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Was wir garantieren

  • Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an MAZ
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  • Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen

Was wir NICHT garantieren können

  • Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
  • Die Reaktionszeit des Anbieters
  • Einen Rückschein vom Anbieter
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Anbieter-Übersicht

Alles Wissenswerte zur Kündigung von MAZ

Warum MAZ kündigen?

Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.

Kündigungsfrist bei MAZ

Viele MAZ‑Abos haben eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Print‑Abos enthalten oft eine vertragliche Mindestlaufzeit, die vor Ablauf nicht kündbar ist.
Läuft Ihr Abo bis zum 30. April 2026, sollten Sie bei Monatsfrist spätestens am 31. März 2026 kündigen.
Prüfen Sie Ihre Rechnung oder Vertragsunterlagen und rufen Sie den Aboservice an, wenn Sie unsicher sind.

Die Vorteile von Falwo

  • Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
  • DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung

Quelle beim Anbieter

Die folgenden Anbieterlinks stammen aus der redaktionellen Falwo-Recherche zu MAZ und helfen, Kontakt- oder Kündigungswege direkt zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von MAZ – kurz beantwortet.

Grundlegende Fragen zur Kündigung

Wie kann ich Märkische Allgemeine (MAZ) kündigen?

Sie können Ihr MAZ‑Abo per E‑Mail an aboservice@maz-online.de, postalisch an Postfach 60 11 53, 14411 Potsdam oder per Fax beenden.
Sie können ebenso telefonisch unter 0331 2840377 oder online über https://abo.maz-online.de/abo-kuendigen beziehungsweise über "Mein Konto" das Abo beenden.
Nennen Sie Name, Anschrift, Kundennummer und gewünschtes Beendigungsdatum und fordern Sie eine Bestätigung an.
Bei postalischer Absendung fügen Sie Ihre eigenhändige Unterschrift bei und bewahren Sie die gesendete Mail als Beleg auf.

Was passiert wenn ich Märkische Allgemeine (MAZ) kündige?

Ihr Abo läuft bis zum Ende der bereits bezahlten Abrechnungsperiode weiter.
Die gedruckte Zeitung erhalten Sie bis zum gewählten Beendigungsdatum, digitale Zugänge wie MAZ+ bleiben bis zum Ende des bezahlten Monats aktiv.
Bei Zustellproblemen bietet MAZ üblicherweise Gutschriften oder Gutscheine an; bitten Sie um eine Empfangsbestätigung mit dem konkreten Enddatum.

Welche Kündigungsvorlage gibt es für Märkische Allgemeine (MAZ)?

Nutzen Sie ein kurzes Muster mit vollständigem Namen, Anschrift, Kundennummer oder Vertragsnummer, Datum und gewünschtem Beendigungsdatum.
Bei postalischem Versand fügen Sie Ihre eigenhändige Unterschrift bei.
Bei Sonderkündigungen legen Sie passende Belege, etwa Meldebescheinigung oder Sterbeurkunde, bei.
Bitten Sie im Schreiben ausdrücklich um eine schriftliche Zusage des Beendigungszeitpunkts und bewahren Sie diese auf.

Kann Märkische Allgemeine (MAZ) meinen Vertrag kündigen?

Der Verlag kann unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei erheblicher Vertragsverletzung oder Zahlungsverzug, das Vertragsverhältnis beenden.
Die konkreten Regeln finden Sie in Ihren AGB; verlangen Sie bei Bedarf eine schriftliche Begründung vom Aboservice.
Bei strittigen Punkten können Verbraucherberatungen oder Schlichtungsstellen unterstützen.

Kann ich Märkische Allgemeine (MAZ) in der App kündigen?

Eine Kündigung über die MAZ‑App gilt nicht als offizieller Weg.
MAZ+ beenden Sie über das Online‑Formular oder den Bereich "Mein Konto".
Haben Sie das Abo über einen App‑Store abgeschlossen, beenden Sie es in Ihrem Apple‑ bzw. Google‑Konto.
Wenden Sie sich bei Problemen an das Online‑Formular oder den Aboservice.

Wie erreiche ich den Aboservice von Märkische Allgemeine (MAZ)?

Sie erreichen den Aboservice per E‑Mail an aboservice@maz-online.de, telefonisch unter 0331 2840377 und postalisch an Postfach 60 11 53, 14411 Potsdam.
Das Online‑Kündigungsformular finden Sie unter https://abo.maz-online.de/abo-kuendigen.
Halten Sie Ihre Kundennummer bereit, damit die Mitarbeiter Ihr Abo schnell finden.
Bei telefonischer Kontaktaufnahme verlangen Sie am Ende eine Vorgangsnummer oder eine Empfangsbestätigung als Nachweis.

