Kündigen Sie Systemstrom ohne Aufwand
Wir erstellen ein rechtlich gültiges Kündigungsschreiben für Sie und versenden es in Ihrem Namen. Kein Anrufen oder Selbstschreiben nötig.
Unsere Garantien und Grenzen
Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht
Was wir garantieren
- Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an Systemstrom
- Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
- Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
- Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
- Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen
Was wir NICHT garantieren können
- Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
- Die Reaktionszeit des Anbieters
- Einen Rückschein vom Anbieter
- Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
- Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert
Anbieter-Übersicht
Alles Wissenswerte zur Kündigung von Systemstrom
Warum Systemstrom kündigen?
Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.
Kündigungsfrist bei Systemstrom
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt meist einen Monat zum Vertragsende. Oft gelten Fristen von etwa vier bis sechs Wochen. Die tatsächliche Mindestlaufzeit hängt vom Tarif ab und kann 12 oder 24 Monate betragen. Beachten Sie die Vertragsbedingungen Ihres Tarifs, da sonst eine automatische Verlängerung greifen kann.
Die Vorteile von Falwo
- Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
- DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung
Häufig gestellte Fragen
Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von Systemstrom – kurz beantwortet.
Grundlegende Fragen zur Kündigung Ihres Stromvertrags
Wie kann ich Systemstrom kündigen?
Sie können Ihren Systemstrom-Vertrag per E‑Mail an info@systemstrom.de beenden. Alternativ senden Sie ein Schreiben an Systemstrom GmbH, Tulpenweg 5, 84577 Tüßling oder ein Fax an 08633 5073536. Geben Sie Kundennummer, Zählernummer, Ort und Datum an und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Endtermins an.
Wer steckt hinter Systemstrom?
Systemstrom firmiert als Systemstrom GmbH und tritt als Stromanbieter auf. Der Geschäftssitz befindet sich in Tulpenweg 5, 84577 Tüßling. Diese Anschrift erscheint in offiziellen Kontaktdaten und dient als Firmenadresse. Weitere Details zu Unternehmensform und Kontakten finden Sie auf Rechnungen oder in offiziellen Einträgen.
Ist Systemstrom seriös?
Systemstrom nutzt die Rechtsform GmbH und nennt Adresse, Telefon, Fax und E‑Mail. Diese formalen Angaben entsprechen üblichen Kontaktdaten von Energieanbietern. Konkrete Kundenbewertungen oder Erfahrungsberichte sind in diesen Angaben nicht enthalten. Suchen Sie unabhängige Bewertungen oder Erfahrungsberichte, um eine persönliche Einschätzung zu bekommen.
Wie erreiche ich Systemstrom?
Sie erreichen Systemstrom telefonisch unter 08633 5073535 oder per E‑Mail an info@systemstrom.de. Faxsendungen senden Sie an 08633 5073536. Für rechtlich relevanten Schriftverkehr nutzen Sie die Postanschrift Systemstrom GmbH, Tulpenweg 5, 84577 Tüßling. Notieren Sie Gesprächsdatum und Ansprechpartner, wenn Sie telefonisch Kontakt aufnehmen.
Wo finde ich meine Kundennummer auf der Rechnung?
Ihre Kundennummer oder Vertragsnummer steht auf jeder Rechnung und in den Vertragsunterlagen. Sie finden sie meist oben auf der Rechnung oder im Kopfbereich der Abrechnung. Wenn die Nummer nicht auffindbar ist, geben Sie alternativ Zählernummer, MaLo‑ID oder die letzte Rechnungsnummer an.
Kann Systemstrom meinen Vertrag kündigen?
Ja, Systemstrom kann das Vertragsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen beenden, etwa bei Zahlungsverzug oder andauernden Leistungsstörungen. Auch bei Insolvenz kann das Unternehmen den Vertrag beenden. Dokumentieren Sie Mitteilungen sorgfältig, da dann Ersatzversorgung durch den Grundversorger eintreten kann. Bewahren Sie alle Schreiben und Belege auf, um Ihre Position nachweisen zu können.
