RHEINPOWER kündigen

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Unsere Garantien und Grenzen

Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht

Was wir garantieren

  • Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an RHEINPOWER
  • Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
  • Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
  • Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
  • Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen

Was wir NICHT garantieren können

  • Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
  • Die Reaktionszeit des Anbieters
  • Einen Rückschein vom Anbieter
  • Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
  • Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert

Anbieter-Übersicht

Alles Wissenswerte zur Kündigung von RHEINPOWER

Warum RHEINPOWER kündigen?

Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.

Kündigungsfrist bei RHEINPOWER

Die reguläre Frist beträgt meist einen Monat zum Ende der gewählten Vertragslaufzeit, viele Standardtarife haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Für Verträge ab dem 01.03.2022 gelten gesetzliche Grenzen, so dass bei vielen neuen Abschlüssen eine maximale Frist von vier Wochen gilt. Danach können automatisch verlängerte Verträge oft monatlich beendet werden.

Die Vorteile von Falwo

  • Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
  • DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung

Quelle beim Anbieter

Die folgenden Anbieterlinks stammen aus der redaktionellen Falwo-Recherche zu RHEINPOWER und helfen, Kontakt- oder Kündigungswege direkt zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von RHEINPOWER – kurz beantwortet.

Grundlegende Fragen zur Kündigung: Wer, wie und Kontaktmöglichkeiten

Wer steckt hinter RHEINPOWER?

RHEINPOWER ist das Energieangebot der Stadtwerke Duisburg AG. Die Stadtwerke Duisburg AG versorgen regional mit Strom und Gas und haben ihren Sitz in Duisburg. Verträge laufen direkt über die Stadtwerke Duisburg AG. Bei Fragen wenden Sie sich an die bekannten Kontaktwege von RHEINPOWER.

Ist RHEINPOWER seriös?

Ja, die Stadtwerke Duisburg AG betreiben RHEINPOWER als kommunales Energieangebot. Das Unternehmen stellt offizielle Kontaktwege bereit, darunter Telefon, E‑Mail, Fax und ein Online‑Kündigungsformular. Diese Ausstattung entspricht dem Service etablierter Versorger. Der kommunale Hintergrund spricht für Vertrauenswürdigkeit.

Wie erreiche ich RHEINPOWER?

Sie erreichen RHEINPOWER per E‑Mail an service@rheinpower.de oder telefonisch unter 0203 / 39 39 35. Per Fax erreichen Sie das Unternehmen unter 0203 604 2900, oder senden Sie Post an Stadtwerke Duisburg AG, Bungertstraße 27, 47053 Duisburg. Für Kündigungen steht das Online‑Formular unter https://www.rheinpower.de/meta/vertraege-kuendigen zur Verfügung.

Kann ich RHEINPOWER in der App kündigen?

RHEINPOWER erlaubt keine Kündigung über eine App. Das Unternehmen verlangt die Kündigung in Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief. Nutzen Sie stattdessen das Online‑Formular oder senden Sie eine schriftliche Nachricht an service@rheinpower.de. Fordern Sie eine Empfangsbestätigung an und speichern Sie diese als Beleg.

Kann RHEINPOWER meinen Vertrag kündigen?

Ja, die Stadtwerke Duisburg AG kann Verträge aus den in den AGB genannten Gründen beenden, etwa bei schweren Vertragsverletzungen. Das Unternehmen nennt konkrete Gründe und Fristen in den Vertragsbedingungen und AGB. Bei Fragen kontaktieren Sie den Kundenservice. Die Abläufe regeln die AGB.

Kündigungsfristen & Widerruf: Fristen, Laufzeit und Sonderregeln

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei RHEINPOWER?

Die reguläre Frist beträgt meist einen Monat zum Ende der gewählten Vertragslaufzeit, viele Standardtarife haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Für Verträge ab dem 01.03.2022 gelten gesetzliche Grenzen, so dass bei vielen neuen Abschlüssen eine maximale Frist von vier Wochen gilt. Danach können automatisch verlängerte Verträge oft monatlich beendet werden.

Kann ich meinen RHEINPOWER‑Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

Ja, bei Verbraucherverträgen haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Beginnt die Belieferung vor Ablauf der Frist, leisten Sie für die bereits gelieferte Energie Wertersatz. Senden Sie den Widerruf schriftlich per E‑Mail, per Fax oder per Brief.

