Kündigen Sie Pullstrom ohne Aufwand
Wir erstellen ein rechtlich gültiges Kündigungsschreiben für Sie und versenden es in Ihrem Namen. Kein Anrufen oder Selbstschreiben nötig.

Unsere Garantien und Grenzen
Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht
Was wir garantieren
- Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an Pullstrom
- Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
- Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
- Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
- Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen
Was wir NICHT garantieren können
- Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
- Die Reaktionszeit des Anbieters
- Einen Rückschein vom Anbieter
- Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
- Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert
Anbieter-Übersicht
Alles Wissenswerte zur Kündigung von Pullstrom
Warum Pullstrom kündigen?
Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.
Kündigungsfrist bei Pullstrom
Die Fristen hängen vom Tarif ab. Viele Pullstrom‑Tarife haben keine Mindestlaufzeit; beim Tarif PULL VARY S gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Pullstrom macht Kündigungen oft zum Monatsende wirksam. Nennen Sie im Schreiben Ihr gewünschtes Beendigungsdatum, damit Pullstrom das Wirksamkeitsdatum bestätigen kann.
Die Vorteile von Falwo
- Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
- DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung
Häufig gestellte Fragen
Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von Pullstrom – kurz beantwortet.
Grundlegende Fragen zur Kündigung: Wege, Kontakt und Inhalt
Wie kann ich Pullstrom kündigen?
Sie können Ihren Vertrag schriftlich per Brief mit Einschreiben an die Postadresse beenden. Alternativ nutzen Sie das Kundenportal oder das Kontaktformular auf pullstrom.at. Oder senden Sie eine Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief - an postbox@pullstrom.at; Einschreiben und Portal‑Upload gelten als stärkere Belege.
Gibt es eine Musterkündigung für Pullstrom?
Eine offizielle Musterkündigung von Pullstrom gibt es nicht. Nutzen Sie eine Vorlage mit vollständigen Angaben: Name, Anschrift, Kundennummer, Zähler‑/Zählpunktnummer, letzten Zählerstand, Datum und Ihre Unterschrift. Fügen Sie bei Sonderkündigungen relevante Belege wie die Preiserhöhungsmitteilung, eine Sterbeurkunde oder eine Vollmacht bei und verlangen Sie eine schriftliche Rückmeldung.
Wer steckt hinter Pullstrom?
Pullstrom gehört zur Stadtwerke Klagenfurt AG und bietet seit 2014 Online‑Stromtarife an. Die Marke hat ihren Sitz in Klagenfurt am Wörthersee, Österreich, und setzt auf digitale Abwicklung. Das Angebot umfasst Online‑Tarife, teilweise Gas und Ökostrom. Für formelle Schreiben verwenden Sie die Stadtwerke‑Adresse in Klagenfurt.
Ist Pullstrom seriös?
Pullstrom tritt als Marke der Stadtwerke Klagenfurt AG auf, was viele Kunden als seriös bewerten. Der Anbieter bietet oft Online‑Tarife ohne Mindestlaufzeit und teils ohne Grundgebühr. Kunden kritisieren gelegentlich eingeschränkten telefonischen Service und starke Abschlagsänderungen. Organisiert Pullstrom die Abwicklung überwiegend digital.
Wie erreiche ich Pullstrom?
Sie erreichen Pullstrom schriftlich per E‑Mail an postbox@pullstrom.at oder über das Kontaktformular im Kundenportal auf pullstrom.at. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 0463 521 9400. Für postalische Schreiben verwenden Sie: Stadtwerke Klagenfurt AG / PullStrom Kundenbetreuung, St. Veiter Straße 31, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich. Bewahren Sie Belege wie Versandquittungen, E‑Mail‑Header oder Portal‑Bestätigungen auf.
Kündigungsfristen & Widerruf: Fristen, Laufzeit und Wirkung
Wie lange vorher muss ich Pullstrom kündigen?
Die Fristen hängen vom Tarif ab. Viele Pullstrom‑Tarife haben keine Mindestlaufzeit; beim Tarif PULL VARY S gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Pullstrom macht Kündigungen oft zum Monatsende wirksam. Nennen Sie im Schreiben Ihr gewünschtes Beendigungsdatum, damit Pullstrom das Wirksamkeitsdatum bestätigen kann.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit bei Pullstrom?
