Ostsee Zeitung kündigen

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Unsere Garantien und Grenzen

Volle Transparenz darüber, was wir garantieren können und was nicht

Was wir garantieren

  • Rechtlich einwandfreies Kündigungsschreiben, angepasst an Ostsee Zeitung
  • Pünktlicher Versand gemäß unseren Zusagen
  • Versandnachweis und Kopie für Ihre Unterlagen
  • Kostenloser Neuversand, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erfolgt
  • Persönlicher Kundenservice für Ihre Fragen

Was wir NICHT garantieren können

  • Dass der Anbieter Ihre Kündigung akzeptiert, wenn die Angaben fehlerhaft sind
  • Die Reaktionszeit des Anbieters
  • Einen Rückschein vom Anbieter
  • Eine erfolgreiche Kündigung, wenn Sie außerhalb der Kündigungsfrist liegen
  • Rückerstattung, wenn der Anbieter nicht kooperiert

Anbieter-Übersicht

Alles Wissenswerte zur Kündigung von Ostsee Zeitung

Warum Ostsee Zeitung kündigen?

Nutzer kündigen oft, um monatliche oder jährliche Kosten zu sparen, weil sie den Service kaum nutzen, oder weil sie den Anbieter wechseln möchten. Falwo macht diesen Übergang einfach und stressfrei.

Kündigungsfrist bei Ostsee Zeitung

Für Printabos und das E‑Paper gilt meist eine monatliche Kündigungsfrist; eine Abbestellung vor vereinbarter Mindestlaufzeit ist nicht möglich. Bei OZ+ zählt der Zeitraum ab Bestelldatum jeweils einen Monat; Sie müssen spätestens am letzten Tag dieses Monats kündigen. Bei Beginn am 11. März 2026 endet der Abrechnungsmonat am 10. April 2026 um 23:59 Uhr.

Die Vorteile von Falwo

  • Brief wird innerhalb von 24 Stunden versendet
  • DSGVO-konform und sichere Datenspeicherung

Quelle beim Anbieter

Die folgenden Anbieterlinks stammen aus der redaktionellen Falwo-Recherche zu Ostsee Zeitung und helfen, Kontakt- oder Kündigungswege direkt zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen rund um die Kündigung von Ostsee Zeitung – kurz beantwortet.

Grundlegende Fragen zur Kündigung

Wie kündige ich mein OZ+ Abo?

Melden Sie sich bei abo.ostsee-zeitung.de an und öffnen Sie den Bereich OZ+, um Ihr Abo zu beenden. OZ+ läuft jeweils einen Monat ab Bestelldatum; Sie müssen spätestens am letzten Tag dieses Monats kündigen. Bewahren Sie die Bestätigungs‑E‑Mail oder einen Screenshot der Kündigungsseite als Nachweis auf.

Wie kann ich Ostsee‑Zeitung kündigen?

Sie können den Vertrag per E‑Mail an kundenservice@ostsee-zeitung.de, postalisch, telefonisch unter 0381/25507706 oder über Ihr Online‑Kundenkonto beenden. Senden Sie postalische Schreiben an Ostsee‑Zeitung GmbH & Co. KG, Vertrieb, Richard‑Wagner‑Straße 1a, 18055 Rostock; nutzen Sie bei Bedarf Einschreiben. Speichern Sie E‑Mails oder Sendeberichte als Beleg und notieren Sie bei Anrufen Datum, Uhrzeit und Namen des Mitarbeiters.

Kann ich Ostsee‑Zeitung in der App kündigen?

In der OZ‑App gibt es keine direkte Kündigungsfunktion für Abos. Haben Sie das Abo über Apple oder Google abgeschlossen, kündigen Sie es in den App‑Store‑Einstellungen. Verwalten Sie das Abo im Kundenkonto, beenden Sie es auf abo.ostsee-zeitung.de. Speichern Sie die Bestätigungsseite oder machen Sie einen Screenshot als Beleg.

Wer steckt hinter der Ostsee‑Zeitung?

Herausgeber ist die Ostsee‑Zeitung GmbH & Co. KG; das Blatt gehört zur MADSACK Mediengruppe. Der Verlag sitzt in Rostock und bietet Printausgabe, E‑Paper sowie das Digital‑Premium OZ+ an. Informationen zu Abos und Angeboten finden Sie auf abo.ostsee-zeitung.de oder beim Leserservice.