Kündigungsfristen & Widerruf: Frist berechnen leicht gemacht
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Systemstrom?
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt meist einen Monat zum Vertragsende. Oft gelten Fristen von etwa vier bis sechs Wochen. Die tatsächliche Mindestlaufzeit hängt vom Tarif ab und kann 12 oder 24 Monate betragen. Beachten Sie die Vertragsbedingungen Ihres Tarifs, da sonst eine automatische Verlängerung greifen kann.
Kann ich meinen Systemstrom-Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Ja, bei Fernabsatzverträgen gilt in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Senden Sie die Widerrufserklärung innerhalb der Frist per E‑Mail an info@systemstrom.de oder postalisch an die Geschäftsadresse. Nutzen Sie dafür eine Widerrufsvorlage, damit die Erklärung vollständig ist. Bewahren Sie den Versandbeleg auf.
Kann ich das Kündigungsdatum vorausdatieren?
Ja, Sie können in der Kündigung ein konkretes Beendigungsdatum nennen, zum Beispiel "zum 30.04.2026". Voraussetzung ist, dass das Datum der geltenden Kündigungsfrist entspricht. Formulieren Sie hilfsweise "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und fordern Sie eine Bestätigung des Endtermins an. Bewahren Sie den Versandbeleg oder das E‑Mail‑Sendeprotokoll auf.
Wie berechne ich den letzten Kündigungstag?
Zählen Sie die vereinbarte Kündigungsfrist rückwärts vom Vertragsende, um den letzten Kündigungstag zu ermitteln. Beispiel: Bei einer einmonatigen Frist und einem Vertragsende am 30.04.2026 wäre der letzte Kündigungstag der 31.03.2027. Senden Sie die Kündigung rechtzeitig und bewahren Sie einen Versandbeleg oder das E‑Mail‑Sendeprotokoll auf.
Gibt es eine Mindestlaufzeit bei Systemstrom?
Die Mindestlaufzeit hängt vom gewählten Tarif ab und ist deshalb unterschiedlich. Viele Verträge sehen 12 Monate vor, einige 24 Monate, andere sind monatlich kündbar. Lesen Sie die Vertragsbedingungen Ihres konkreten Tarifs, damit Sie automatische Verlängerungen vermeiden können. Achten Sie auf Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen im Vertrag.
Wann kommt die Kündigungsbestätigung?
Systemstrom sendet in der Regel eine schriftliche Rückmeldung zur Kündigung. Erfahrungsgemäß kann diese Rückmeldung bis zu 30 Tage dauern. Wenn Sie keine Rückmeldung erhalten, fordern Sie sie schriftlich an und bewahren Sie Versandbelege auf. Fordern Sie eine schriftliche Zusage zum Endtermin an, falls der Termin unklar bleibt.
Ablauf, Kontakt & Kündigungswege für die Kündigung
Kann ich Systemstrom per E‑Mail kündigen?
Ja, eine Kündigung per E‑Mail an info@systemstrom.de akzeptiert Systemstrom häufig als Textform - also per E‑Mail, Fax oder Brief. Nennen Sie Kundennummer und Zählernummer und fordern Sie eine Empfangsbestätigung des Beendigungszeitpunkts an. Bewahren Sie das E‑Mail‑Sendeprotokoll als Beleg auf. Fordern Sie bei Bedarf zusätzlich eine schriftliche Zusage an.
Kann ich Systemstrom telefonisch kündigen?
Sie erreichen die Hotline unter 08633 5073535 und können dort eine Kündigung ankündigen. Ein telefonisches Gespräch ersetzt jedoch in der Regel keinen schriftlichen Nachweis. Notieren Sie Datum, Gesprächspartner und Gesprächsinhalt und fordern Sie anschließend eine Empfangsbestätigung an. Bewahren Sie Ihre Gesprächsnotizen und gegebenenfalls einen Anrufbeleg auf.
Kann ich Systemstrom per Fax kündigen?
