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  • Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an Sorglosstrom
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  • Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
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  • Einen Rückschein vom Anbieter
  • Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
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Anbieter-Übersicht

Alles Wissenswerte zur Kündigung von Sorglosstrom

Warum Sorglosstrom kündigen?

Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.

Kündigungsfrist bei Sorglosstrom

Die reguläre Kündigungsfrist beträgt je nach Tarif in der Regel 1 bis 3 Monate. Viele Tarife haben eine Mindestlaufzeit von oft 2 Jahren. Bei versäumter Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis häufig automatisch um 12 Monate. Seit dem 01.03.2022 gelten Einschränkungen bei automatischen Verlängerungen; in bestimmten Fällen kann eine Frist von vier Wochen relevant sein.

Die Vorteile von Falwo

  • Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
  • DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung

Quelle beim Anbieter

Die folgenden Anbieterlinks stammen aus der redaktionellen Falwo-Recherche zu Sorglosstrom und helfen, Kontakt- oder Kündigungswege direkt zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von Sorglosstrom – kurz beantwortet.

Grundlegende Fragen zur Kündigung

Wie kann ich sorglosstrom kündigen?

Sie können SorglosStrom / SorglosGas über das Online‑Formular kündigen: https://sorglos-energy.de/vertrag-kuendigen/. Alternativ nutzen Sie info@sorglos-strom.de, einen Brief an Energy2day GmbH, Seeholzenstr. 12, 82166 Gräfelfing, Fax oder das Telefon +49 89 70809988 10. Online‑Formular, E‑Mail und Fax gelten meist als Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief. Für die Schriftform benötigen Sie einen Brief; senden Sie ihn per Einschreiben als Beleg.

Was passiert wenn ich SorglosStrom / SorglosGas kündige?

Sie erhalten nach Ihrer Kündigung in der Regel unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E‑Mail, falls Sie eine Adresse angegeben haben. SorglosStrom verrechnet Überzahlungen mit der Schluss‑/Jahresabrechnung und schreibt ein Guthaben gut oder überweist es zurück. Die Belieferung bleibt normalerweise nahtlos; bei Problemen sorgt der örtliche Grundversorger für Ersatzversorgung.

Welche Kündigungsvorlage gibt es für SorglosStrom / SorglosGas?

SorglosStrom stellt ein offizielles Kündigungsformular bereit: https://sorglos-energy.de/vertrag-kuendigen/. Das Formular verlangt Pflichtfelder wie Name, Anschrift, Vertragsnummer und Wunschdatum. Geben Sie zusätzlich die Zählernummer an und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Beendigungszeitpunkts an. Bei Umzug oder Sterbefall fügen Sie die neue Anschrift oder eine Kopie der Sterbeurkunde bei.

Kann SorglosStrom / SorglosGas meinen Vertrag kündigen?

Ja, SorglosStrom kann das Vertragsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen kündigen, etwa bei wiederholter Nichtzahlung. In der Praxis geht dem meist ein Mahnverfahren voraus. Die konkreten Kündigungsgründe und Fristen regeln die Tarifbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Reagieren Sie auf Mahnungen rechtzeitig, damit Sie eine Anbieterkündigung vermeiden.

Kann ich SorglosStrom / SorglosGas in der App kündigen?

Eine Kündigungsoption in der App ist nicht dokumentiert; als digitale Wege stehen das Kundenportal und das Online‑Kündigungsformular zur Verfügung. Nutzen Sie das Kundenportal oder senden Sie die Kündigung per E‑Mail oder Einschreiben. Bei Unklarheiten fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung zum Beendigungszeitpunkt an.

Was kostet die Kündigung bei SorglosStrom / SorglosGas?

Eine pauschale Kündigungsgebühr nennt SorglosStrom nicht. Einzelne Tarife können jedoch Sonderregelungen enthalten; die Tarifbedingungen regeln mögliche Gebühren. Überzahlungen verrechnet SorglosStrom mit der Jahresabrechnung; Guthaben schreibt das Unternehmen gut oder überweist es zurück. Konkrete Gebühren finden Sie in den Vertragsunterlagen und im Kundenportal.

Kündigungsfristen & Widerruf

Wie lange vorher muss ich SorglosStrom / SorglosGas kündigen?

Die reguläre Kündigungsfrist beträgt je nach Tarif in der Regel 1 bis 3 Monate. Viele Tarife haben eine Mindestlaufzeit von oft 2 Jahren. Bei versäumter Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis häufig automatisch um 12 Monate. Seit dem 01.03.2022 gelten Einschränkungen bei automatischen Verlängerungen; in bestimmten Fällen kann eine Frist von vier Wochen relevant sein.

