E WIE EINFACH kündigen

Kündigen Sie E WIE EINFACH ohne Aufwand

Wir erstellen ein rechtlich gültiges Kündigungsschreiben für Sie und versenden es in Ihrem Namen. Kein Anrufen oder Selbstschreiben nötig.

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Unsere Garantien und Grenzen

Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht

Was wir garantieren

  • Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an E WIE EINFACH
  • Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
  • Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
  • Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
  • Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen

Was wir NICHT garantieren können

  • Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
  • Die Reaktionszeit des Anbieters
  • Einen Rückschein vom Anbieter
  • Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
  • Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert

Anbieter-Übersicht

Alles Wissenswerte zur Kündigung von E WIE EINFACH

Warum E WIE EINFACH kündigen?

Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.

Kündigungsfrist bei E WIE EINFACH

Die reguläre Frist beträgt meist einen Monat zum Vertragsende. Die Laufzeiten hängen vom Tarif ab und betragen häufig 1, 12 oder 24 Monate. Bei einem Vertragsende zum 30.04.2026 müssen Sie spätestens am 31.03.2026 kündigen. Rechnen Sie tarifabhängig rechtzeitig, da automatische Verlängerungen möglich sind.

Die Vorteile von Falwo

  • Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
  • DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung

Quelle beim Anbieter

Die folgenden Anbieterlinks stammen aus der redaktionellen Falwo-Recherche zu E WIE EINFACH und helfen, Kontakt- oder Kündigungswege direkt zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von E WIE EINFACH – kurz beantwortet.

Grundlegende Fragen zur Kündigung

Wie kann man E WIE EINFACH kündigen?

Sie können Ihren E WIE EINFACH-Vertrag in Textform - also per E-Mail, Fax oder Brief - kündigen. Nutzen Sie das Online-Formular unter https://www.e-wie-einfach.de/service/kuendigung, das Kundenportal oder die App. Senden Sie alternativ eine Mail an kundenbetreuung@e-wie-einfach.de und fordern Sie eine Lesebestätigung oder schicken Sie per Einschreiben.

Wer steckt hinter E WIE EINFACH?

E WIE EINFACH ist eine Marke der E WIE EINFACH GmbH, einem deutschen Energieversorger für Strom und Gas. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Köln. Es gehört zum Konzern E.ON Energie AG und tritt seit 2007 am deutschen Markt auf.

Ist E WIE EINFACH seriös?

E WIE EINFACH agiert als etablierter Energieanbieter im deutschen Markt. Die E WIE EINFACH GmbH führt Vertragsabschlüsse durch und betreut Kunden per Telefon, E-Mail und im Kundenportal. Die Gesellschaft gehört als Tochterunternehmen zu einem großen Energieversorger. Für Strom- und Gastarife gelten die üblichen vertraglichen Regelungen.

Wie erreiche ich E WIE EINFACH?

Sie erreichen den Kundenservice telefonisch unter 0221 / 789 658 00 oder per E-Mail an kundenbetreuung@e-wie-einfach.de. Für Kündigungen und spezielle Anfragen nutzen Sie das Online-Kündigungsformular: https://www.e-wie-einfach.de/service/kuendigung. Alternativ senden Sie Post an E WIE EINFACH GmbH, Postfach 180361, 39030 Magdeburg. Geben Sie in jeder Nachricht Ihre Kundennummer an.

Hat E WIE EINFACH eine Hotline?

Ja, die Hotline für Bestandskunden erreichen Sie unter 0221 / 789 658 00. Sie dient zur Beratung und Klärung von Fragen zu Tarif, Umzug und Rechnung. Ein Telefonat ersetzt meist keine formwirksame Kündigung. Reichen Sie stattdessen die Mitteilung in Schriftform oder per E-Mail ein.

Was muss ins Kündigungsschreiben?

Nennen Sie im Schreiben Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, Kundennummer oder Vertragsnummer und das Datum. Bei Lieferstellen fügen Sie die Zählernummer hinzu. Bei Auszug geben Sie den Schlusszählerstand und das Auszugsdatum an. Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht geltend machen, nennen Sie den Grund wie Preiserhöhung, Umzug oder Todesfall. Bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung mit dem Beendigungszeitpunkt.