Kann ich das Kündigungsdatum bei RHEINPOWER vorausdatieren?

Ja, Sie können im Online‑Formular oder in schriftlichen Erklärungen einen Wunschtermin angeben oder die Option "schnellstmöglicher Termin" wählen. Die tatsächliche Wirksamkeit richtet sich nach der einzuhaltenden Frist. Geben Sie das gewünschte Beendigungsdatum deutlich im Schreiben oder Formular an. Formulieren Sie das Datum klar.

Was passiert wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

Verpassen Sie die Kündigungsfrist, verlängert sich Ihr Vertrag in der Regel automatisch. Oft beträgt die Verlängerung weitere zwölf Monate oder folgt sie den Tarifregelungen. In solchen Fällen können Sie nur außerordentlich kündigen, wenn triftige Sondergründe vorliegen. Alternativ wechseln Sie zum nächstmöglichen Termin zu einem anderen Anbieter.

Welche Mindestlaufzeit haben RHEINPOWER‑Tarife?

RHEINPOWER‑Tarife haben meist eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Tarife mit Preisgarantie oder Sonderkonditionen können abweichende Laufzeiten haben oder monatlich kündbar sein. Die konkrete Laufzeit nennt Ihr gewählter Tarif im Tarifblatt und in der Vertragsbestätigung. Beachten Sie diese Angaben vor Vertragsabschluss.

Ablauf, Kontakt & Kündigungswege: E‑Mail, Formular, Fax, Post

Wie kann ich RHEINPOWER kündigen?

Sie können Ihren RHEINPOWER‑Vertrag schriftlich per E‑Mail an service@rheinpower.de oder per Fax an 0203 604 2900 beenden. Alternativ senden Sie einen Brief an Stadtwerke Duisburg AG, Bungertstraße 27, 47053 Duisburg. Oder nutzen Sie das offizielle Online‑Formular unter https://www.rheinpower.de/meta/vertraege-kuendigen. Telefonische Kündigungen erkennt RHEINPOWER nicht als schriftliche Erklärung an.

Kann ich RHEINPOWER per E‑Mail kündigen?

Ja, RHEINPOWER akzeptiert schriftliche Kündigungen per E‑Mail an service@rheinpower.de. Nennen Sie Ihre Kunden‑ oder Vertragskontonummer, die Zählernummer, Ihren vollständigen Namen, Adresse und das gewünschte Beendigungsdatum. Fordern Sie eine Kündigungsbestätigung an und speichern Sie diese als Beleg. Bewahren Sie die Rückmeldung als Nachweis auf.

Kann ich RHEINPOWER telefonisch kündigen?

Telefonisch erhalten Sie Auskünfte und Unterstützung, formelle Kündigungen akzeptiert RHEINPOWER jedoch nicht. Reichen Sie die Kündigung schriftlich per E‑Mail, Fax, Brief oder über das Online‑Formular ein. Die Telefonnummer für Auskünfte lautet 0203 / 39 39 35. Notieren Sie im Gespräch Name und Vertragsdaten, damit der Kundenservice schneller helfen kann.

Kann ich RHEINPOWER online kündigen?

Ja, RHEINPOWER bietet ein offizielles Online‑Formular unter https://www.rheinpower.de/meta/vertraege-kuendigen an. Im Formular tragen Sie Vertragskontonummer, Zählernummer oder Marktlokationsnummer, Name, Adresse und E‑Mail ein. Außerdem geben Sie Geburtsdatum, gewünschtes Beendigungsdatum sowie Art und Grund der Beendigung an. Das strukturierte Formular reduziert Eingabefehler.

Welche Adresse nutze ich zum Kündigen?

Für postalische Erklärungen senden Sie Ihren Brief an Stadtwerke Duisburg AG, Bungertstraße 27, 47053 Duisburg. Alternativ nutzen Sie Fax 0203 604 2900 oder E‑Mail service@rheinpower.de. Versenden Sie per Einschreiben und bewahren Sie Fax‑Sendeprotokoll oder E‑Mail‑Empfangsbestätigung als Nachweis auf. So sichern Sie einen eindeutigen Beleg für den Eingang Ihres Schreibens.