Welche Mindestlaufzeit gilt bei SorglosStrom / SorglosGas?

Die Mindestlaufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif und beträgt häufig 2 Jahre. Konkrete Angaben zur Laufzeit und den Beendigungsdaten finden Sie in den Tarifbedingungen und im Kundenportal. Beachten Sie bei längeren Mindestlaufzeiten die vereinbarte Kündigungsfrist, um automatische Verlängerungen zu vermeiden.

Wann verlängert sich mein SorglosStrom / SorglosGas‑Vertrag automatisch?

Wenn Sie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhalten, verlängert sich der Vertrag in vielen Tarifen automatisch. Typischerweise beträgt die automatische Verlängerung 12 Monate. Seit 2022 gelten geänderte Regelungen, die automatische Verlängerungen begrenzen können. Das genaue Verlängerungsdatum finden Sie in den Tarifbedingungen und im Kundenportal.

Kann ich meinen SorglosStrom / SorglosGas‑Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

Ein generelles 14‑tägiges Widerrufsrecht ist nicht einheitlich dokumentiert. Es gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei Verbraucherverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden. Widerrufsrechte und der Fristbeginn sind vertragsspezifisch geregelt. Das Kundenportal oder Ihre Vertragsunterlagen nennen die konkreten Fristen und Voraussetzungen.

Kann ich das Kündigungsdatum bei SorglosStrom / SorglosGas vorausdatieren?

Ja, das Online‑Formular bietet die Wahl zwischen "nächstmöglichem Zeitpunkt" und einem Wunschdatum. Bei schriftlicher Kündigung können Sie ebenfalls ein bestimmtes Beendigungsdatum angeben. Geben Sie das gewünschte Datum deutlich an und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung zum Beendigungszeitpunkt an. Als Orientierungswert könnte bei Kündigung Anfang Januar der 01.04.2026 genannt werden.

Wie berechne ich das nächstmögliche Kündigungsdatum?

Das nächstmögliche Kündigungsdatum errechnet sich aus Vertragsbeginn, vereinbarter Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Addieren Sie Mindestlaufzeit und Frist zum Vertragsbeginn; Ihr Kundenportal zeigt in vielen Fällen das konkret berechnete Beendigungsdatum an. Fordern Sie bei Unklarheiten bitte eine schriftliche Zusage des Beendigungsdatums an.

Ablauf, Kontakt & Kündigungswege

Kann ich SorglosStrom / SorglosGas per E‑Mail kündigen?

Ja, Sie können per E‑Mail an info@sorglos-strom.de kündigen; bei Angabe Ihrer E‑Mail-Adresse erhalten Sie meist eine unverzügliche Empfangsbestätigung. Formulieren Sie den Betreff klar, etwa "Kündigung Vertrag [Vertragsnummer]". Nennen Sie Ihre Kundennummer, das gewünschte Beendigungsdatum und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung zum Beendigungszeitpunkt an. Bewahren Sie die gesendete E‑Mail und die Empfangsbestätigung als Beleg auf.

Kann ich SorglosStrom / SorglosGas telefonisch kündigen?

Sie erreichen den telefonischen Kundenservice unter +49 89 70809988 10; das Telefonat eignet sich für Rückfragen oder Terminvereinbarungen. Eine alleinige telefonische Kündigung sollten Sie zur Rechtssicherheit schriftlich bestätigen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner und Gesprächsinhalt. Fordern Sie anschließend eine schriftliche Rückmeldung per E‑Mail oder Post an.

Kann ich SorglosStrom / SorglosGas online kündigen?

Ja, online kündigen Sie über das offizielle Formular unter https://sorglos-energy.de/vertrag-kuendigen/. Das Formular verlangt Vertragsdaten, Kontaktinformationen und das gewünschte Beendigungsdatum. Sie wählen ordentliche oder außerordentliche Kündigung und geben bei Bedarf den Kündigungsgrund an. Speichern Sie den Versandnachweis oder machen Sie einen Screenshot des Absende‑Nachweises.

Welche Adresse nutze ich zum Kündigen von SorglosStrom / SorglosGas?

Für schriftliche Kündigungen nutzen Sie die Postanschrift: Energy2day GmbH, Seeholzenstr. 12, 82166 Gräfelfing. E‑Mails senden Sie an info@sorglos-strom.de und telefonische Auskünfte erhalten Sie unter +49 89 70809988 10. Versenden Sie per Einschreiben, dient die Postanschrift als Zustellnachweis. Geben Sie Ihre Kundennummer oder Vertragsnummer deutlich an.

