr) oder per E‑Mail an kundenservice@pyur.com. Für schriftliche Kündigungen nutzen Sie Tele Columbus AG, Postfach 11 06 08, 10836 Berlin. Das Online‑Formular im MEIN PŸUR Kundenportal empfiehlt sich für eine schnelle Eingabe.
Gibt es eine Kündigungsvorlage für PŸUR?
Ja, PŸUR stellt eine optionale Kündigungsvorlage und ein Online‑Formular im MEIN PŸUR Kundenportal bereit. Sie können alternativ ein eigenes Schreiben mit den Pflichtangaben erstellen und per E‑Mail, Post oder Online‑Formular einreichen. Die Vorlage führt schrittweise durch alle Pflichtfelder und spart Zeit beim Ausfüllen.
Was passiert wenn ich PŸUR kündige?
Nach Ihrer Kündigung bleibt der Service bis zum vertraglich vereinbarten Ende aktiv. PŸUR erstellt eine Abschlussrechnung und verrechnet eventuell vorhandene Gutschriften. PŸUR deaktiviert Ihr MEIN PŸUR Kundenkonto und Ihre PŸUR‑E‑Mail in der Regel 90 Tage nach Vertragsende. Rücksendeinformationen für Geräte erhalten Sie mit der Kündigungsbestätigung.
Kündigungsfristen & Widerruf: Laufzeiten, Fristen und Termine
Wie lange vorher muss ich PŸUR kündigen?
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Prüfen Sie Ihr MEIN PŸUR Kundenkonto oder Ihre Rechnung; dort stehen die genauen Fristen für Ihren Tarif. Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie das konkrete Vertragsende im MEIN PŸUR Kundenkonto.
Gibt es eine Mindestlaufzeit bei PŸUR?
Ja, die Mindestlaufzeit hängt vom Tarif ab. Flex‑Tarife haben meist eine Mindestlaufzeit von drei Monaten, reine TV‑Tarife laufen häufig 24 Monate. Angebote mit vergünstigten Startmonaten binden Sie oft für 24 Monate. Beachten Sie eventuelle Sonderkonditionen, die abweichende Bindungen vorsehen können.
Kann ich meinen PŸUR‑Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Ja, bei Fernabsatzverträgen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss oder dem Erhalt der Widerrufsbelehrung; den Widerruf erklären Sie per E‑Mail, schriftlich oder über das Kontaktformular. Formulieren Sie den Widerruf klar und nennen Sie Vertragsdaten zur schnellen Zuordnung.
Wie berechne ich das richtige Kündigungsdatum?
Die Frist bemisst sich vom Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Ihre Kündigung muss spätestens vier Wochen vor diesem Datum beim Anbieter eingehen, nicht nur abgeschickt sein. Beispiel: Wenn Sie zum 30.04.2026 kündigen möchten, muss Ihre Kündigung spätestens am 02.04.2026 bei PŸUR eingehen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Viele Tarife verlängern sich automatisch. Bei reinen TV‑Produkten erfolgt nach der Mindestlaufzeit häufig eine Verlängerung um zwölf Monate. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen oder Ihr MEIN PŸUR Kundenkonto, um das konkrete Verlängerungsverhalten zu klären. Bei Unsicherheit schauen Sie in Ihre Vertragsunterlagen, dort steht die jeweilige Verlängerungsregel.
Kann ich nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündigen?
Ja, bei Flex‑Tarifen können Sie nach der meist dreimonatigen Mindestlaufzeit in der Regel monatlich kündigen. Bei Tarifen mit längerer Erstbindung endet die Mindestlaufzeit erst nach der vereinbarten Dauer. Danach sind häufig monatliche Kündigungen möglich. Kündigungsfristen nach der Mindestlaufzeit entnehmen Sie bitte Ihren Tarifinformationen.
Ablauf, Kontakt & Kündigungswege: So schicke ich die Kündigung ab
Kann ich PŸUR per E‑Mail kündigen?
Ja, PŸUR akzeptiert Kündigungen per E‑Mail an kundenservice@pyur.com; die E‑Mail gilt als Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief. Die Nachricht muss alle Pflichtangaben enthalten. Speichern Sie die E‑Mail dauerhaft als Beleg.
Kann ich PŸUR per Post kündigen?
Ja, senden Sie Ihr Kündigungsschreiben an Tele Columbus AG, Postfach 11 06 08, 10836 Berlin. Zur Beweissicherung nutzen Sie am besten ein Einschreiben mit Rückschein. Für die Fristwahrung zählt der Eingangsstempel bei PŸUR, nicht das Versanddatum. Bewahren Sie den Beleg des Einschreibens auf.