Wie kündige ich den Strom‑ oder Gasvertrag bei RHEINPOWER?

Strom‑ und Gasverträge beenden Sie auf dieselbe Weise schriftlich per Online‑Formular, per E‑Mail, per Fax oder per Brief. Nennen Sie die Vertragskontonummer sowie die Zählernummer oder Marktlokationsnummer. Häufig übernimmt der neue Anbieter bei einem regulären Wechsel die organisatorische Abwicklung. So läuft der Anbieterwechsel meist reibungslos.

Was muss ins Kündigungsschreiben?

Das Kündigungsschreiben sollte diese Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Kunden‑ oder Vertragskontonummer sowie Zählernummer/Marktlokationsnummer
  • Gewünschtes Beendigungsdatum
  • Bei Umzug: alte und neue Adresse, Zählerstände und Übergabedatum Eine eigenhändige Unterschrift ist meist nicht nötig; E‑Mails gelten in vielen Fällen als ausreichend.

Sonderkündigung: Preiserhöhung, Umzug, Todesfall und mehr

Kann ich RHEINPOWER bei Preiserhöhung kündigen?

Ja, bei einseitiger Preiserhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können dieses Recht in der Regel bis zum Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise ausüben. RHEINPOWER teilt Ihnen die Preisanpassung schriftlich mit, und die Mitteilung nennt das Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie zur Antwort die genannten Kontaktwege.

Wie kündige ich RHEINPOWER bei Umzug?

Melden Sie den Umzug rechtzeitig und geben Sie folgende Angaben an:

  • Alte und neue Adresse
  • Alte und neue Zählernummer(n) und die aktuellen Zählerstände
  • Datum der Wohnungsübergabe bzw. Schlüsselübergabe
  • Meldung mindestens 14 Tage vor dem Umzug So stellt RHEINPOWER eine korrekte Schlussabrechnung sicher.

Wie kündige ich RHEINPOWER im Todesfall?

Im Todesfall können Sie außerordentlich kündigen; informieren Sie RHEINPOWER zeitnah und übermitteln Sie folgende Unterlagen:

  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Zählerstand zum Datum der Wohnungsübergabe
  • Datum der Wohnungsabgabe oder Übergabeprotokoll
  • Angaben zu neuem Ansprechpartner oder neuer Rechnungsadresse RHEINPOWER erstellt dann die Schlussrechnung und sendet sie an die genannte Person.

Kann ich RHEINPOWER kündigen wenn mir der Bonus entfällt?

Der alleinige Wegfall eines Bonus begründet meist kein Sonderkündigungsrecht. Boni wie Sofortbonus oder Neukundenbonus haben eigene Auszahlungsbedingungen. Ein Sofortbonus zahlt RHEINPOWER üblicherweise innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn aus. Ein Neukundenbonus verrechnet sich häufig mit der Abschlussrechnung nach Erfüllung der Mindestvertragslaufzeit.

Kann ich RHEINPOWER bei Insolvenz kündigen?

Bei Insolvenz des Vertragspartners besteht in der Regel ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Die konkrete Rechtslage richtet sich nach den AGB und dem Insolvenzrecht. RHEINPOWER informiert Betroffene im Einzelfall über das weitere Vorgehen. Nutzen Sie gegebenenfalls Schlichtungsstellen oder rechtliche Beratungsstellen.

Wie kündige ich RHEINPOWER bei einer Mietvertragsübergabe?

Melden Sie die Mietvertragsübergabe an RHEINPOWER und übermitteln Sie das Übergabedatum. Nennen Sie beteiligte Adressen, alte und neue Zählernummern sowie die Zählerstände. Ein Übergabeprotokoll oder ein Mietvertragsauszug dient als Unterlage; RHEINPOWER erstellt die Schlussabrechnung zum Übergabedatum. So vermeiden Sie Abrechnungsfehler.

Wie funktioniert die Kündigung bei Vertragsübernahme durch einen neuen Mieter?

Bei Vertragsübernahme klärt sich oft, ob der neue Mieter den bestehenden Vertrag übernimmt oder ein neuer Vertrag entsteht. Informieren Sie RHEINPOWER über die Übernahme und nennen Sie die Kontaktdaten des neuen Kunden. Häufig unterstützt der neue Versorger oder der übernehmende Mieter die organisatorische Abwicklung.

