Kündigen Sie DREWAG ohne Aufwand
Wir erstellen ein rechtlich gültiges Kündigungsschreiben für Sie und versenden es in Ihrem Namen. Kein Anrufen oder Selbstschreiben nötig.

Unsere Garantien und Grenzen
Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht
Was wir garantieren
- Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an DREWAG
- Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
- Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
- Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
- Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen
Was wir NICHT garantieren können
- Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
- Die Reaktionszeit des Anbieters
- Einen Rückschein vom Anbieter
- Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
- Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert
Anbieter-Übersicht
Alles Wissenswerte zur Kündigung von DREWAG
Warum DREWAG kündigen?
Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.
Kündigungsfrist bei DREWAG
Die Kündigungsfrist hängt vom Tarif ab. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit beträgt sie meist einen Monat; manche Standardtarife nennen zwei Wochen. Bestimmte Fix-Gastarife sehen sechs Wochen vor; versäumen Sie die Frist, verlängert sich das Vertragsverhältnis meist automatisch um zwölf Monate. Prüfen Sie die genaue Frist in Ihrer Vertragsbestätigung oder auf der letzten Rechnung.
Die Vorteile von Falwo
- Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
- DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung
Quelle beim Anbieter
Die folgenden Anbieterlinks stammen aus der redaktionellen Falwo-Recherche zu DREWAG und helfen, Kontakt- oder Kündigungswege direkt zu prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von DREWAG – kurz beantwortet.
Grundlegende Fragen zur Kündigung
Welche Firma steckt hinter DREWAG?
DREWAG steht für DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH. Das kommunale Unternehmen versorgt Dresden mit Strom, Gas und Wasser. Es betreibt lokale Infrastruktur und bietet regionale Dienstleistungen sowie Kundenservice an. Das Unternehmen entstand 1930 und ist Ihr Ansprechpartner vor Ort für Vertragsfragen.
Wie seriös ist DREWAG?
DREWAG ist ein kommunales Versorgungsunternehmen mit langer Tradition und Sitz in Dresden. Es unterliegt regulatorischen Vorgaben und veröffentlicht Produkt- und Vertragsinformationen offen. Beschwerden bearbeitet DREWAG in der Regel innerhalb von vier Wochen. Für Vertragsfragen steht der Kundenservice zur Verfügung; das Unternehmen operiert lokal und stellt zentrale Ansprechpartner bereit.
Wie erreiche ich DREWAG?
Sie erreichen DREWAG per E‑Mail an service-drewag@sachsenenergie.de oder telefonisch unter 0351 860-4444. Die Postanschrift lautet DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH, Friedrich‑List‑Platz 2, 01069 Dresden. Viele Anliegen klären Sie auch über das Online-Kontaktformular im Kundenportal. Bewahren Sie bei Kündigungen einen Versandnachweis oder eine Formularbestätigung auf.
Welche Angaben brauche ich für die Kündigung?
Geben Sie im Schreiben immer alle Pflichtangaben an.
- Vollständiger Name, aktuelle Anschrift und Kundennummer/Vertragsnummer.
- Zählernummer und letzter Zählerstand mit Datum.
- Gewünschtes Vertragsende, falls bekannt.
- Bei Umzug: alte und neue Adresse sowie Auszugs- und Einzugsdatum.
- Bei Sonderkündigungen fügen Sie die Preisanpassungsmitteilung bei und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Enddatums an.
Welche Vorlage gibt es für die DREWAG Kündigung?
DREWAG bietet Mustertexte für E‑Mail, Einschreiben und Fax mit allen Pflichtangaben. Fügen Sie optional Unterlagen wie Preisanpassung, Sterbeurkunde oder Umzugsnachweis bei. Schreiben Sie im Betreff klar "Kündigung Vertrag Nr. …" und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Spezifische Vorlagen für Preiserhöhung, Umzug oder Todesfall enthalten passende Formulierungen und Checklisten.
Kann DREWAG meinen Vertrag kündigen?
Ja, DREWAG kann den Vertrag bei bestimmten Gründen beenden, zum Beispiel bei Nichtzahlung oder schweren Vertragsverletzungen. Gründe und Fristen regeln die AGB. Bei Streitfällen erhalten Sie üblicherweise eine schriftliche Begründung. Bei Fragen zur Rechtmäßigkeit kontaktieren Sie den Kundenservice unter 0351 860-4444.
Kündigungsfristen & Widerruf
Welche Kündigungsfrist hat DREWAG?