Kündigungsfristen & Widerruf

Wie lange vorher muss ich E WIE EINFACH kündigen?

Die reguläre Frist beträgt meist einen Monat zum Vertragsende. Die Laufzeiten hängen vom Tarif ab und betragen häufig 1, 12 oder 24 Monate. Bei einem Vertragsende zum 30.04.2026 müssen Sie spätestens am 31.03.2026 kündigen. Rechnen Sie tarifabhängig rechtzeitig, da automatische Verlängerungen möglich sind.

Welche Mindestlaufzeit gilt bei E WIE EINFACH?

Die Mindestlaufzeit hängt vom gewählten Tarif ab und liegt typischerweise bei 1, 12 oder 24 Monaten. Wenn Sie die Frist nicht einhalten, verlängert sich der Vertrag oft automatisch um eine weitere Laufzeit. Die genaue Dauer der Verlängerung legt Ihr Tarifvertrag fest.

Kann ich meinen E WIE EINFACH-Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

Ja, das gesetzliche Widerrufsrecht beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. E WIE EINFACH stellt für den Widerruf ein Formular bereit. Ein wirksamer Widerruf führt zur vollständigen Rückabwicklung des Vertrags. Beachten Sie dabei gegebenenfalls die Regelungen zur Lieferaufnahme und zur Abrechnung. Nutzen Sie das Formular innerhalb der Frist.

Kann ich das Kündigungsdatum bei E WIE EINFACH vorausdatieren?

Sie können in Ihrem Schreiben ein gewünschtes Beendigungsdatum angeben. Maßgeblich bleibt der Zugang der Mitteilung beim Anbieter und die vertraglich zulässigen Termine. Bei vorzeitiger Beendigung kommen Sonderkündigungsgründe wie Umzug oder Preiserhöhung in Betracht. Fordern Sie die schriftliche Rückmeldung über den Beendigungszeitpunkt an.

Wann erhalte ich die Kündigungsbestätigung von E WIE EINFACH?

Sie erhalten üblicherweise innerhalb von etwa 21 Tagen eine schriftliche Rückmeldung. Erhalten Sie keine Rückmeldung, setzen Sie schriftlich eine angemessene Nachfrist. Fordern Sie anschließend erneut eine Rückmeldung zum Beendigungszeitpunkt an. Geben Sie Datum, Kundennummer und den gewünschten Endtermin in der Nachfrist an.

Wie berechne ich die Kündigungsfrist bei E WIE EINFACH?

Orientieren Sie sich beim Berechnen der Frist am vertraglich vereinbarten Vertragsende. Ziehen Sie von diesem Datum die vertragliche Frist - meist einen Monat - zurück. Bei automatischer Verlängerung gilt seit 2022 häufig eine maximale Frist von vier Wochen zum Vertragsende. Rechnen Sie in Verlängerungsfällen rechtzeitig, um einen fristgerechten Zugang zu gewährleisten.

Ablauf, Kontakt & Kündigungswege

Kann ich E WIE EINFACH online kündigen?

Ja, Sie können die Mitteilung direkt über das offizielle Online-Kündigungsformular absenden: https://www.e-wie-einfach.de/service/kuendigung. Das Formular füllt viele Kundendaten vor und bietet Sonderkündigungsoptionen. Es erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform und gilt oft als schnellste und sicherste Methode. Speichern oder drucken Sie die Bestätigungsseite nach dem Absenden als Nachweis.

Kann ich meine E WIE EINFACH‑Versorgung per E‑Mail kündigen?

Ja, senden Sie die Mitteilung per E-Mail an kundenbetreuung@e-wie-einfach.de. Schriftliche E-Mails gelten in der Regel als formwirksam und dokumentierbar. Bitten Sie in der E-Mail um eine Empfangsbestätigung und nennen Sie Kundennummer sowie Zählernummer. Das erleichtert die eindeutige Zuordnung Ihrer Mitteilung.

Kann ich E WIE EINFACH telefonisch kündigen?