Bei vielen Pullstrom‑Tarifen ist keine Mindestvertragslaufzeit vorgesehen. Die Online‑Darstellung zeigt PULL VARY S und Pull ZERO S als ohne Bindung. Sie können das Vertragsverhältnis meist flexibel beenden; geben Sie im Schreiben Ihr gewünschtes Beendigungsdatum an. Die jeweils geltende Frist finden Sie in der Tarifinformation oder auf der letzten Jahresabrechnung.
Kann ich meinen Pullstrom‑Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Auf den Tarifseiten weist Pullstrom kein einheitliches 14‑tägiges Widerrufsrecht aus. Ob ein Widerruf greift, hängt von der Vertragsart ab, etwa bei Fernabsatzverträgen, und von der Auftragsbestätigung. Formulieren Sie den Widerruf deutlich und verlangen Sie eine Empfangsbestätigung. Nutzen Sie dafür das Kundenportal oder senden Sie den Widerruf an postbox@pullstrom.at.
Kann ich das Kündigungsdatum vorausdatieren?
Sie können in der Kündigung ein gewünschtes Beendigungsdatum angeben. Die tatsächliche Wirksamkeit richtet sich jedoch nach der tariflich vereinbarten Frist. Zum Beispiel könnten Sie den 31.03.2026 als Beendigungsdatum nennen, sofern die Frist eingehalten ist. Formulieren Sie das Datum eindeutig, damit Pullstrom die Schlussabrechnung vorbereiten kann.
Wann wird die Kündigung wirksam und was gilt bei Sonderkündigung?
Pullstrom macht ordentliche Kündigungen nach der vertraglich vereinbarten Frist wirksam. Bei außerordentlichen Kündigungen, etwa wegen Preiserhöhung, Umzug oder Todesfall, ist meist sofortige Wirksamkeit möglich. Fügen Sie passende Belege bei und verlangen Sie eine Rückmeldung über das Wirksamkeitsdatum. So kann Pullstrom die Schlussabrechnung erstellen.
Ablauf, Kontakt & Kündigungswege: Post, Portal und E‑Mail
Kann ich Pullstrom per E‑Mail kündigen?
Pullstrom akzeptiert E‑Mails an postbox@pullstrom.at in Einzelfällen als schriftliche Mitteilung. Formulieren Sie Betreff und alle Pflichtangaben klar und fordern Sie eine Empfangsbestätigung an. Speichern Sie den E‑Mail‑Header als Beleg und kombinieren Sie die Nachricht bei Bedarf mit einem Einschreiben oder Portal‑Upload.
Welche Adresse nutze ich für die Pullstrom‑Kündigung?
Senden Sie postalische Kündigungen an: Stadtwerke Klagenfurt AG / PullStrom Kundenbetreuung, St. Veiter Straße 31, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich. Markieren Sie den Brief mit 'PullStrom Kundenbetreuung' und verschicken Sie ihn per Einschreiben mit Rückschein. So erhalten Sie einen rechtsverbindlichen Versandbeleg; behalten Sie Rückschein und eine Kopie des Schreibens.
Kann ich Pullstrom telefonisch kündigen?
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 0463 521 9400. Eine formale Kündigung reichen Sie schriftlich per Brief mit Einschreiben oder über das Kundenportal ein. Wenn Sie telefonisch kündigen, notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen des Gesprächspartners und fordern Sie eine Rückmeldung per E‑Mail an. Ein reiner Anruf gilt meist nicht als rechtsverbindlicher Versandbeleg.
Kann ich Pullstrom online über das Kundenportal kündigen?
Ja, Sie können das Vertragsverhältnis über das Kundenportal oder das Kontaktformular auf pullstrom.at einreichen. Elektronische Signaturen wie ID Austria oder Bildschirmunterschrift sind möglich; laden Sie die unterschriebene Kündigung hoch und notieren Sie Datum sowie Bestätigungsnummer. Die Portaleinreichung gilt als sicherer Beleg.