Kündigungsfristen & Widerruf

Wie lange vorher muss ich Märkische Allgemeine (MAZ) kündigen?

Viele MAZ‑Abos haben eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Print‑Abos enthalten oft eine vertragliche Mindestlaufzeit, die vor Ablauf nicht kündbar ist.
Läuft Ihr Abo bis zum 30. April 2026, sollten Sie bei Monatsfrist spätestens am 31. März 2026 kündigen.
Prüfen Sie Ihre Rechnung oder Vertragsunterlagen und rufen Sie den Aboservice an, wenn Sie unsicher sind.

Kann ich meinen Märkische Allgemeine (MAZ)-Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

Für MAZ‑Abos gilt kein einheitliches 14‑tägiges Widerrufsrecht.
Bei bestimmten Fernabsatzabschlüssen oder Bestellwegen kann jedoch ein Widerrufsrecht bestehen.
Prüfen Sie die Bestellbestätigung und Ihre AGB oder kontaktieren Sie den Aboservice, wenn Sie kurz nach Abschluss widerrufen möchten.
Für über App‑Stores laufende Abos gelten zusätzlich die Regeln von Apple und Google.

Kann ich das Kündigungsdatum bei Märkische Allgemeine (MAZ) vorausdatieren?

Sie können im Schreiben ein gewünschtes Beendigungsdatum angeben.
Ob das Datum wirksam wird, hängt von den vertraglichen Fristen ab.
Bei postalischer Absendung denken Sie an Ihre eigenhändige Unterschrift.
Bei Sonderkündigungen fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung mit dem konkreten Datum an.

Bis wann muss ich MAZ+ kündigen, damit es sich nicht verlängert?

MAZ+ läuft monatlich und verlängert sich automatisch, wenn Sie nicht kündigen.
Die Kündigung muss spätestens zum Ende des laufenden Abomonats erfolgen, also bis 23:59 Uhr am letzten Tag des Abomonats.
Beispiel: Läuft Ihr bezahlter MAZ+‑Monat bis zum 30. April 2026, müssen Sie spätestens bis 23:59 Uhr am 30. April 2026 kündigen.
Am schnellsten erledigen Sie das über "Mein Konto" nach dem Login.

Welche Mindestlaufzeit gilt für Print‑Abos?

Print‑Abos können eine vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit haben.
In diesem Fall ist eine vorzeitige Abbestellung meist nicht möglich.
Die konkrete Laufzeit finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der Rechnung; beim Aboservice erhalten Sie Auskunft.
Nennen Sie in der Kündigung das gewünschte Vertragsende und bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung.

Wie kündige ich mein Probeabo bei Märkische Allgemeine (MAZ)?

Probeabos laufen zeitlich begrenzt und können automatisch in ein kostenpflichtiges Abo übergehen.
Kündigen Sie ein Probeabo rechtzeitig über "Mein Konto" oder per E‑Mail an aboservice@maz-online.de, bevor die Probezeit endet.
Merken Sie sich das Enddatum, zum Beispiel Ende Mai 2026, und kündigen Sie rechtzeitig.

Ablauf, Kontakt & Kündigungswege

Wie kann ich mein MAZ‑Abo per E‑Mail kündigen?

MAZ akzeptiert Kündigungen per E‑Mail an aboservice@maz-online.de.
Ein kurzer Text in der Nachricht genügt meist als schriftliche Erklärung.
Nennen Sie Name, Anschrift, Kundennummer oder Vertragsnummer und das gewünschte Beendigungsdatum.
Bewahren Sie die gesendete Mail als Beleg auf und fordern Sie bei Bedarf eine Empfangsbestätigung an.

Kann ich Märkische Allgemeine (MAZ) per Post kündigen?

Senden Sie Ihr unterschriebenes Kündigungsschreiben an Märkische Verlags- und Druck‑Gesellschaft mbH, Postfach 60 11 53, 14411 Potsdam.
Das Schreiben sollte Name, Anschrift, Kundennummer und das gewünschte Beendigungsdatum enthalten.
Bei postalischer Kündigung ist Ihre eigenhändige Unterschrift nötig.
Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein, wenn Sie einen Zustellnachweis wünschen.

Kann ich Märkische Allgemeine (MAZ) telefonisch kündigen?