Die Kündigungsfrist hängt vom Tarif ab. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit beträgt sie meist einen Monat; manche Standardtarife nennen zwei Wochen. Bestimmte Fix-Gastarife sehen sechs Wochen vor; versäumen Sie die Frist, verlängert sich das Vertragsverhältnis meist automatisch um zwölf Monate. Prüfen Sie die genaue Frist in Ihrer Vertragsbestätigung oder auf der letzten Rechnung.
Welche Mindestlaufzeit gibt es bei DREWAG?
Mindestlaufzeiten hängen vom Tarif ab. Einige Gastarife, etwa Dresdner.Erdgas.Fix, haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten; andere Tarife laufen unbefristet. Vertragsbeginn, Laufzeit und erste Kündigungsmöglichkeiten entnehmen Sie Ihrer Vertragsbestätigung und den AGB. Nach Ablauf der Mindestfrist können Sie das Vertragsverhältnis mit der vertraglich vereinbarten Frist beenden.
Kann ich meinen DREWAG‑Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht typischerweise bei Fernabsatzverträgen, gilt aber nicht automatisch für jeden Energievertrag. DREWAG weist in der Vertragsbestätigung auf ein Widerrufsrecht hin, falls es zutrifft. Achten Sie auf die Widerrufsbelehrung in der Vertragsbestätigung, um Frist und Form zu kennen. Ergibt sich ein Widerrufsrecht, senden Sie den Widerruf fristgerecht schriftlich per E‑Mail oder Fax.
Was passiert wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Verpassen Sie die vertragliche Kündigungsfrist, verlängert sich das Vertragsverhältnis häufig automatisch um zwölf Monate. Für Verträge mit Abschluss ab dem 01.03.2022 gilt bei automatischer Verlängerung eine vier-Wochen-Kündigungsregelung. Planen Sie Ihre Kündigung deshalb rechtzeitig und tragen Sie das Vertragsende in Ihren Kalender ein.
Kann ich das Kündigungsdatum bei DREWAG vorausdatieren?
Sie können im Schreiben ein gewünschtes Vertragsende angeben; rechtlich gilt jedoch die vertraglich vereinbarte Frist. Bei Umzug ist als Enddatum häufig das Auszugsdatum üblich; formulieren Sie das Datum eindeutig, zum Beispiel "gewünschtes Vertragsende 15.04.2026". Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung des Beendigungszeitpunkts an. Bei Sonderkündigungen wie Preiserhöhung oder Todesfall gelten abweichende Wirksamkeitszeitpunkte.
Ablauf, Kontakt & Kündigungswege
Wie kann ich DREWAG kündigen?
Die Kündigung muss in Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief - erfolgen. Zulässige Wege sind auch das Online-Kontaktformular oder der Kündigungsbutton im Kundenportal; ein Anruf dient nur der Auskunft. Versenden Sie Einschreiben, wenn Sie einen rechtsverbindlichen Beleg wünschen, und bewahren Sie Sendebelege oder eine E‑Mail‑Sendebestätigung auf.
Kann ich DREWAG per E‑Mail kündigen?
Ja, DREWAG akzeptiert Kündigungen per E‑Mail an service-drewag@sachsenenergie.de. Nutzen Sie einen klaren Betreff wie "Kündigung Vertrag Nr. …" und nennen Sie Kundennummer sowie Zählernummer. Speichern Sie die gesendete Nachricht und fordern Sie eine Empfangsbestätigung an. Hängen Sie bei Sonderkündigungen wie Preiserhöhung die Preisanpassungsmitteilung als Beleg an.
Kann ich DREWAG online kündigen?
Ja, DREWAG bietet ein Online-Kontaktformular und einen Kündigungsbutton im Kundenportal. Speichern Sie die Formularbestätigung oder machen Sie einen Screenshot als Beleg. Bei Sonderkündigungen ergänzen Sie die Online-Einreichung schriftlich per E‑Mail oder Einschreiben mit den erforderlichen Unterlagen. Das Formular fragt in der Regel alle Pflichtangaben ab.
Kann ich DREWAG per Fax kündigen?
Sie können Fax für die Kündigung nutzen. Die Nummern lauten +49 351 860 4545 oder +49 351 860 4810. Senden Sie das Fax mit klarer Betreffzeile und nennen Sie Kundennummer sowie Zählernummer. Behalten Sie das Sendeprotokoll als Beleg und kombinieren Sie Fax bei Bedarf mit E‑Mail oder Einschreiben.