Wo finde ich meine Kundennummer für die Kündigung?

Ihre Kundennummer finden Sie auf Rechnungen, in Vertragsunterlagen und in Rückmeldungen per E‑Mail. Sie finden die Nummer zudem im Bereich "Mein Konto" auf abo.ostsee-zeitung.de. Fehlt die Nummer, geben Sie im Kündigungsschreiben Ihren vollständigen Namen, Anschrift und die registrierte E‑Mail an.

Kann Ostsee‑Zeitung meinen Vertrag kündigen?

Der Verlag kann Verträge gemäß seinen AGB beenden; verlangen Sie in diesem Fall bitte eine schriftliche Begründung und das Beendigungsdatum. Kontaktieren Sie den Kundenservice, damit er die Gründe und den Ablauf erläutert, Ihnen schriftlich antwortet und Sie die Antwort dokumentieren.

Kündigungsfristen & Widerruf

Wie lange vorher muss ich Ostsee‑Zeitung kündigen?

Für Printabos und das E‑Paper gilt meist eine monatliche Kündigungsfrist; eine Abbestellung vor vereinbarter Mindestlaufzeit ist nicht möglich. Bei OZ+ zählt der Zeitraum ab Bestelldatum jeweils einen Monat; Sie müssen spätestens am letzten Tag dieses Monats kündigen. Bei Beginn am 11. März 2026 endet der Abrechnungsmonat am 10. April 2026 um 23:59 Uhr.

Kann ich die Kündigung rückgängig machen (Widerruf)?

Ja, Verbraucher haben ein 14‑tägiges Widerrufsrecht; bei wirksamem Widerruf erstattet der Verlag alle geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen. Erstattungen erfolgen auf die ursprüngliche Zahlungsart, sofern Sie keine andere Rückzahlung wünschen. Sie müssen erhaltene Prämien in der Regel zurückgeben. Der Verlag kann die Rückzahlung bis zum Eingang der Prämie verweigern.

Wie berechne ich den letzten Kündigungstermin für OZ+?

Bei OZ+ zählt der Zeitraum ab Bestelldatum jeweils einen Monat; als letzter Tag gilt der Tag vor dem nächsten Abomonat. Praktisch bedeutet das: Beginnt das Abo am 5. April 2026, endet der nächste Abomonat am 4. Mai 2026. Sie müssen das Abo spätestens am 4. Mai 2026 um 23:59 Uhr beenden.

Kann ich das Kündigungsdatum vorausdatieren?

Sie können im Kündigungsschreiben ein gewünschtes Beendigungsdatum angeben; die Wirksamkeit richtet sich jedoch nach den vertraglich vereinbarten Fristen. Fordern Sie deshalb immer eine schriftliche Zusage des konkret vereinbarten Beendigungszeitpunkts an. Bewahren Sie die Zusage als Unterlage auf, damit es später keine Missverständnisse gibt.

Was passiert wenn ich zu spät kündige?

Geht Ihre Kündigung nach Fristende ein, verlängert sich das Abo meist automatisch und Sie zahlen für den nächsten Abrechnungszeitraum. Reichen Sie in diesem Fall so früh wie möglich eine neue Kündigung zum nächsten Vertragsende ein. Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung zum wirksamen Beendigungsdatum an.

Gibt es eine Mindestlaufzeit bei Aktionsangeboten?

Bei Aktionsangeboten können Mindestlaufzeiten vereinbart sein; häufig gelten 12, 18 oder 24 Monate, Probeabos laufen oft einen Monat. Lesen Sie die Aktionsbedingungen in Ihren Vertragsunterlagen, damit Sie vor Ablauf des Probezeitraums wissen, welche Laufzeit gilt. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie den Leserservice und lassen Details schriftlich klären.

Ablauf, Kontakt & Kündigungswege

An welche Adresse muss ich meine Kündigung schicken?