Ja, eine telefonische Kündigung ist beim Aboservice unter 0331 2840377 möglich.
Halten Sie Ihre Kundennummer bereit, damit Ihr Abo schnell gefunden wird.
Bitten Sie am Ende des Gesprächs um eine Vorgangsnummer oder eine Empfangsbestätigung als Nachweis.
Beachten Sie mögliche abweichende Geschäftszeiten und fragen Sie beim Anruf nach den aktuellen Zeiten.

Kann ich Märkische Allgemeine (MAZ) online kündigen?

Ja, Sie können Ihr Abo online über https://abo.maz-online.de/abo-kuendigen oder über "Mein Konto" beenden.
Online‑Kündigungen sind oft am schnellsten, besonders für MAZ+.
Wenn Sie sich nicht einloggen können, prüfen Sie Ihre Zugangsdaten oder fordern Sie Hilfe beim Aboservice an.
Speichern Sie die Bestätigungsseite oder den Vorgang als Beleg.

Wie kündige ich, wenn das Abo über App Store / Google Play abgeschlossen wurde?

Haben Sie das Abo im Apple App Store oder bei Google Play abgeschlossen, beenden Sie es direkt in Ihrem jeweiligen Konto.
MAZ kann Store‑Abonnements in der Regel nicht selbst im Shop beenden.
Fallen dennoch Gebühren an, wenden Sie sich mit Belegen an aboservice@maz-online.de oder 0331 2840377.
Geben Sie Datum und Kontoangaben an, damit der Aboservice Ihren Fall schneller prüfen kann.

Welche Adresse nutze ich zum Kündigen von Märkische Allgemeine (MAZ)?

Für postalische Kündigungen nutzen Sie: Märkische Verlags- und Druck‑Gesellschaft mbH, Postfach 60 11 53, 14411 Potsdam.
Für E‑Mail‑Kündigungen senden Sie an aboservice@maz-online.de, das Online‑Formular finden Sie unter https://abo.maz-online.de/abo-kuendigen.
Bei postalischer Kündigung vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift und verlangen Sie bei Bedarf einen Zustellnachweis.

Wie kündige ich die Produkt‑Varianten (MAZ+, Print, E‑Paper) von Märkische Allgemeine (MAZ)?

So kündigen Sie die verschiedenen Produkte:

  • MAZ+: Im Benutzerkonto "Mein Konto" oder über das Online‑Formular bis spätestens zum Monatsende beenden.
  • Print/E‑Paper: Per E‑Mail, Post oder Telefon mit Kundennummer und gewünschtem Beendigungsdatum beenden; prüfen Sie mögliche Mindestlaufzeiten.
  • Kombi‑Abos: Geben Sie klar an, welche Komponente Sie beenden möchten.

Was muss im Märkische Allgemeine (MAZ)-Kündigungsschreiben stehen?

Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name, aktuelle Anschrift, Kundennummer/Vertragsnummer und Datum.
  • Gewünschtes Beendigungsdatum; bei postalischem Versand legen Sie Ihre eigenhändige Unterschrift bei.
  • Bei Sonderkündigungen fügen Sie passende Unterlagen wie Meldebescheinigung oder Sterbeurkunde bei und bitten um eine schriftliche Rückmeldung.

Sonderfälle: Preiserhöhung, Umzug & Sterbefall

Kann ich bei Preiserhöhung Märkische Allgemeine (MAZ) kündigen?

Bei angekündigter Beitragserhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.
Kündigen Sie unter Hinweis auf die Preiserhöhungsmitteilung und legen Sie diese als Beleg bei.
Achten Sie auf die genannte Frist und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung an.
Oft bietet der Verlag Alternativoptionen an; prüfen Sie diese.

Kann ich bei Umzug ins Ausland Märkische Allgemeine (MAZ) kündigen?

Ein Umzug, besonders ins Ausland, kann ein Sonderkündigungsgrund sein.
Legen Sie als Beleg eine Meldebescheinigung oder die Kündigungsbestätigung des Mietvertrags bei.
Manchmal lässt sich das Abo übertragen oder nach Absprache fortführen.
Klären Sie die Optionen mit dem Aboservice und nennen Sie das neue Land sowie das gewünschte Beendigungsdatum.

Wie kündige ich Märkische Allgemeine (MAZ) im Todesfall?