Kann ich DREWAG per Post kündigen?
Ja, Sie können schriftlich per Brief kündigen; die Postanschrift lautet DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH, Friedrich‑List‑Platz 2, 01069 Dresden. Für einen rechtsverbindlichen Beleg empfiehlt sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein. Fügen Sie alle Pflichtangaben und ggf. Unterlagen bei und bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung mit Angabe des Beendigungsdatums.
Wie kündige ich den Strom‑/Gas‑Tarif bei DREWAG?
Nennen Sie in der Kündigung Name, Kundennummer und Zählernummer. Geben Sie außerdem den letzten Zählerstand und das Auszugs- beziehungsweise Übergabedatum an. Bei Umzug geben Sie alte und neue Adresse an und teilen Sie dem neuen Versorger den gewünschten Lieferbeginn mit. Weisen Sie beim Wechsel wegen Preiserhöhung ausdrücklich auf Ihr Sonderkündigungsrecht hin und fügen Sie die Preisanpassungsmitteilung als Beleg bei.
Wann kommt die Kündigungsbestätigung?
DREWAG sendet üblicherweise eine schriftliche Rückmeldung zur Kündigung. Die Bearbeitung kann bis zu 28 Tage dauern; DREWAG beantwortet Verbraucheranfragen oft binnen vier Wochen. Wenn Sie am 15.04.2026 kündigen, sollten Sie innerhalb von etwa vier Wochen eine Rückmeldung erhalten. Erhalten Sie keine Rückmeldung, fordern Sie schriftlich den Eingangsbeleg an und dokumentieren Sie alle Kontakte.
Sonderfälle: Preiserhöhung, Umzug & Todesfall
Wie funktioniert die Sonderkündigung bei Preiserhöhung?
Bei Preiserhöhungen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu; Sie können bis zum Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise kündigen. DREWAG kündigt die Preisanpassung schriftlich an, meist mindestens vier Wochen vorher. In Ihrer Kündigung verweisen Sie auf das Sonderkündigungsrecht und fügen die Preisanpassungsmitteilung als Beleg bei. Beachten Sie, dass ein vorzeitiges Vertragsende den Anspruch auf an Boni geknüpfte Leistungen beeinflussen kann.
Kann ich DREWAG kündigen bei Umzug ins oder aus dem Belieferungsgebiet?
Bei Umzug innerhalb oder außerhalb des Belieferungsgebiets steht Ihnen in der Regel ein Kündigungsrecht zu. Melden Sie Auszugsdatum, letzten Zählerstand und die neue Adresse. Die Frist ist tarifabhängig; manche Tarife sehen zwei Wochen vor, andere bis zu sechs Wochen. Legen Sie Umzugsunterlagen bei und fordern Sie die Schlussabrechnung mit Angabe des Übergabedatums an.
Wie kündige ich DREWAG im Todesfall?
Im Todesfall besteht ein Sonderkündigungsrecht; senden Sie eine Kopie der Sterbeurkunde an DREWAG. Teilen Sie den letzten Zählerstand, das Übergabedatum und eine Kontaktadresse für die Schlussrechnung mit. Eine erste Mitteilung ohne formelle Unterschrift der Erben reicht oft aus; DREWAG verlangt zur Abwicklung jedoch die passenden Unterlagen. Die Schlussabrechnung erstellt DREWAG zum angegebenen Übergabedatum.
Kann ich als Gewerbekunde meinen DREWAG‑Vertrag kündigen?
Für Gewerbekunden gelten meist abweichende vertragliche Regelungen und Kündigungsfristen. Prüfen Sie die für Ihren Vertrag geltenden AGB oder nehmen Sie Kontakt zum Kundenservice unter 0351 860-4444 auf. Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Vereinbarungen und gegebenenfalls handelsrechtliche Regeln. Klärungsbedarf besprechen Sie empfehlenswert telefonisch oder schriftlich mit dem Service.
Kann ich die Grundversorgung kündigen?
Grundversorgungsverträge können Sie kündigen; meist gelten hier kurze Fristen, häufig zwei Wochen. Wechselt ein anderer Anbieter, übernimmt er in der Regel die Anmeldung. Die Versorgung bleibt in der Übergangszeit durch den Grundversorger sichergestellt. Prüfen Sie die konkrete Frist in Ihren Vertragsunterlagen oder erfragen Sie sie bei der Hotline.