Was muss im Kündigungsschreiben an SorglosStrom / SorglosGas stehen?

Im Kündigungsschreiben gehören mindestens Ihr vollständiger Name, Ihre Anschrift, Kundennummer/Vertragsnummer, das Datum des Schreibens und das gewünschte Beendigungsdatum. Geben Sie, falls vorhanden, die Zählernummer an und bei Auszug den Zählerstand (nur Stellen vor dem Komma). Bei Umzug nennen Sie alte und neue Anschrift sowie Einzugs‑/Auszugsdatum; bei Sterbefall fügen Sie entsprechende Nachweise bei. Bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung zum Beendigungszeitpunkt; eine Unterschrift ist oft nicht zwingend erforderlich.

Wie sichere ich den Kündigungsnachweis per Einschreiben, Fax oder E‑Mail?

Der rechtssicherste Beleg ist ein Einschreiben mit Rückschein. Als Alternativen dienen Fax‑Sendeberichte, E‑Mails mit Lesebestätigung oder Zeitstempel‑Screenshots aus dem Kundenportal. Bewahren Sie alle Sendeberichte, Empfangs‑ oder Versandbelege sowie Screenshots zur Dokumentation auf. Notieren Sie bei E‑Mails Datum, Uhrzeit und den versendeten Betreff als zusätzliche Unterlage.

Kann ich meinen Vertrag im Kundenportal kündigen?

Ja, im Kundenportal unter "Meine Verträge" finden Sie meist eine Funktion zur Kündigung Ihres Vertrags. Dort sind oft Kündigungsfrist, Mindestlaufzeit und das nächste Beendigungsdatum sowie weitere Vertragsdetails einsehbar. Die Portal‑Kündigung erzeugt in der Regel eine Empfangsbestätigung, die Sie als Beleg speichern sollten.

Sonderfälle: Preiserhöhung, Umzug & Sterbefall

Wann kann ich SorglosStrom / SorglosGas außerordentlich kündigen?

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei besonderen Ereignissen wie Preiserhöhungen, Umzug oder Todesfall. Die konkreten Voraussetzungen und Fristen regeln die Tarifbestimmungen. Bei Preiserhöhungen gilt meist ein 14‑tägiges Sonderkündigungsrecht ab Erhalt der Mitteilung; bei Umzug melden Sie diesen mindestens vier Wochen vor dem Auszug. Im Todesfall können Erben zeitnah kündigen und eine Kopie der Sterbeurkunde vorlegen.

Kann ich bei Preiserhöhung SorglosStrom / SorglosGas kündigen?

Ja, Preisanpassungen berechtigen in der Regel zur außerordentlichen Kündigung. Kunden haben meist 14 Tage ab Erhalt der Mitteilung Zeit, zu kündigen. Formulieren Sie die Kündigung mit Bezug auf das Schreiben zur Preiserhöhung und nennen Sie das Datum der Mitteilung. Geben Sie das gewünschte Beendigungsdatum, zum Beispiel den Tag vor Inkrafttreten, an und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung an.

Wie formuliere ich eine außerordentliche Kündigung wegen Preiserhöhung?

Formulieren Sie den Betreff deutlich, zum Beispiel "Außerordentliche Kündigung wegen Preiserhöhung". Nennen Sie das Datum der Preiserhöhungsmitteilung und erklären Sie, dass Sie Ihr Sonderkündigungsrecht ausüben. Fügen Sie Ihre Kundennummer hinzu und geben Sie das gewünschte Beendigungsdatum an. Als Beispiel können Sie den Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise angeben und eine schriftliche Rückmeldung zur Vertragsbeendigung fordern.

Wie kündige ich bei Umzug SorglosStrom / SorglosGas?

Melden Sie Ihren Umzug mindestens vier Wochen vor dem Auszug und nennen Sie alte sowie neue Anschrift. Geben Sie die Zählernummer und den Zählerstand zum Auszugstag an; die Kündigung wird frühestens zum Auszugstag wirksam. Fordern Sie eine Schlussrechnung und die Nennung des Abrechnungszeitraums an. Senden Sie die Angaben per Online‑Formular, E‑Mail oder schriftlich und bewahren Sie den Versandbeleg auf.

Wie kündige ich SorglosStrom / SorglosGas im Todesfall?

Erben oder Nachfolger melden den Todesfall möglichst zeitnah und nutzen das Sonderkündigungsrecht. Fügen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei. Nennen Sie im Schreiben die Daten des verstorbenen Vertragsinhabers, Ihre Kontaktdaten als Erbe sowie das gewünschte Beendigungsdatum. Fordern Sie eine Schlussrechnung an und geben Sie an, wohin ein mögliches Guthaben überwiesen werden soll.