Senden Sie postalische Kündigungen an Ostsee‑Zeitung GmbH & Co. KG, Vertrieb, Richard‑Wagner‑Straße 1a, 18055 Rostock. Alternativ schicken Sie die Nachricht per E‑Mail an kundenservice@ostsee-zeitung.de oder nutzen Sie das Online‑Formular auf abo.ostsee-zeitung.de/abo-kuendigen. Beim Postversand empfiehlt sich ein Einschreiben, damit Sie eine dokumentierte Unterlage zum Versand besitzen.

Kann ich Ostsee‑Zeitung per E‑Mail kündigen?

Ja, Sie können Ihr Abo per E‑Mail an kundenservice@ostsee-zeitung.de beenden; Textform bedeutet: per E‑Mail, Fax oder Brief. Bitten Sie um eine schriftliche Rückmeldung und senden Sie die Mail möglichst mit Empfangsbestätigung. Alternativ speichern Sie den Sendebericht als Unterlage zum Nachweis.

Kann ich Ostsee‑Zeitung per Fax kündigen?

Fax stellt eine Option dar, allerdings gibt es oft keine feste Faxnummer; bevorzugen Sie daher E‑Mail, Post oder das Online‑Kundenkonto. Wenn Sie per Fax Ihr Abo beenden, bewahren Sie den Sendebericht als Unterlage auf. Fordern Sie zusätzlich eine schriftliche Rückmeldung zum wirksamen Beendigungsdatum an.

Kann ich Ostsee‑Zeitung telefonisch kündigen?

Sie können Ihr Abo telefonisch unter 0381/25507706 beenden; halten Sie bitte Ihre Kundennummer bereit. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Namen des Mitarbeiters während des Gesprächs. Fordern Sie anschließend eine schriftliche Rückmeldung zur Kündigung an und speichern Sie diese als Unterlage.

Kann ich Ostsee‑Zeitung online kündigen?

Viele Abos, besonders OZ+, können Sie im Kundenkonto auf abo.ostsee-zeitung.de/abo-kuendigen online beenden. Melden Sie sich mit Benutzernamen oder registrierter E‑Mail an und speichern Sie die Seite mit der Rückmeldung oder einen Screenshot als Unterlage. So haben Sie eine Dokumentation des Vorgangs.

Was muss ins Kündigungsschreiben für die Ostsee‑Zeitung?

Das Schreiben sollte Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, die Kundennummer oder Vertragsnummer sowie das Datum enthalten. Bei postalischer Einsendung fügen Sie Ihre Unterschrift bei. Geben Sie zusätzlich das gewünschte Vertragsende an und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung zum Beendigungszeitpunkt an.

Sonderfälle: Preiserhöhung, Umzug, Todesfall & Co.

Kann ich eine Sonderkündigung bei der Ostsee‑Zeitung machen?

Eine außerordentliche Kündigung ist in bestimmten Fällen möglich; vor allem bei angekündigten Preiserhöhungen räumt der Verlag ein Sonderkündigungsrecht ein. Für andere Situationen wie Umzug oder Todesfall besteht kein automatisches Sonderkündigungsrecht, solche Fälle klären Sie direkt mit dem Leserservice. Fordern Sie immer eine schriftliche Auskunft zum Ergebnis an.

Kann ich bei einer Preiserhöhung Ostsee‑Zeitung kündigen?

Bei angekündigten Preiserhöhungen haben Sie in der Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht; die Ankündigung nennt die Frist zur Ausübung. Reichen Sie die Kündigung innerhalb dieser Frist ein und fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung zum konkreten Enddatum an. Bewahren Sie die Rückmeldung als Unterlage auf.

Kann ich bei Umzug Ostsee‑Zeitung kündigen?

Wegen Umzugs besteht kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Melden Sie Ihren Umzug dem Kundenservice per E‑Mail an kundenservice@ostsee-zeitung.de oder telefonisch unter 0381/25507706. Der Leserservice prüft, ob Adressänderung, Nachsendung, Unterbrechung oder eine individuelle Vertragsbeendigung möglich ist. Fordern Sie in jedem Fall eine schriftliche Auskunft an.

Wie kündige ich Ostsee‑Zeitung im Todesfall?

Informieren Sie den Leserservice und senden Sie eine Kopie der Sterbeurkunde per E‑Mail an kundenservice@ostsee-zeitung.de oder per Post an die Vertriebsadresse. Der Verlag klärt die Abwicklung individuell; lassen Sie sich das Vertragsende schriftlich rückmelden. Bewahren Sie die E‑Mails oder postalische Unterlagen als Unterlage auf.