Kann ich PŸUR per Fax kündigen?
Fax akzeptiert PŸUR in der Praxis als schriftliche Form, wenn Sie eine Sendebestätigung vorlegen. Da PŸUR Fax nicht primär auf der Service‑Seite nennt, senden Sie zusätzlich eine E‑Mail oder ein Schreiben. Heben Sie das Faxprotokoll als Beleg auf. Bestätigen Sie den Faxversand, falls möglich.
Kann ich PŸUR online kündigen?
Ja, das Online‑Formular im MEIN PŸUR Kundenportal (https://mein.pyur.com/pwa/kontakt/kuendigung/vertrag-kuendigen) führt Sie durch die notwendigen Angaben. Sie erhalten meist sofort eine Empfangsbestätigung per E‑Mail. Bewahren Sie die Nachricht als Nachweis auf. Füllen Sie das Formular vollständig aus und speichern Sie die automatische Antwort als Beleg.
Kann ich PŸUR telefonisch kündigen?
Ja, telefonische Kündigungen sind möglich unter 030 1300 49902. Lassen Sie sich eine Vorgangsnummer oder eine Rückmeldung geben und notieren Sie Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner. Bei knapper Frist bestätigen Sie die Kündigung zusätzlich schriftlich. Notieren Sie die Vorgangsnummer und ergänzen Sie diese schriftlich, wenn Sie zeitnah kündigen müssen.
Was muss ins Kündigungsschreiben an PŸUR?
Ihr Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name und vollständige Anschrift
- Telefonnummer, E‑Mail-Adresse sowie Kundennummer oder Vertragsnummer
- Zu kündigendes Produkt und gewünschtes Kündigungsdatum
- Bei Sonderkündigungen Unterlagen beifügen, z. B. Mietvertrag, Meldebescheinigung oder Sterbeurkunde
- Unterschrift oder bei E‑Mail ein deutlicher Absenderhinweis
- Rechnungsadresse angeben, falls sie von der Wohnanschrift abweicht
Wie sichere ich meine Kündigung nach dem Absenden?
Sichern Sie Ihre Kündigung mit diesen Schritten:
- Bewahren Sie gesendete E‑Mails und Faxprotokolle als Belege auf
- Nutzen Sie bei Post ein Einschreiben mit Rückschein
- Speichern Sie jede schriftliche Rückmeldung oder Empfangsbestätigung
- Fehlt eine Rückmeldung, senden Sie die Kündigung erneut per Einschreiben
Sonderkündigung: Ihre Rechte bei Umzug, Preiserhöhung und Störungen
Was ist eine Sonderkündigung bei PŸUR?
Eine Sonderkündigung ist ein außerordentliches Kündigungsrecht in besonderen Fällen. Sie greift bei Nichtbereitstellung am neuen Wohnort, Todesfall, Insolvenz oder spürbaren Preiserhöhungen. Melden Sie den Fall PŸUR und fügen Sie die nötigen Unterlagen bei. Die Begründung und die Unterlagen entscheiden oft über die Anerkennung durch PŸUR.
Kann ich bei Umzug meinen PŸUR‑Vertrag kündigen?
Bei Umzug innerhalb des Versorgungsgebiets besteht in der Regel kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Wenn PŸUR an der neuen Adresse nicht bereitstellbar ist, können Sie außerordentlich kündigen. Fügen Sie einen Beleg wie Mietvertrag oder Meldebescheinigung bei. PŸUR berücksichtigt die Sonderkündigung meist binnen vier Wochen.
Wie kündige ich PŸUR im Todesfall?
Im Todesfall ist eine Sonderkündigung möglich. Senden Sie die Sterbeurkunde an kundenservice@pyur.com oder postalisch an Tele Columbus AG, Postfach 11 06 08, 10836 Berlin. Erben oder bevollmächtigte Personen sollten Kontaktdaten und die gewünschte Vorgehensweise angeben. Geben Sie in der Nachricht an, ob der Anschluss weitergeführt oder beendet werden soll.
Kann ich PŸUR kündigen wenn ich ins Pflegeheim ziehe?
Bei dauerhaftem Einzug in ein Pflegeheim kann eine Sonderkündigung möglich sein. Legen Sie ein Schreiben des Pflegeheims als Unterlage bei und senden Sie es per E‑Mail oder Post. Fordern Sie eine schriftliche Zusage an. Nennen Sie zudem, ob eine Vertragsfortführung am neuen Standort möglich ist.
Kann ich PŸUR bei Insolvenz kündigen?
