Energie kündigen

Kündigen Sie Energie ohne Aufwand

Wir erstellen ein rechtlich gültiges Kündigungsschreiben für Sie und versenden es in Ihrem Namen. Kein Anrufen oder Selbstschreiben nötig.

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Unsere Garantien und Grenzen

Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht

Was wir garantieren

  • Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an Energie
  • Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
  • Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
  • Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
  • Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen

Was wir NICHT garantieren können

  • Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
  • Die Reaktionszeit des Anbieters
  • Einen Rückschein vom Anbieter
  • Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
  • Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert

Anbieter-Übersicht

Alles Wissenswerte zur Kündigung von Energie

Warum Energie kündigen?

Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.

Kündigungsfrist bei Energie

Bei marktüblichen Stromverträgen beträgt die reguläre Frist oft einen Monat zum Monatsende. In der gesetzlichen Grundversorgung gilt häufig eine Frist von zwei Wochen. Viele Tarife haben zudem eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten; Sie können erst danach ordentlich kündigen. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen oder die Angaben auf der Rechnung für die genaue Frist.

Die Vorteile von Falwo

  • Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
  • DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung

Quelle beim Anbieter

Die folgenden Anbieterlinks stammen aus der redaktionellen Falwo-Recherche zu Energie und helfen, Kontakt- oder Kündigungswege direkt zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von Energie – kurz beantwortet.

Grundlegende Fragen zur Kündigung

Welche Firma steckt hinter Energieversorger (Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme)?

Der Anbieter tritt unter dem Namen Energieversorger für Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme auf. Zu Rechtsform, Sitz oder Muttergesellschaft liegen hier keine Angaben. Nutzen Sie die Kontaktdaten auf Ihrer letzten Rechnung oder im Kundenportal für Rechnungs- und Vertragsfragen. Rufen Sie die dort genannte Telefonnummer an oder senden Sie eine E‑Mail, falls nötig.

Wie seriös ist Energieversorger (Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme)?

Der Anbieter muss nationale Regeln zur Versorgung und Abrechnung einhalten. Diese Vorgaben schützen Ihren Verbraucherschutz und sichern Mindeststandards bei Abrechnung und Service. Bei ernsten Problemen, etwa fehlerhaften Abrechnungen oder anhaltenden Störungen, können Sie die Schlichtungsstelle Energie oder die Verbraucherzentrale einschalten.

Wie kündige ich Energieversorger (Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme)?

Sie können in Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief - per Online‑Formular oder über die App Ihren Vertrag beenden. Nennen Sie Vertragsnummer, Belieferungsadresse, Zählernummer und das gewünschte Vertragsende klar und eindeutig. Dokumentieren Sie Versand oder Eingang als Nachweis, damit Sie den fristgerechten Zugang belegen können.

Welche Angaben brauche ich für die Kündigung?

Geben Sie in Ihrer Kündigung folgende Angaben an:

  • Vollständiger Name, Lieferadresse und Kundennummer/Vertragsnummer.
  • Zählernummer und letzter Zählerstand.
  • Gewünschtes Vertragsende und Datum der Erklärung.
  • Bei postalischem Versand fügen Sie Datum und Unterschrift bei.
  • Bei Sonderkündigungen nennen Sie den Grund und legen notwendige Nachweise bei.

Wo finde ich meine Kundennummer auf der Rechnung?

Ihre Vertrags- oder Kundennummer finden Sie auf der letzten Rechnung, im Begrüßungsschreiben oder im Kundenportal. Steht die Nummer nicht auf den Unterlagen, nennen Sie alternativ Ihren vollständigen Namen, Lieferadresse und Zählernummer. So kann der Anbieter Sie sicher identifizieren und Ihre Anfrage bearbeiten.

Kündigungsfristen & Widerruf

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Stromvertrag?

Bei marktüblichen Stromverträgen beträgt die reguläre Frist oft einen Monat zum Monatsende. In der gesetzlichen Grundversorgung gilt häufig eine Frist von zwei Wochen. Viele Tarife haben zudem eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten; Sie können erst danach ordentlich kündigen. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen oder die Angaben auf der Rechnung für die genaue Frist.

Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit?

Viele Tarife haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Es gibt aber auch flexible Angebote ohne feste Laufzeit, etwa monatlich kündbare Tarife. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen oder die Angaben auf der Rechnung, um die konkrete Laufzeit zu ermitteln. Kontaktieren Sie den Anbieter bei Unklarheiten.

Kann ich meinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

Ja, online oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge haben meist ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Erklären Sie den Widerruf schriftlich per E‑Mail, Fax oder eingeschriebenem Brief und dokumentieren Sie den Versand. Bewahren Sie die Versandbelege auf, damit Sie den Zugang belegen können.

Wann muss meine Kündigung beim Anbieter eingehen?

Ihre schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag der vertraglich vereinbarten Frist beim Anbieter eingehen. Das Absendedatum allein reicht nicht; entscheidend ist der tatsächliche Zugang beim Anbieter. Beispiel: Bei Frist "ein Monat zum Monatsende" und Vertragsende 30.04.2026 muss der Anbieter Ihre Kündigung spätestens am 31.03.2026 erhalten.