Im Todesfall besteht üblicherweise ein Sonderkündigungsrecht; Angehörige oder Erben können das Abo schriftlich beenden.
Fügen Sie Sterbeurkunde oder Erbschein bei.
Senden Sie die Unterlagen an aboservice@maz-online.de oder per Post an Postfach 60 11 53, 14411 Potsdam.
Bei Anliegen durch Dritte fügen Sie eine Vollmacht hinzu und verlangen Sie eine Bestätigung des Vertragsendes.

Wie funktioniert eine außerordentliche Kündigung bei Märkische Allgemeine (MAZ)?

Eine außerordentliche Kündigung kommt bei schwerwiegenden Gründen wie dauerhafter Schlechtleistung oder Insolvenz in Betracht.
Setzen Sie dem Anbieter zunächst eine angemessene Frist zur Nachbesserung und dokumentieren Sie die Mängel sowie den Schriftverkehr.
Reichen Sie Belege und Schriftverkehr ein und fordern Sie eine rasche Stellungnahme an.
Bleibt die Situation ungelöst, erklären Sie die außerordentliche Kündigung unter Bezug auf Ihre Dokumentation.

Kann ich bei mangelnder Zustellung Märkische Allgemeine (MAZ) außerordentlich kündigen?

Wiederholte, nachgewiesene Nichtzustellung kann einen Kündigungsgrund darstellen; in der Regel sollten Sie dem Verlag zuvor eine angemessene Nachfrist zur Verbesserung setzen.
Dokumentieren Sie Ausfälle (Datum, Fotos, Meldungen) und fordern Sie zunächst Gutschriften oder Nachlieferung.
Halten die Probleme an, reichen Sie die außerordentliche Kündigung mit den Belegen ein.
Fordern Sie eine Bestätigung der Gutschrift oder des Vertragsendes an.

Was mache ich, wenn ich meine Kundennummer nicht finde?

Fehlt die Kundennummer, nennen Sie in der Kündigung vollständigen Namen und aktuelle Anschrift.
Fügen Sie Ihr Geburtsdatum und einen Zahlungsnachweis wie eine frühere Rechnung oder einen Kontoauszug bei.
Senden Sie die Unterlagen an aboservice@maz-online.de oder per Post und ergänzen Sie im Betreff "Kündigung ohne Kundennummer".
Telefonisch lässt sich die Identifikation oft vorab klären; halten Sie die Unterlagen dann griffbereit.

Kann ein Dritter (Vollmacht / Erben) für mich kündigen?

Ja, Dritte können mit einer schriftlichen Vollmacht für Sie kündigen.
Im Erbfall sind zusätzlich Erbschein oder Sterbeurkunde beizufügen.
Die Vollmacht sollte Name, Umfang der Befugnis und Unterschrift enthalten.
Senden Sie Vollmacht zusammen mit einem Identitätsnachweis an den Aboservice und verlangen Sie eine Empfangsbestätigung.

Nach der Kündigung: Geld, Daten & Vertragsende

Bekomme ich mein Geld zurück wenn ich Märkische Allgemeine (MAZ) kündige?

Eine pauschale anteilige Rückerstattung ist nicht vorgesehen.
Bei Zustellproblemen gewährt MAZ üblicherweise Gutschriften oder Gutscheine für ausgefallene Tage.
Wünschen Sie eine Rückzahlung, wenden Sie sich an den Aboservice mit Angaben zu bereits bezahlten Zeiträumen und fordern Sie eine Prüfung an.
Stoppen Sie unberechtigte SEPA‑Abbuchen nach Vertragsende gegebenenfalls über Ihre Bank.

Wie lange dauert die Rückerstattung?

Für Rückerstattungen gibt es keine allgemeine Fristangabe; die Dauer variiert je nach Einzelfall.
Bearbeitungszeiten hängen vom Einzelfall und dem Zahlungsweg ab.
Fragen Sie beim Aboservice nach dem voraussichtlichen Zeitraum und verlangen Sie eine schriftliche Zusage zur Bearbeitung.
Prüfen Sie anschließend Ihre Kontoauszüge, da Banklaufzeiten zusätzliche Zeit benötigen.

Wie lange habe ich noch Zugriff auf MAZ+ nach der Kündigung?

Sie behalten den Zugriff auf MAZ+ bis zum Ende der bereits bezahlten Abrechnungsperiode.
Bei monatlicher Abrechnung bleibt Ihr Zugang bis zum Ende des bezahlten Monats aktiv.
Beispiel: Kündigen Sie im April 2026, bleibt MAZ+ in der Regel bis zum 30. April 2026 aktiv.

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HB

Geprüft & verfasst von

Henry Bach · Content-Manager Abonnements

Veröffentlicht

27. Oktober 2026