Eine Kündigung wegen Insolvenz ist möglich, PŸUR prüft den Fall im Einzelfall. Fügen Sie gegebenenfalls offizielle Insolvenzunterlagen bei. Klären Sie das Vorgehen direkt mit dem Kundenservice, damit PŸUR die Unterlagen anerkennt. Dokumentieren Sie die Insolvenzunterlagen vollständig und schicken Sie diese an den Kundenservice.
Kann ich bei Preiserhöhung PŸUR kündigen?
Bei spürbarer Preiserhöhung haben Sie in der Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht. Prüfen Sie die Ihnen übersandte Preiserhöhungsmitteilung. Wenn Sie der Anpassung nicht zustimmen, kündigen Sie schriftlich und fügen die Ankündigung als Anlage bei. Bewahren Sie die Preiserhöhungsmitteilung als Anlage und erläutern Sie schriftlich, warum Sie widersprechen.
Kann ich PŸUR wegen andauernder Störungen außerordentlich kündigen?
Bei langanhaltenden Leistungsstörungen oder wiederkehrenden Ausfällen besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Nutzen Sie Speedtests und Störungsmeldungen zur Dokumentation und fordern Sie PŸUR schriftlich zur Behebung auf. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung; bleibt die Störung bestehen, können Sie das Vertragsverhältnis außerordentlich beenden.
Wie funktioniert die Vertragsübernahme durch einen Nachmieter bei PŸUR?
Eine Vertragsübernahme durch einen Nachmieter ist möglich, erfordert aber die Zustimmung von PŸUR. Klären Sie Übernahmedatum und eventuelle Bonitätsprüfungen mit dem Nachmieter. Lassen Sie sich eine schriftliche Zusage von PŸUR ausstellen. Stellen Sie sicher, dass PŸUR die Übernahme bestätigt, und dokumentieren Sie Absprachen schriftlich.
Nach der Kündigung: Geld, Daten, Geräte und Abschluss
Bekomme ich mein Geld zurück wenn ich PŸUR kündige?
PŸUR verrechnet entstandene Gutschriften mit der Abschlussrechnung. Führt die Abschlussrechnung zu einem Guthaben, zahlt PŸUR dieses in der Regel aus. Die Abschlussrechnung erhalten Sie im selben oder im darauffolgenden Monat der Vertragsbeendigung. Kontrollieren Sie die Abschlussrechnung und melden Sie Unstimmigkeiten zeitnah beim Kundenservice.
Wie lange dauert die Rückerstattung?
Die finale Abrechnung erfolgt im selben oder im direkten Folgemonat. Die abschließende Bearbeitung kann bis zu zehn Werktage dauern. Festgestelltes Guthaben verrechnet PŸUR mit der Abschlussrechnung und zahlt es anschließend aus. Reklamationen zur Abrechnung klären Sie am besten über den Kundenservice.
Muss ich die Geräte (Router/Receiver) zurücksenden?
Ja, vom Anbieter gestellte Geräte sind in der Regel zurückzugeben. PŸUR stellt Rücksendeinformationen und meist ein kostenloses Retourenlabel mit der Kündigungsbestätigung bereit. Senden Sie die Geräte erst zum Ende der Vertragslaufzeit zurück, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Bewahren Sie das Retourenlabel und die Sendebelege bis zur endgültigen Rückmeldung auf.
Was passiert mit meinem MEIN PŸUR Konto und meiner PŸUR‑E‑Mail?
PŸUR deaktiviert Ihr MEIN PŸUR Kundenkonto und Ihre PŸUR‑E‑Mail in der Regel 90 Tage nach Vertragsende. Sichern Sie daher alle wichtigen Dokumente und E‑Mails rechtzeitig vor Ablauf dieses Zeitraums. Laden Sie wichtige E‑Mails und Dokumente vorher herunter. Kontrollieren Sie zudem, ob Sie Zugangsdaten für Drittdienste benötigen.
Was tun wenn ich keine Kündigungsbestätigung von PŸUR bekomme?
Prüfen Sie zunächst Ihren Spamordner. Kontaktieren Sie PŸUR unter 030 1300 49902 oder per E‑Mail an kundenservice@pyur.com und legen Sie einen Beleg Ihrer Kündigung vor. Bleibt die Rückmeldung aus, senden Sie die Kündigung erneut per Einschreiben und ziehen Sie gegebenenfalls Verbraucherzentralen oder die Bundesnetzagentur zur Klärung hinzu.

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Prüfen Sie die Vorlage, ergänzen Sie Ihre Daten und Falwo übernimmt den Versand mit Nachweis.
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