Wie berechne ich den nächstmöglichen Kündigungstermin?

Berücksichtigen Sie Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit sowie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist. Aus diesen Angaben ergibt sich der frühestmögliche Vertragsendtermin. Sind Sie unsicher, formulieren Sie die Erklärung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und nennen Sie Kundennummer sowie Lieferadresse für eine eindeutige Zuordnung. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Abwicklung.

Ablauf, Kontakt & Kündigungswege

Kann ich meinen Stromvertrag per E‑Mail kündigen?

Viele Anbieter akzeptieren schriftliche Kündigungen per E‑Mail. Nennen Sie Kundennummer, Lieferadresse, Zählernummer und das gewünschte Vertragsende deutlich in der Nachricht. Bewahren Sie Versandbeleg und die Antwort des Anbieters auf; beides dient als Zugangsnachweis. So sichern Sie sich gegen Streit über die Frist.

Kann ich per Fax kündigen?

Ja, eine Kündigung per Fax gilt als schriftliche Erklärung und ist rechtlich zulässig. Nennen Sie Kundennummer, Zählernummer, Lieferadresse und das gewünschte Vertragsende deutlich im Fax. Bewahren Sie das Sendeprotokoll als Beleg für den fristgerechten Zugang auf. So schaffen Sie Beweismittel für die pünktliche Zustellung.

Kann ich per Post kündigen?

Ja, postalische Kündigungen gelten als rechtswirksam und sind weit verbreitet. Fügen Sie Datum und eigenhändige Unterschrift bei, falls Ihr Anbieter dies verlangt. Nutzen Sie einen nachweisbaren Versand wie Einschreiben oder Einwurf, damit Sie den fristgerechten Zugang belegen können. Bewahren Sie die Versandbelege auf, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Kann ich Energieversorger (Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme) über die App kündigen?

Viele Anbieter bieten in Kundenportal oder App eine Funktion, um das Vertragsverhältnis zu beenden. Elektronische Mitteilungen gelten als schriftlich, wenn Sie eine Rückmeldung erhalten. Haben Sie den Vertrag online abgeschlossen, steht oft auch eine webbasierte Beendigungsoption bereit und der Anbieter bestätigt den Zugang elektronisch.

Kann ich den Energievertrag telefonisch kündigen?

Ein reiner Anruf erfüllt meist nicht die schriftliche Form und ist selten rechtsverbindlich. Nutzen Sie Telefonate zur Vorbereitung oder zur Klärung offener Fragen. Wenn Sie den Vertrag telefonisch beenden, fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung per E‑Mail an und reichen zusätzlich die schriftliche Erklärung ein.

Wann erhalte ich die Kündigungsbestätigung?

Der Anbieter bestätigt Ihre Kündigung spätestens eine Woche nach Eingang schriftlich und nennt das genaue Vertragsende. Auch ohne diese Rückmeldung wirkt Ihre Erklärung; die schriftliche Auskunft schafft Klarheit für das Vertragsende und die Schlussabrechnung. Fordern Sie bei Bedarf eine schriftliche Bestätigung an und bewahren Sie diese auf.

Sonderkündigung: Umzug, Sterbefall, Insolvenz & Co.

Kann ich wegen Preiserhöhung außerordentlich kündigen?

Ja, bei einseitigen Preiserhöhungen haben Sie meist ein Sonderkündigungsrecht. Der Anbieter informiert Sie schriftlich über die Preisänderung und nennt dabei die Frist für das Sonderkündigungsrecht. Reichen Sie Ihre Kündigung innerhalb dieser Frist ein, damit das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Preisänderung endet.

Wie kündige ich wegen Umzug?

Bei Umzug haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Nennen Sie neue Adresse, neue Zählernummer oder MaLo‑ID und fügen Sie einen Umzugsbeleg oder eine Unterlage bei. Senden Sie die Erklärung idealerweise spätestens sechs Wochen vor dem Umzug. Wenn der Anbieter innerhalb von zwei Wochen eine unveränderte Belieferung anbietet, entfällt gelegentlich das Sonderkündigungsrecht.

Wie melde ich meinen Umzug?

Melden Sie den Umzug über das Umzugsformular im Kundenportal oder per schriftlicher Mitteilung. Nennen Sie neue Adresse, Umzugsdatum, Zählernummern und den letzten Zählerstand, damit die Schlussabrechnung stimmt. Viele Anbieter übernehmen die Weiterbelieferung am neuen Wohnort, wenn das technisch möglich ist.

Wie kündige ich, wenn ein Nachmieter einzieht?

Bei Einzug eines Nachmieters können Sie den Vertrag beenden oder mit Zustimmung beider Parteien auf den Nachmieter umschreiben lassen. Die Anbieter verlangen dafür meist eine schriftliche Einwilligung beider Personen. Klären Sie das Verfahren rechtzeitig mit Vermieter, Nachmieter und Versorger und geben Sie die Kontaktdaten des Nachmieters an.