Ja, Sie können per Fax an 08633 5073536 kündigen. Heben Sie das Fax-Sendeprotokoll auf und fordern Sie eine Empfangsbestätigung des Enddatums an. Bewahren Sie den Versandbeleg auf, damit Sie später nachweisen können, dass Sie fristgerecht gesendet haben. Fordern Sie bei Bedarf eine schriftliche Zusage zum Beendigungszeitpunkt an.
Kann ich Systemstrom online kündigen?
Ein eindeutig verfügbares Online-Kündigungsformular von Systemstrom ist nicht eindeutig auffindbar. Marktweit bieten verschiedene Drittanbieter Versandservices an, die E‑Mail, Fax oder Post nutzen. Achten Sie bei Drittanbietern auf Datenschutz und verlangen Sie ein eindeutiges Versand- oder Sendeprotokoll. Bewahren Sie den Beleg des Versands auf, damit Sie den Kündigungszeitpunkt belegen können.
Welche Adresse nutze ich zum Kündigen von Systemstrom?
Für die Postkündigung verwenden Sie Systemstrom GmbH, Tulpenweg 5, 84577 Tüßling. Fax: 08633 5073536; E‑Mail: info@systemstrom.de. Versenden Sie wichtige Kündigungen per Einschreiben, damit Sie einen rechtsverbindlichen Beleg haben. Heben Sie Versandbelege oder das E‑Mail‑Sendeprotokoll auf und fordern Sie eine schriftliche Zusage zum Beendigungszeitpunkt an.
Was muss im Systemstrom‑Kündigungsschreiben stehen?
Das Schreiben sollte Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift sowie die Kundennummer oder Vertragsnummer und die Zählernummer enthalten. Fügen Sie Ort und Datum hinzu und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung zum Beendigungszeitpunkt an. Erwähnen Sie gegebenenfalls den Widerruf des SEPA‑Mandats zum Vertragsende. Legen Sie bei Sonderkündigungen die benötigten Unterlagen bei; eigenhändige Unterschrift benötigen Sie in der Regel nicht.
Sonderfälle: Preiserhöhung, Umzug & Sterbefall
Kann ich bei Preiserhöhung Systemstrom kündigen?
Ja, bei einseitiger Preiserhöhung besteht in der Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Frist dafür beträgt typischerweise etwa zwei Wochen ab Mitteilung des Anbieters. Fügen Sie die Mitteilung über die Preiserhöhung als Beleg Ihrer Kündigung bei und fordern Sie eine schriftliche Zusage zum Beendigungsdatum an.
Kann ich bei Umzug Systemstrom kündigen?
Ja, bei Umzug besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht, vor allem wenn am neuen Wohnort keine Belieferung möglich ist. Üblicherweise müssen Sie den Umzug innerhalb von etwa zwei Wochen nach Ankündigung belegen. Übermitteln Sie Auszugszeitpunkt, den letzten Zählerstand und geeignete Unterlagen wie Mietvertrag oder Meldebescheinigung.
Wie kündige ich Systemstrom bei Sterbefall?
Im Todesfall können Erben oder der Nachlassverwalter die Vertragsbeendigung beantragen. Legen Sie eine Sterbeurkunde oder gegebenenfalls einen Erbschein bei und fordern Sie die Vertragsbeendigung an. Die Erben sollten den Endzählerstand melden und die Schlussrechnung prüfen. Fordern Sie bei Bedarf eine abschließende Abrechnung und Rückzahlung offener Guthaben an.
Kann ich Systemstrom bei Insolvenz kündigen?
Bei Insolvenz oder dauerhaftem Leistungsversagen besteht oft ein Sonderkündigungsrecht. Betroffene Kunden fallen üblicherweise in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger. Dokumentieren Sie Zählerstände sorgfältig und stoppen Sie, falls angezeigt, Zahlungen an den insolventen Anbieter. Kontaktieren Sie den Netzbetreiber sowie Verbraucherschutzstellen, um weitere Schritte zu klären.
Wie kündige ich meinen Heizstrom‑Tarif bei Systemstrom?