Welche Versandart ist rechtssicher?
In Österreich gilt ein Einschreiben mit Rückschein als sehr beweissicherter Zustellnachweis und ist daher empfehlenswert. Ein Einwurfeinschreiben ist weniger belastbar und Lesebestätigungen per E‑Mail ersetzen keinen Rückschein. Bewahren Sie stets eine Kopie des Schreibens und den Versandbeleg auf. Das Einschreiben bietet den stärksten Beleg gegenüber Dritten.
Was muss im Kündigungsschreiben stehen?
Das Kündigungsschreiben sollte Name, Anschrift, Kundennummer oder Vertragsnummer, Zähler-/Zählpunktnummer, letzten Zählerstand, gewünschtes Beendigungsdatum, Datum des Schreibens und Ihre Unterschrift enthalten. Bei Sonderkündigungen fügen Sie relevante Belege bei, etwa die Preiserhöhungsmitteilung, eine Sterbeurkunde oder eine Vollmacht. Geben Sie an, ob die Kündigung ordentlich oder außerordentlich erfolgt, und verlangen Sie eine schriftliche Rückmeldung.
Sonderkündigung: Preiserhöhung, Umzug, Todesfall & Co.
Kann ich bei Preiserhöhung Pullstrom sofort kündigen?
Bei einer Preiserhöhung oder sonstiger Vertragsverschlechterung ergibt sich üblicherweise ein außerordentliches Kündigungsrecht. Legen Sie die Preiserhöhungsmitteilung als Anlage bei und nennen Sie klar, ab wann die Kündigung gelten soll. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung über das Wirksamkeitsdatum an. Die Wirksamkeit ist oft sofort möglich.
Wie formuliere ich eine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung?
Beziehen Sie sich konkret auf das Preiserhöhungsschreiben mit Datum und neuer Preisangabe. Erklären Sie, dass Sie deshalb außerordentlich kündigen, und geben Sie an, ab wann die Kündigung gelten soll. Fügen Sie die Preiserhöhungsmitteilung als Anlage bei und bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung über das Wirksamkeitsdatum.
Kann ich Pullstrom bei Umzug kündigen?
Bei Umzug besteht in der Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht. Geben Sie im Schreiben das Auszugsdatum und den letzten Zählerstand an und fügen Sie bei Bedarf einen Umzugsbeleg bei. Nennen Sie Ihre neue Adresse, damit Pullstrom die Abschlussabrechnung erstellen und die Übergabe koordinieren kann.
Wie kündige ich Pullstrom im Todesfall?
Im Todesfall besteht meist ein außerordentliches Kündigungsrecht; fügen Sie die Sterbeurkunde und die relevanten Vertragsdaten bei. Erben oder bevollmächtigte Personen unterschreiben und legen bei Bedarf eine Vollmacht vor. Die Wirkung der Kündigung ist in der Regel sofort. Pullstrom stellt anschließend eine Schlussabrechnung aus.
Wie kündige ich mit einer Vollmacht bei Pullstrom?
Handeln Sie für eine andere Person, legen Sie eine deutlich ausgefertigte Vollmacht der Kündigung bei. Nennen Sie Ihre Kontaktdaten und die Daten der vertretenen Person sowie Ihre Unterschrift als Bevollmächtigter. Fügen Sie bei Bedarf weitere Belege bei, damit Pullstrom die Kündigung rechtskräftig zuordnen kann.
Kann ich als Geschäftskunde Pullstrom kündigen?
Ja, auch Geschäftskunden können ihre Pullstrom‑Verträge beenden; viele Tarife richten sich an Privat‑ und Gewerbekunden bis 100.000 kWh. Gewerbliche Verträge folgen denselben Formanforderungen, können aber abweichende Zahlungs- oder Fristregelungen enthalten. Geben Sie Ihre Geschäftsadresse, Vertragsnummer und einen Ansprechpartner an, damit Pullstrom die Abwicklung beschleunigt.
Kann ich meinen Einspeisevertrag bei Pullstrom kündigen?