Telefonische Mitteilungen ersetzen meist keine formwirksame Kündigung, weil gesetzlich die Schriftform gefordert ist. Das Telefon dient vor allem Beratung und Klärung. Wenn Sie telefonisch eine Kündigung erklären, fordern Sie unbedingt eine anschließende schriftliche Rückmeldung per E-Mail oder Post an. Notieren Sie Datum und Namen des Gesprächspartners als Beleg.

Welche Adresse nutze ich zum Kündigen von E WIE EINFACH?

Für postalische Mitteilungen nutzen Sie folgende Anschrift: E WIE EINFACH GmbH, Postfach 180361, 39030 Magdeburg. Geben Sie in jedem Fall Ihre Kundennummer an. Wünschen Sie einen Nachweis des Zugangs, senden Sie die Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein oder per Sendung mit Tracking.

Wie kündige ich einen Tarif bei E WIE EINFACH?

Kündigen Sie einen Tarif schriftlich per Online-Formular, App, E-Mail, Fax oder Post. Nennen Sie im Schreiben die Tarifbezeichnung, Ihre Kundennummer und die Zählernummer für die eindeutige Zuordnung. Beachten Sie tarifabhängige Mindestlaufzeiten und Verlängerungsregeln und ergänzen Sie nach Möglichkeit das gewünschte Vertragsende.

Wie sende ich die Kündigung an E WIE EINFACH nachweisbar?

Senden Sie die Mitteilung so, dass Sie einen eindeutigen Beleg für den Zugang erhalten.

  • Einschreiben mit Rückschein
  • Per E-Mail: Empfangsbestätigung anfordern und Nachricht samt Antwort speichern
  • Online-Formular: Ausdruck oder Screenshot der Eingangsseite als Beleg
  • Bewahren Sie Versandbelege, Rückmeldungen und Screenshots als Beweis auf

Wo finde das Online-Kündigungsformular?

Das Online-Kündigungsformular finden Sie auf https://www.e-wie-einfach.de/service/kuendigung. Dort wählen Sie zwischen ordentlicher Kündigung und Sonderkündigung. Speichern oder drucken Sie die Eingangsseite nach dem Absenden als Beleg, da das Formular Kundendaten vorbefüllt. So dokumentieren Sie den fristgerechten Zugang Ihrer Mitteilung.

Sonderkündigung: Ihre Rechte bei Preiserhöhung, Umzug und Todesfall

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei E WIE EINFACH?

Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einseitigen Vertragsänderungen des Anbieters, etwa Preiserhöhungen oder anderen nachteiligen Anpassungen. Es besteht auch in besonderen Fällen wie Umzug oder Todesfall. Sie können das Sonderkündigungsrecht in der Regel bis zum Tag vor Inkrafttreten ausüben. Maßgeblich ist die Ankündigung durch den Anbieter.

Kann ich bei Preiserhöhung E WIE EINFACH kündigen?

Bei einer einseitigen Preiserhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sie können es meist bis zum Tag vor Inkrafttreten ausüben. Nennen Sie in Ihrer Mitteilung die Preiserhöhung als Grund und fügen Sie die Ankündigung des Anbieters als Beleg bei. Der Wegfall eines Bonus allein begründet meist kein Sonderkündigungsrecht.

Kann ich bei Umzug E WIE EINFACH kündigen?

Bei Umzug können Sie oft vorzeitig kündigen, zum Beispiel wenn E WIE EINFACH am neuen Wohnort nicht liefert. Manchmal gilt das auch, wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits anderweitig beliefert wird. Halten Sie eine Frist von mindestens 14 Tagen vor Auszug ein. Fügen Sie der Mitteilung alte und neue Adresse, Zählernummer, Schlusszählerstand und das Auszugsdatum bei.

Wie kündige ich E WIE EINFACH im Todesfall?

Hinterbliebene können den Vertrag im Todesfall außerordentlich beenden und senden meist eine Kopie der Sterbeurkunde mit. Geben Sie den Schlusszählerstand und das Datum der Wohnungsübergabe an. Nennen Sie eine neue Rechnungsadresse oder einen Ansprechpartner. So kann das Unternehmen die Abschlussrechnung korrekt erstellen und zustellen.

Kann ich wegen nicht erbrachter Leistung E WIE EINFACH kündigen?