Heizstromtarife kündigen Sie wie normale Verträge: per E‑Mail, Fax oder Post mit Angabe Ihrer Kundennummer und Zählernummer. Nennen Sie gegebenenfalls die MaLo‑ID und den Tarifnamen, damit die Abrechnung korrekt erfolgt. Teilen Sie außerdem den Endzählerstand mit, damit Systemstrom die Schlussabrechnung korrekt erstellen kann.
Kann ich als neuer Mieter den Systemstrom‑Vertrag übernehmen?
Als neuer Mieter können Sie in vielen Fällen den bestehenden Vertrag übernehmen oder einen neuen Vertrag abschließen. Klären Sie die Übernahme direkt mit dem Anbieter und übermitteln Sie den Übergabetermin sowie den Endzählerstand. Geben Sie Ihre Kontaktdaten an oder lassen Sie die Übernahme durch den neuen Versorger regeln.
Wie kündige ich Systemstrom bei Mieterwechsel?
Beim Mieterwechsel sollte der ausziehende Mieter den Auszugszählerstand melden und die Kündigung oder Vertragsübergabe anzeigen. Dokumentieren Sie Übergabedatum und Zählerstand schriftlich, damit spätere Abrechnungen klar zugeordnet werden können. Der neue Mieter kann anschließend die Belieferung anmelden oder eine Vertragsübernahme veranlassen.
Was muss ich bei einer Namensänderung für Systemstrom beachten?
Teilen Sie eine Namensänderung schriftlich mit und fügen Sie einen geeigneten Nachweis bei, zum Beispiel Heiratsurkunde oder Ausweiskopie. Die Kundennummer bleibt in der Regel als Referenz erhalten. Fordern Sie eine aktualisierte Vertragsbestätigung an, damit spätere Abrechnungen korrekt zugeordnet werden. Prüfen Sie die aktualisierten Angaben in der Rückmeldung.
Nach der Kündigung: Geld, Daten & Vertragsende
Wann bekomme ich meine Rückerstattung nach Kündigung?
Etwaige Guthaben verrechnet Systemstrom mit der Schlussrechnung. Die Schlussrechnung erstellt das Unternehmen in der Regel innerhalb von circa sechs Wochen nach Vertragsende. Eine Rückerstattung erfolgt über die hinterlegte Bankverbindung; bei Unstimmigkeiten legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Fordern Sie bei Unklarheiten eine detaillierte Aufschlüsselung der Abrechnung an.
Wann erhalte ich die Schlussrechnung nach Kündigung?
Die Schlussrechnung stellt Systemstrom erfahrungsgemäß innerhalb von etwa sechs Wochen nach Vertragsende. Sie zeigt, ob eine Gutschrift oder eine Nachzahlung vorliegt. Prüfen Sie die Verbrauchswerte und die angegebene Bankverbindung für eine eventuelle Rückzahlung. Wenden Sie sich bei Fehlern schriftlich an den Anbieter und legen Sie gegebenenfalls Widerspruch ein.
Was passiert mit meinen Punkten/Rewards wenn ich Systemstrom kündige?
Ob Bonuszahlungen oder Rewards erhalten bleiben, richtet sich nach den vertraglichen AGB. Bei Sonderkündigungen wegen Preiserhöhungen werden zugesagte Boni häufig trotzdem fällig. Fordern Sie die Auszahlung offener Bonusbeträge schriftlich an, wenn dies für Sie relevant ist. Behalten Sie alle Abrechnungen und Bonusbedingungen als Unterlage.
Welche Auswirkungen hat die Kündigung auf meine Schufa?
Eine fristgerechte Kündigung führt in der Regel nicht zu einem Schufa‑Eintrag. Negative Einträge entstehen vor allem bei unbezahlten Rechnungen oder Inkassoverfahren. Bewahren Sie die Kündigungsrückmeldung und die Schlussrechnung als Beleg auf, falls es zu Unstimmigkeiten kommt. Diese Unterlagen helfen, Ihren Fall gegenüber Auskunfteien zu belegen.

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