Kann ich eine Vertragsübernahme bei DREWAG durchführen statt kündigen?
Eine Vertragsübernahme ist grundsätzlich möglich, wenn DREWAG und ggf. der Netzbetreiber zustimmen. Dafür benötigen Sie meist eine schriftliche Vereinbarung und die Zustimmung des neuen Vertragspartners. Eine Übernahme eignet sich, wenn der bisherige Vertragsinhaber in der Wohnung bleibt und Sie den Vertrag auf eine andere Person übertragen wollen. Klärendetails wie Zahlungspflichten und Fristen besprechen Sie mit dem Kundenservice.
Wie gehe ich bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung vor?
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung wegen Preiserhöhung, Umzug oder Todesfall nutzen Sie das jeweilige Sonderkündigungsrecht und fügen passende Unterlagen bei. Bei sonstigen vorzeitigen Beendigungen prüfen Sie die AGB auf mögliche Entschädigungs- oder Rückforderungsklauseln, besonders bei Boni. Dokumentieren Sie alle Schritte und senden Sie die Kündigung schriftlich per E‑Mail oder Einschreiben. Fordern Sie eine schriftliche Zusage zum Beendigungsdatum an.
Nach der Kündigung: Geld, Daten & Vertragsende
Was passiert mit meinem Guthaben wenn ich DREWAG kündige?
Guthaben verrechnet DREWAG mit der Schlussrechnung und zahlt positives Guthaben aus. Die Abschlussrechnung erstellt DREWAG zum Ende des Lieferverhältnisses. Beachten Sie, dass Neukundenboni oft an eine Mindestvertragslaufzeit gebunden sind und bei vorzeitiger Beendigung entfallen können. Geben Sie in der Kündigung Ihre Bankverbindung an, damit Rückzahlungen mit der Schlussrechnung erfolgen.
Was passiert mit dem Neukundenbonus wenn ich DREWAG kündige?
Neukundenboni zahlt DREWAG üblicherweise mit der Schlussrechnung aus, sind aber oft an eine Mindestvertragslaufzeit gebunden. Bei vorzeitiger Beendigung, etwa durch Umzug oder Sonderkündigung, kann der Anspruch auf den Bonus entfallen. Prüfen Sie die Bonusbedingungen in Ihren Vertragsunterlagen und klären Sie offene Punkte mit dem Kundenservice.
Wie lange dauert die Rückerstattung?
Rückerstattungen erfolgen mit der Schlussabrechnung zum Vertragsende. DREWAG bearbeitet Rückfragen und nennt meist eine Frist von bis zu 28 Tagen. Wenn die Auszahlung länger dauert, fordern Sie schriftlich eine Statusmeldung an und dokumentieren Sie Ihre Kommunikation. Bei anhaltenden Problemen können Sie die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
Was passiert mit meinen Daten nach der Kündigung?
DREWAG stellt Rechnungen und Abrechnungsinformationen online bereit. Onlinerechnungen sind in der Regel für einen festgelegten Zeitraum im Kundenportal abrufbar, zum Beispiel 36 Monate. Personendaten verarbeitet DREWAG nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben und speichert sie für Abrechnungs- und Archivzwecke. Für Auskünfte zur Datenverarbeitung wenden Sie sich an service-drewag@sachsenenergie.de.
Was kann ich tun wenn die Schlussrechnung geschätzt wurde?
Wenn Sie keinen Zählerstand meldeten, erstellt DREWAG eine Schätzung. Melden Sie unverzüglich den tatsächlichen Zählerstand mit Datum und legen Sie Fotos oder Ableseprotokolle als Beleg vor. Fordern Sie eine korrigierte Abrechnung an, falls nötig. Bleibt die Angelegenheit strittig, können Sie Schlichtungsstellen oder Verbraucherschutzorganisationen einschalten.
Muss ich Geräte oder Karten nach der Kündigung zurücksenden?
In der Regel müssen Sie keine Karten oder Messtechnik an DREWAG zurücksenden, sofern dies nicht vertraglich vereinbart ist. Bei gemieteter Messtechnik regelt der Vertrag die Rücksendung; klären Sie Rückgabe und Rücksendekosten vorab schriftlich. Dokumentieren Sie Absprachen und bewahren Sie Versandbelege auf, falls eine Rücksendepflicht besteht.

Ihre DREWAG-Kündigung ist fast versandbereit
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