Wie kündige ich bei Sterbefall?

Im Todesfall können Sie das Vertragsverhältnis jederzeit beenden. Fügen Sie der Erklärung Kopie der Sterbeurkunde, Namen, Sterbedatum und die Kundennummer bei. Für die Auszahlung eines Guthabens kann der Anbieter einen Erbschein verlangen; nennen Sie Ihre Kontaktdaten für die Korrespondenz. Geben Sie außerdem eine Kontaktperson an.

Wie kündige ich bei WG‑Auszug?

Bei WG-Auszug können Sie Ihren Anteil kündigen oder das Vertragsverhältnis auf eine verbleibende Person umschreiben lassen. Regeln Sie die Entscheidung schriftlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Teilen Sie dem Anbieter die neue Zuordnung der Verbrauchsstelle und die Namen der betroffenen Personen schriftlich mit.

Kann ich den Vertrag auf eine andere Person übertragen?

Ja, eine Vertragsübernahme ist meist möglich, wenn sowohl der aktuelle als auch der neue Vertragspartner zustimmen. Legen Sie die Einverständniserklärung schriftlich vor, damit der Anbieter die Umschreibung vornehmen kann. Ab dem Übernahmedatum trägt der neue Vertragspartner die Zahlungspflichten und erhält künftige Abrechnungen.

Was passiert wenn mein Anbieter insolvent wird?

Bei einer Anbieterinsolvenz sichert meist der Netzbetreiber oder der zuständige Grundversorger die Versorgung. So kommt es nicht zu Unterbrechungen. Informieren Sie sich beim Netzbetreiber oder bei der Verbraucherzentrale. Schließen Sie zeitnah einen neuen Liefervertrag ab, damit Sie nicht in die teurere Grundversorgung fallen.

Kann ich bei technischer Nichtbelieferung kündigen?

Bei schwerwiegenden, anhaltenden Versorgungsstörungen kann eine außerordentliche Vertragsbeendigung möglich sein, die Hürden bleiben jedoch hoch. Dokumentieren Sie Ausfälle genau und fordern Sie den Anbieter schriftlich zur Abhilfe auf. Sammeln Sie Belege, Fotos und Zeitstempel, damit Sie im Streitfall belegen können, dass eine erhebliche Leistungsstörung vorlag.

Kann ich bei Umzug ins Ausland kündigen?

Bei Wegzug ins Ausland besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Geben Sie die neue ausländische Adresse oder die relevante MaLo‑ID an. Beachten Sie die Frist von sechs Wochen vor dem Umzug und informieren Sie den Anbieter schriftlich über das genaue Übergabedatum.

Nach der Kündigung: Geld, Daten & Vertragsende

Was passiert mit meinem Guthaben nach Kündigung?

Sie leisten offene Abschläge bis zum Vertragsende. Der Anbieter prüft den letzten Zählerstand, erstellt eine Schlussrechnung und erstattet ein vorhandenes Guthaben gegebenenfalls anteilig. Im Sterbefall kann der Anbieter einen Erbschein verlangen, bevor er eine Auszahlung vornimmt. Geben Sie Ihre aktuelle Bankverbindung für eine schnellere Auszahlung an.

Wie lange dauert die Rückerstattung nach Kündigung?

Die Auszahlung erfolgt nach Erstellung der Schlussrechnung, die der Anbieter nach Eingang des letzten Zählerstands erstellt. In der Regel zahlt er eine Gutschrift innerhalb weniger Wochen aus. Beschleunigen Sie die Abwicklung, indem Sie den korrekten Zählerstand und Ihre aktuelle Bankverbindung schnell übermitteln.

Wie gebe ich gemietete Messgeräte nach Kündigung zurück?

Bei vielen Verträgen müssen Sie keine Kundenkarte zurücksenden; für gemietete Messgeräte gelten dagegen gesonderte Rückgaberegeln. Der Anbieter informiert Sie über das genaue Rückgabeverfahren in seiner schriftlichen Rückmeldung zur Vertragsbeendigung. Vereinbaren Sie Rückgabe oder Abholung schriftlich und lassen Sie sich den Empfang quittieren, um spätere Rückforderungsstreitigkeiten zu vermeiden.

Wie gebe ich den letzten Zählerstand bei Kündigung durch?

Lesen Sie den Zähler am Tag der Wohnungsübergabe ab und notieren Sie Zählernummer und Stand. Übermitteln Sie diese Angaben schriftlich per E‑Mail, Online‑Formular oder als Foto, damit der Anbieter die Schlussabrechnung erstellen kann. Ein Foto mit Datum und Uhrzeit als Übergabenachweis empfiehlt sich, weil die Schlussrechnung auf diesem letzten Zählerstand basiert.

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Ebenfalls kündbar in Strom & Gas

HB

Geprüft & verfasst von

Henry Bach · Content-Manager Abonnements

Veröffentlicht

9. September 2026