Wiederholte oder schwerwiegende Leistungsstörungen können ein außerordentliches Kündigungsrecht begründen. Setzen Sie dem Anbieter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe. Dokumentieren Sie Ausfälle und Störungen und fordern Sie schriftlich die Behebung. Erklären Sie erst danach die außerordentliche Kündigung. Alternativ leiten Sie eine Beschwerde bei einer Schlichtungsstelle ein.

Kann ich bei Vertragsänderung E WIE EINFACH kündigen?

Bei wesentlichen einseitigen Vertragsänderungen haben Sie meist ein Sonderkündigungsrecht. Das Recht erlaubt Ihnen, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden. Formulieren Sie die Ablehnung der Änderung klar in Ihrer Mitteilung und fügen Sie die Änderungsmitteilung des Anbieters als Beleg bei. Das erleichtert die Prüfung Ihres Anliegens.

Was passiert mit dem Neukundenbonus wenn ich E WIE EINFACH kündige?

Neukundenboni zahlt der Anbieter in der Regel am Ende der Vertragslaufzeit aus, wenn eine ununterbrochene Belieferungsdauer, etwa 12 Monate, eingehalten wurde. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung entfällt häufig der Anspruch auf den Bonus. Der Anbieter kann vertraglich eine Ausgleichszahlung verlangen, falls dies vereinbart ist.

Nach der Kündigung: Geld, Daten & Vertragsende

Bekomme ich mein Geld zurück wenn ich E WIE EINFACH kündige?

Das Unternehmen verrechnet Restguthaben mit der Schlussrechnung und zahlt einen positiven Saldo aus. Prüfen Sie die finale Abrechnung; sie weist Erstattungen und mögliche Differenzen aus. Etwaige Nachzahlungen oder Rückerstattungen erscheinen in dieser Abrechnung und werden anschließend ausgeglichen. Haben Sie Fragen, kontaktieren Sie den Kundenservice mit Ihrer Kundennummer.

Wie lange dauert die Rückerstattung nach der Kündigung bei E WIE EINFACH?

E WIE EINFACH nennt keine feste Frist. Die Bearbeitung von Rückmeldung und Schlussabrechnung dauert üblicherweise einige Wochen. Bleibt die Zahlung länger aus, fordern Sie die Schlussrechnung und die Auszahlung schriftlich an. Halten Sie Ihre Kontodaten bereit, damit das Unternehmen die Auszahlung vornehmen kann.

Wann erhalte ich die Schlussrechnung von E WIE EINFACH?

Das Unternehmen erstellt die Schlussrechnung nach Übermittlung des Schlusszählerstands und der Verarbeitung des Ablesedatums. Einen genauen Zeitpunkt nennt das Unternehmen nicht pauschal. Sie erhalten die Rechnung meist per Post oder E-Mail; sie weist Guthaben oder Nachzahlungen aus. Die Rechnung ermöglicht den Ausgleich offener Posten und die abschließende Abrechnung.

Muss ich den Schlusszählerstand bei E WIE EINFACH melden?

Ja. Für eine korrekte Schlussabrechnung teilen Sie Zählernummer, Schlusszählerstand und Auszugsdatum mit. Fehlt der finale Zählerstand, schätzt das Unternehmen den Verbrauch. Das Unternehmen korrigiert die Abrechnung später, sobald Sie den tatsächlichen Stand nachreichen. Melden Sie den Stand zeitnah, um Schätzungen zu vermeiden.

Wie lange habe ich nach der Kündigung noch Versorgung durch E WIE EINFACH?

Die Versorgung läuft meist bis zum vertraglich vereinbarten Ende der Lieferzeit. Bei Sonderkündigung endet die Versorgung in der Regel spätestens am Auszugsdatum. Entsteht eine Lücke zwischen Vertragsende und Beginn einer neuen Belieferung, übernimmt vorübergehend der örtliche Grundversorger. Informieren Sie sich rechtzeitig, damit keine Versorgungslücke entsteht.

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HB

Geprüft & verfasst von

Henry Bach · Content-Manager Abonnements

Veröffentlicht

29. Oktober 2026