Was passiert mit Prämien bei Kündigung (Prämienbindung)?

Bei Widerruf oder vorzeitiger Vertragsbeendigung kann der Verlag erhaltene Prämien zurückfordern und die Rückzahlung bis zum Eingang der Prämie verweigern. Dokumentieren Sie deshalb Zustand und Versand der Prämie und klären Sie das Rücksendeverfahren mit dem Leserservice. So reduzieren Sie das Risiko späterer Rückforderungen.

Wie kündige ich ein Geschenkabo bei der Ostsee‑Zeitung?

Geschenkabos sind oft an den Besteller gebunden; der Besteller sollte die Kündigung veranlassen. Legen Sie die Bestellbestätigung oder den Rechnungsnachweis vor und kontaktieren Sie den Leserservice. Der Leserservice klärt dann, wer zur Vertragsbeendigung berechtigt ist und welche Unterlagen nötig sind.

Wie kündige ich ein Studentenabo bei der Ostsee‑Zeitung?

Studentenabos haben oft besondere Bedingungen und verlangen häufig einen Immatrikulationsnachweis. Kontaktieren Sie den Leserservice per E‑Mail oder Telefon, um Fristen, benötigte Unterlagen und mögliche Sonderregelungen zu klären. Lassen Sie sich die Ergebnisse schriftlich rückmelden und bewahren Sie die eingereichten Dokumente auf.

Wie kündige ich ein Bundle mit Gerät bei der Ostsee‑Zeitung?

Bundles mit Geräten unterliegen gesonderten AGB; prüfen Sie die Bundle‑Bedingungen auf Rückgabe‑ und Rückforderungsregeln. Bei Widerruf oder Rückabwicklung geben Sie in der Regel Prämien oder Geräte zurück. Der Verlag kann die Rückzahlung bis zum Eingang verweigern. Klären Sie Rückgabe und Rücksendung vorher mit dem Leserservice.

Bekomme ich bei Lieferausfall eine Gutschrift?

Bei fehlender Zustellung liefert der Verlag meist nach oder schreibt das Entgelt für die ausgefallenen Tage gut. Ab dem achten Kalendertag der Unterbrechung kann eine anteilige Gutschrift erfolgen. Ein automatisches Sonderkündigungsrecht allein wegen Lieferausfall besteht in der Regel nicht; melden Sie Zustellprobleme daher frühzeitig dem Kundenservice.

Nach der Kündigung: Geld, Daten & Vertragsende

Wie stoppe ich die Lastschrift der Ostsee‑Zeitung?

Die Kündigung beendet künftige Abbuchungen; löschen Sie zusätzlich das SEPA‑Mandat im Kundenkonto. Informieren Sie bei unberechtigten Abbuchungen zudem Ihre Bank und den Verlag per E‑Mail an kundenservice@ostsee-zeitung.de. Bei bereits erfolgten unautorisierten Abbuchungen veranlassen Sie eine Rückbuchung bei Ihrer Bank und schicken Sie eine Reklamation an den Verlag.

Bekomme ich mein Geld zurück wenn ich Ostsee‑Zeitung kündige?

Bei einem Widerruf erstattet der Verlag alle Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen. Bei regulärer Kündigung erfolgt in der Regel keine Rückzahlung für bereits bezahlte, vertraglich geschuldete Zeiträume. Ausnahmen sind anteilige Gutschriften bei Lieferausfällen ab dem achten Kalendertag oder Rückzahlungen, wenn der Verlag Leistungen nicht erbracht hat.

Wie lange dauert die Rückerstattung?

Bei Widerruf erstattet der Verlag Zahlungen spätestens binnen 14 Tagen zurück. Für andere Erstattungen, etwa Gutschriften wegen Lieferausfall, gelten die vertraglichen oder internen Bearbeitungsfristen. Bleibt eine Rückzahlung aus, kontaktieren Sie den Leserservice und dokumentieren Sie Ihre Anfrage. So erleichtern Sie die Nachverfolgung.

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HB

Geprüft & verfasst von

Henry Bach · Content-Manager Abonnements

Aktualisiert

7. Juni 2026