Wann kann ich außerordentlich bei RHEINPOWER kündigen?

Außerordentlich beenden Sie das Vertragsverhältnis bei schwerwiegenden Gründen, etwa einseitigen Preisänderungen, anhaltender Schlechtleistung oder Insolvenz. In vielen Fällen müssen Sie dem Anbieter zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung einräumen. Fristen und benötigte Nachweise hängen vom konkreten Sachverhalt ab. Die Details variieren je nach Einzelfall.

Kann ich RHEINPOWER bei Angebotsänderung kündigen?

Ja, einseitige Änderungen von Angebot oder Vertragsbedingungen begründen häufig ein Sonderkündigungsrecht. RHEINPOWER teilt Ihnen die Änderung schriftlich mit und die Mitteilung nennt das Sonderkündigungsrecht. In der Regel können Sie bis zum Tag vor Inkrafttreten der Änderung kündigen. Nutzen Sie die Kündigungsfrist entsprechend.

Was ist das Sonderkündigungsrecht bei RHEINPOWER?

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt Ihnen, den Vertrag außerhalb regulärer Fristen zu beenden, wenn bestimmte Ereignisse eintreten. Typische Anlässe sind Preiserhöhungen, Umzug, Todesfall oder Insolvenz. Die konkreten Fristen und benötigten Nachweise variieren je nach Anlass. Bei Preiserhöhungen gilt oft die Frist bis zum Tag vor Inkrafttreten.

Nach der Kündigung: Geld, Daten, Zählerstand und Schlussrechnung

Bekomme ich mein Geld zurück wenn ich RHEINPOWER kündige?

Bei einem wirksamen Widerruf erstattet RHEINPOWER bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen zurück. Bei regulärer Vertragsbeendigung gleicht RHEINPOWER Gutschriften und Nachforderungen über die Schlussrechnung aus. Die Schlussrechnung erhalten Sie üblicherweise innerhalb von etwa sechs Wochen nach dem Ende der Belieferung.

Wie lange dauert die Rückerstattung?

Bei Widerruf erstattet RHEINPOWER bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Ihrer Rückforderungsmitteilung. Die Schlussrechnung nach regulärem Vertragsende erstellt RHEINPOWER üblicherweise innerhalb von etwa sechs Wochen nach dem Ende der Belieferung. Banklaufzeiten können die Wertstellung zusätzlich verzögern. Das kann sich auf die Gutschrift auswirken.

Welche Auswirkungen hat die Kündigung auf meine Schufa?

Die Kündigung selbst führt in der Regel nicht zu einem Schufa‑Eintrag. Problematisch werden unbezahlte Schlussrechnungen, Mahn‑ und Vollstreckungsverfahren, da diese negative Einträge auslösen können. Regeln Sie offene Forderungen rechtzeitig, um negative Folgen zu vermeiden. Wenden Sie sich bei Unstimmigkeiten früh an RHEINPOWER zur Klärung.

Wie übermittle ich den Zählerstand nach der Kündigung?

Melden Sie den Zählerstand zum Datum der Schlüsselübergabe oder des Auszugs per Online‑Formular, per E‑Mail oder über das Kundenportal. Geben Sie dabei Ihre Vertragskontonummer und die Zählernummer an. Ein Foto des Zählerstands mit Datumsangabe dient als nützliche Unterlage für die Schlussabrechnung.

Muss ich Kundenkarten oder Messgeräte nach der Kündigung zurücksenden?

Eine generelle Rücksendepflicht für Kundenkarten nennt RHEINPOWER nicht. Für Mess‑ oder Mietgeräte gelten separate Regelungen des Messstellenbetreibers oder Ihres Mietvertrags. Wenn Rückgaben erforderlich sind, informiert RHEINPOWER oder der zuständige Messstellenbetreiber über die konkrete Vorgehensweise. Klären Sie die Rückgabeformalitäten rechtzeitig, damit keine zusätzlichen Kosten entstehen.

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Ebenfalls kündbar in Strom & Gas

HB

Geprüft & verfasst von

Henry Bach · Content-Manager Abonnements

Veröffentlicht

5. Oktober 2026