Einen Einspeise‑ oder Photovoltaikvertrag können Sie ebenfalls beenden; geben Sie Zähler‑/Zählpunktnummer und das gewünschte Beendigungsdatum an. Einspeisevergütungen binden sich oft an Marktpreise, und die Abwicklung erfordert eine Koordination mit dem Netzbetreiber. Klären Sie die Abmeldung frühzeitig, damit der Netzbetreiber die Einspeisung korrekt ummeldet. Nennen Sie zudem Ihre Kontaktdaten für Rückfragen.
Kann ich Pullstrom bei Betriebsschließung oder Bankrott kündigen?
Bei Betriebsschließung oder Insolvenz besteht meist ein außerordentliches Kündigungsrecht; dokumentieren Sie die Situation schriftlich. Fügen Sie notwendige Belege bei, informieren Sie den Netzbetreiber und nennen Sie den letzten Zählerstand für die Schlussabrechnung. Fordern Sie eine Abschlusserklärung und die Rückerstattung etwaiger Guthaben ein.
Wie kündige ich bei Änderung des Zählpunkts?
Melden Sie Pullstrom die neue Zählpunktbezeichnung und die alte Zählernummer sowie den letzten Zählerstand zum Übernahmezeitpunkt. Nennen Sie außerdem das gewünschte Beendigungs‑ oder Umstellungsdatum, damit Pullstrom und der Netzbetreiber die Umstellung koordinieren. Anschließend regeln Pullstrom und der Netzbetreiber die Details zur Abrechnung und möglichen Übergabe.
Nach der Kündigung: Abschlussrechnung, Guthaben und Folgen
Bekomme ich mein Geld zurück wenn ich Pullstrom kündige?
Abschlagszahlungen, anteilige Neukundenrabatte und mögliche Guthaben verrechnet Pullstrom über die Abschluss‑ oder Jahresabrechnung. Ein spezielles Kündigungsentgelt nennt Pullstrom nicht. Ergibt die Schlussabrechnung ein Guthaben, weist Pullstrom es aus und zahlt es aus oder verrechnet es mit offenen Forderungen. Prüfen Sie Ihre Bankdaten im Kundenportal für eine zügige Auszahlung.
Wann bekomme ich die Kündigungsbestätigung?
Pullstrom sendet die Rückmeldung meist per E‑Mail oder über das Kundenportal, wobei kein fixes Zeitfenster genannt ist. Kommt keine Rückmeldung an, schicken Sie eine Erinnerung an postbox@pullstrom.at und verweisen Sie auf Ihren Versandbeleg. Bei anhaltender Nichtreaktion können Sie den Vorgang bei der Schlichtungsstelle Energie (E‑Control) vorlegen.
Wie lange dauert die Rückerstattung?
Pullstrom nennt keine feste Frist für Rückerstattungen; die Erstellung der Abschlussabrechnung und Auszahlung kann mehrere Wochen dauern. Prüfen Sie Ihre Bankdaten im Kundenportal, damit eine Auszahlung ohne Verzögerung erfolgen kann. Bei längerer Wartezeit wenden Sie sich mit der Schlussabrechnung an postbox@pullstrom.at.
Muss ich Geräte zurücksenden oder die Karte vernichten?
Pullstrom liefert üblicherweise keine Leihgeräte, sodass in den meisten Fällen keine Rücksendung nötig ist. Wenn Pullstrom Ihnen ein Gerät leihweise überlassen hat, folgen Sie den Rückgaberegeln im Vertrag oder in der Schlussabrechnung. Zähler gehören dem Netzbetreiber; Sie müssen sie nicht an Pullstrom zurückgeben.
Welche Auswirkungen hat die Kündigung auf offene Zahlungen und die Schufa?
Die Kündigung allein löst keine automatische Schufa‑Meldung aus; unbezahlte Schlussrechnungen können aber Inkasso‑Maßnahmen und negative Meldungen nach sich ziehen. Begleichen Sie offene Forderungen oder legen Sie fristgerecht Widerspruch mit passenden Belegen ein, wenn die Rechnung strittig ist. Dokumentieren Sie alle Zahlungen und die Abschlussabrechnung, damit Sie Forderungen schnell klären können.

Ihre Pullstrom-Kündigung ist fast versandbereit
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