Was passiert mit meinem Vertrag bei Insolvenz des Anbieters?

Bei Insolvenz des Lieferanten kann die Belieferung durch einen neuen Lieferanten fortgeführt werden oder in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers übergehen. Dokumentieren Sie Kündigungs‑ und Zahlungsbelege und notieren Sie den letzten Zählerstand für die Schlussabrechnung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur oder die Schlichtungsstelle Energie.

Was passiert mit meinem Bonus wenn ich außerordentlich kündige?

Bonuszahlungen sind oft an Mindestbelieferungszeiträume und tarifliche Bedingungen geknüpft. Bei vorzeitiger außerordentlicher Kündigung kann der Bonus regelmäßig entfallen oder zurückgefordert werden. Die genauen Regelungen zur Bonusabrechnung stehen in den Bonusbedingungen Ihres Vertrags. Fordern Sie in der Kündigung eine schriftliche Auskunft zur Bonusabrechnung an, damit die Schlussrechnung korrekt ausgewiesen wird.

Wie werde ich nach Kündigung oder Lieferausfall weiter mit Strom oder Gas versorgt?

Die Versorgung bleibt in der Regel durchgehend gewährleistet. Bei Lieferausfall oder Wegfall des Lieferanten sorgt der örtliche Netzbetreiber für Ersatzversorgung durch den Grundversorger. Ein nahtloser Übergang ist üblich, sodass kurzfristig keine Unterbrechung zu erwarten ist. Bei Fragen zur Versorgung wenden Sie sich an den Netzbetreiber oder an die Bundesnetzagentur.

Nach der Kündigung: Geld, Daten & Vertragsende

Bekomme ich mein Geld zurück wenn ich SorglosStrom / SorglosGas kündige?

Überzahlungen verrechnet SorglosStrom mit der Jahres‑/Schlussabrechnung. Ergibt sich ein Guthaben, schreibt das Unternehmen es gut oder überweist es zurück. Ob Gebühren oder Abzüge anfallen, hängt von den tariflichen Regelungen im Vertrag ab. Prüfen Sie die Schlussrechnung und fordern Sie bei Unstimmigkeiten eine detaillierte Erläuterung an.

Wie lange dauert die Rückerstattung nach der Kündigung?

Die Rückerstattung erfolgt in der Regel im Rahmen der Schluss‑/Jahresabrechnung. Realistische Zeiträume für Endabrechnung und Auszahlung liegen häufig bei etwa sechs bis acht Wochen nach Vertragsende. Kurzfristig erhalten Sie meist eine Eingangsbestätigung; die eigentliche Abrechnung benötigt Zeit für Prüfung und Buchung. Bei Verzögerungen kontaktieren Sie den Kundenservice und halten Sie Ihre Unterlagen bereit.

Wann bekomme ich die Schlussrechnung nach der Kündigung?

SorglosStrom erstellt die Schlussrechnung üblicherweise mit oder als Teil der Jahresabrechnung und rechnet den Verbrauch ab. Der genaue Ausstellungszeitraum kann variieren; üblicherweise erfolgt die Abrechnung innerhalb einiger Wochen nach Vertragsende. Achten Sie darauf, dass der korrekte Zählerstand und das Enddatum im Schreiben vermerkt sind.

Wie melde ich meinen Zählerstand bei Auszug?

Melden Sie den Zählerstand zum Auszugsdatum und geben Sie dabei die Zählernummer sowie das Ablesedatum an. Übermitteln Sie nur die Stellen vor dem Komma in kWh. Senden Sie die Meldung über das Kundenportal, per E‑Mail oder schriftlich und vermerken Sie das Datum der Ablesung. Bewahren Sie ein Foto des Zählerstandes sowie alle Versandbelege als Unterlage auf.

Was kann ich tun wenn ich keine Kündigungsbestätigung bekomme?

Erhalten Sie keine Rückmeldung, senden Sie die Kündigung erneut per E‑Mail oder als Einschreiben mit Rückschein und dokumentieren Sie den Versand. Fragen Sie telefonisch unter +49 89 70809988 10 nach dem Stand und protokollieren Sie das Gespräch. Bewahren Sie alle Belege für einen möglichen späteren Nachweis auf. Bleiben Probleme bestehen, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie oder die Verbraucherzentrale.

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HB

Geprüft & verfasst von

Henry Bach · Content-Manager Abonnements

Veröffentlicht

26. Oktober 2026